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Start Verbände & Zentralen

Noch letzte freie Plätze: PBefG-Symposium für Behörden

von Simon Günnewig
17. März 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Noch letzte freie Plätze: PBefG-Symposium für Behörden
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In knapp zwei Wochen findet abermals ein Treffen der Vertreter von Genehmigungsbehörden statt. Veranstaltungsort ist diesmal München. Die Anmeldefrist endet zu Beginn dieser Woche.

Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag veranstaltet der BVTM am 31. März und am 1. April ein Symposium, welches sich speziell an alle fachlich mit der Ordnung des Genehmigungsverkehrs betrauten Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden von Ländern, Städten und Kommunen aus dem Bundesgebiet, übergeordneter Behörden sowie der befassten Rechtsämter richtet. Bereits 110 Behördenvertreter und -vertreterinnen aus ganz Deutschland haben sich für das Veranstaltungsformat mit dem Motto „Update 2025: PBefG-Instrumente rechtssicher nutzen – Städte lernen von Städten“ angemeldet.

Ziel des Workshops ist es, zu den gesetzlich festgesetzten Instrumenten des PBefG zu informieren und gleichzeitig die Gelegenheit zu einem Austausch untereinander zu nutzen. Außerdem neu im Format zur Intensivierung des Austauschs: der interaktive Workshop an Tag 2 „Aus der Praxis in die Politik“.

Bundesverband-Geschäftsführer Michael Oppermann freut sich, ein umfangreiches Programm zu präsentieren: „Unsere Teilnehmenden erwartet dieses Jahr ein Mix aus „Best Practices und To-dos“, also in welchen Städten wurden bereits erfolgreich Taxifestpreise mit oder ohne Tarifkorridor umgesetzt und wo steht dies noch an. Aber auch das Thema Mindestpreise steht mit dem positiven Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig im Rampenlicht des PBefG-Symposiums 2025 und wird von Claudia Hille aus Leipzig sowie Bundesverbandspräsident Herwig Kollar ausgeführt.“

Anders als im vergangenen Jahr wird bei dieser Veranstaltung stärker die Verwaltungspraxis und weniger die rechtliche Theorie im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Ein Fokus wird allerdings auf die Hauptstadt Berlin gelegt: Die Leiterin des Landesamts für Ordnungsangelegenheiten, Kirsten Dreher referiert zum „Datenabgleich mit Plattformen“, sowie gemeinsam mit Josef Hoffmann aus München, Viktor Schneitler aus Düsseldorf und Herwig Kollar vom Bundesverband Taxi und Mietwagen, zur „Genehmigungspraxis“. BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann rundet das Programm mit seinem Vortrag zur Tarifvielfalt der Festpreise ab.

Raum für einen wichtigen Austausch und Vernetzung der Teilnehmer bieten die gemeinsamen Pausen mit Lunch, Kaffee und Dinner. Noch bis zum kommenden Dienstag, den 18.3. können sich interessierte Behördenvertreter unter diesem Link für das kostenfreie Event anmelden. sg

Beitragsfoto: Symposium 2024 Foto. BVTM

 

Tags: Claudia HilleGenehmigungsbehördenHerwig KollarJosef HoffmannLABOMichael OppermannPBefGPersonenbeförderungsgesetzSymposiumViktor Schneitler
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. J. Chronor says:
    9 Monaten her

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gebe ich hier meine Wunschliste an diese hochkarätige wichtige Versammlung als Praktiker mit jahrzehntelanger Begeisterung für unsere Arbeit zu Protokoll:

    ) unterbindet bitte das kriminelle Preisdumping (=Preis unter Kosten) der Mietwagen durch einen Mindestpreis im gesamten Pflichtfahrgebiet mit (derzeit) mindestens 12% über dem Taxitarif (Differenz zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz der öffentlichen Nahverkehrsträger). Auch im Bereich der zeitgebundenen Tarifteile!
    Ihr kommunale Genehmigungsbehörden habt hier die Werkzeuge in der Hand, um euch sogar Arbeit vom Hals zu halten!
    Denn:

    ) In den Auflagen zur Mietwagenkonzession habt ihr die rechtlichen Werkzeuge aus dem PbefG in der Hand, um von Anfang an rechtskonformes Verhalten der Konzessionäre ohne großen Aufwand durchsetzen zu können, in dem z.B. der Datenaustausch mit den Plattformen und Mietwagenbetrieben über die Ursprungsaufzeichnungen bereits automatisiert festgelegt ist. Und anschließend im Zuge der Digitalisierung eurer Verwaltung mit KI automatisiert ausgewertet wird. Das ist datenschutzkonform, denn es handelt sich um Pflichtdaten!

