Ein Landkreis an der Nordseeküste hat die Taxiordnung überarbeitet. Taxi Times berichtet in seiner Printausgabe vom dritten Quartal über die guten Änderungen, aber auch darüber, was manche Taxiunternehmer als existenzbedrohend empfinden.
Für die Genehmigungsbehörde im Landkreis Aurich ist es aufgrund seiner geographischen Lage nicht einfach, einen Taxitarif samt Taxitarifordnung zu erlassen, der allen Interessen gerecht wird. Schließlich gehört neben dem Festland auch die Insel Norderney zum Tarifgebiet. Und genau dort blickt man der jetzt verpflichtend eingeführten nächtlichen Betriebspflicht sehr skeptisch entgegen.
Was die Taxitarifordnung hier vorschreibt, warum das als existenzbedrohend gesehen wird und was die Insellage geographisch so besonders macht, kann in der aktuellen Printausgabe der Taxi Times, Ausgabe 3. Quartal nachgelesen werden. Die Ausgabe kann über diesen Link als Einzelheft bestellt werden. Abonnenten erhalten die Ausgabe direkt in den Briefkasten. Auch bei allen Taxiverbänden und Zentralen, die Kooperationspartner von Taxi Times sind, liegen die Ausgaben zum Mitnehmen aus. red

In folgenden Städten sind die dortigen Taxiverbände bzw. Taxizentralen Kooperationspartner von Taxi Times
Augsburg: Taxi eG; Bamberg: Taxi eG; Bielefeld: Bieta; Berlin: Bundesverband BVTM; Berlin: Innung; Berlin: Taxi ONE; Berlin: Taxi Deutschland e.V.; Berlin: taxi.eu; Bonn: Taxi eG; Braunschweig: Taxi-Ruf; Bremen: Fachvereinigung; Bremen: Taxi-Ruf; Celle: TFR; Dortmund: Taxi eG; Dortmund: VSPV; Dresden: Taxi eG; Düsseldorf: Rhein-Taxi; Erfurt: LTV; Eschborn: best.ways; Essen: Taxi eG; München / Berlin: Taxi Deutschland; Frankfurt: Taxivereinigung; Freiburg: Taxi 55 55 55; Hamburg: Hansataxi; Hamburg: Taxen-Union; Hamburg: Taxi Alstertal; Hannover: Hallo Taxi; Heidelberg: Taxi eG; Heilbronn: Taxi Unterland; Karlsruhe: Taxi eG; Kassel: FPH; Koblenz: VDV; Köln: Taxiruf; Leipzig: 4884; Lübeck: Taxi 8 11 22; Mannheim: Taxi eG; München: IsarFunk; München: TVM; München: LVBTM; Münster: Taxi eG; Rosenheim: Edelweiß; Rostock: Taxi eG; Schweinfurt: Taxi eG; Solingen: Taxi eG; Stuttgart: TAZ; Wiesbaden: FTD; Wiesbaden: Taxi eG
Beitragsfoto: Taxi Times








Betriebspflicht als eine der Säulen der Rechtsgrundlage des SYSTEM TAXI wird auch durch die konzessionierenden Kommunen mit der Taxiordnung (TO) geregelt.
Die derzeitige Rechtsprechung begrenzt die Betriebspflicht, denn es ist nicht zulässig, unwirtschaftlichen Betrieb durch die Kommunen zu verlangen. Noch dazu, wenn wie hier, die Kommune selbst durch Ausweitung der Zahl an Taxis, mutmaßlich über den Bedarf hinaus, die wirtschaftliche Grundlage beeinflusst hat.
Was ist nun die Aufgabe einer TO, mit der hier diese Anforderung an die Betriebspflicht geregelt wird?
Bundesweit wird durch diese jeweils kommunale TO Selbstverständliches festgelegt, was vernünftigerweise im Taxigeschäft an taxispezifischen Regeln nötig ist. Das kann bei vernünftiger Gestaltung bundesweit einheitlich festgelegt werden, denn für ortsspezifische Regelungen besteht meist kein Anlass. Ein überregionaler fachlicher Austausch über die Verbände kann das leisten.
Das erspart kommunale Verwaltung und macht es auch für die Kunden übersichtlicher. Hat damit auch eine positive Wirkung auf den Eindruck vom Taxi in der Öffentlichkeit.
Schwachlastzeiten:
Im Rahmen der üblicherweise dem Taxitarif zugrunde liegenden Mischkalkulation ist eigenwirtschaftliche Rentabilität sicherzustellen. Denn ein Taxi ohne Umsatz kostet. Bereitstellung kostet. Tags wie nachts.
Damit sind wir wieder beim Tarif, der für den Alltag nicht zu hoch ausfallen darf. Tarifkorridore sind dabei das geeignete marktwirtschaftliche Mittel.
Meiner Meinung nach ist es Aufgabe einer betriebsübergreifenden Kooperation (gemeinsame Vermittlung), im Gespräch mit den Kommunen zu Angeboten zu kommen, die bedarfsgerecht die Bereitstellung honoriert.
Die zuverlässige Einbindung in das Angebot an Öffis (ÖPNV-Taxi) bietet die Basis für ein erweitertes Angebot an individuell nutzbaren Taxis ausserhalb der Ballungszentren besonders in den Randzeiten.