    )Dann ist auch das leidige Thema Rückkehrpflicht durchsetzbar. Es ist das ursprüngliche Unterscheidungsmerkmal zum Taxi, aber gleichzeitig dann noch nicht mal mehr so wichtig.

    Denn ein Kunde , der nur wg der scheinbar günstigen Preise bei einer Plattform jenseits von Taxi gebucht hat, war ja nicht an Uber, sondern am passenden Service interessiert. Mit dem dann zwangsläufig höheren Preis dürfte sich die kriminelle Steuer- und Sozialabgaben hinterziehende Bande auflösen müssen.

    ) Schafft bitte bundesweit in den Taxitarifen die Möglichkeit zu Festpreisen und Tarifkorridoren einheitlich!

    Unsere Kunden brauchen ein übersichtliches und verständliches Tarifgefüge im ganzen Land! Gerade auch Vielreisende sind unsere Kundschaft und über unsere regionale Zersplitterung mit völlig unterschiedlichen und zum Teil krass komplizierten Tarifen nicht gerade begeistert. So sehr örtliche Besonderheiten wichtig sein können, unsere Kunden wollen es auch leicht verstehen, was sie zu bezahlen haben.

    ) Im Tarifkorridor bitte bereits deutliche Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kunden berücksichtigen:
    Dem einen genügt ein relativ kleiner PKW, der den Mindestanforderungen des PbefG entspricht.
    Der andere wünscht oder braucht ein größeres oder luxuriöseres Fahrzeug.
    Das mag in den Augen mancher meiner Kollegen als Spinnerei und krassem Verstoß gegen unser einheitliches Auftreten erscheinen, ich halte es für eine sinnvolle Flexibilisierung im Sinne der Kundschaft.
    Es bleibt ja dabei, dass der Taxitarif einheitlich angewendet wird. Auch mit dem Kleinbus wird ein einzelner Fahrgast zum offiziellen Tarif nach Taxameter oder vorher vereinbarten Festpreis befördert.

    ) So wenig Sie als Kommunen was dafür können: ich bin es leid, die negativen Erlebnisse von Kunden mit manchen sogenannten Kollegen zu hören.
    Die Dequalifizierung der Berufszugangsvoraussetzungen zum P-Schein mit der Abschaffung der Ortskundeprüfung war ein böser Fehler.

    Aber noch schlimmer: noch bevor Bundesverkehrsminister Scheuer mit der Neufassung des PbefG zum August ’21 die Ortskundeprüfung beseitigt hat, wurde in Bayern durch Innenminister Hermann der Vollzug der Ortskundeprüfung ausser Kraft gesetzt. Noch bevor die neue Bundesverordnung ohne Ortskundeprüfung gültig war!
    Das war nichts weiter als ein Geschenk an Mietwagenbetriebe, die Personal brauchten, um Taxi zu spielen ohne Taxi zu sein.

    Bis heute existieren keine Kriterien für die jetzt notwendige ‚Kleine Fachkunde‘.
    So werden derzeit Neulinge mit einem unzureichenden Personenbeförderungsführerschein auf die Kundschaft losgelassen. Das ist in der Praxis für die verschieden aufgestellten Taxibetriebe äußerst schwierig! Nicht jeder Betrieb ist in der Lage auszubilden über das gesetzliche Maß hinaus.
    Mein Apell an Sie als Kommunen: Auf
    die Bundesebene einwirken für qualifizierte Berufszugangsvoraussetzungen.
    Nicht nur das Taxigewerbe leidet unter mangelnder Qualität, vor allem die Kunden.

    ) Die Integration in die liniengebundenen Verkehrsmittel ist eine große Zukunftschance für ein verbessertes Verkehrsystem mit weniger individuellem Autobedarf. Dazu gehört auch, unsere Standplätze dort anzuordnen, wo wir von unseren Kunden gebraucht werden!
    Krasses Negativbeispiel derzeit die Situation am Münchner Hbf.

    Auf eine erfolgreiche Veranstaltung!

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