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Start Beförderungsrecht

PBefG-Novelle kommt in den Bundestag

von Jürgen Hartmann
27. Januar 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geht allmählich in seine entscheidende Phase. Am kommenden Freitag wird der Bundestag im Rahmen seiner ganztägigen Plenarsitzung erste Beratungen führen. Für den 22. Februar ist dann eine öffentliche Anhörung vorgesehen.

Die Koalition aus CDU / CSU und SPD hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes vorgebracht. Er umfasst 54 Seiten und benennt die geplanten Neuformulierungen der 66 Paragraphen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dazu sollen auch vereinzelte Bestimmungen des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs, des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnisverordnung sowie der BoKraft angepasst werden.

Die Gesetzesvorlage, die über diesen Link eingesehen werden kann, basiert auf dem Anfang Dezember vorgelegten Referentenentwurf. Als Hauptpunkt der Novelle gilt daher die Einführung zweier weiterer Verkehrsarten. Als neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll ein so genannter Linienbedarfsverkehr eingeführt werden und als ebenfalls neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, der so genannte gebündelte Bedarfsverkehr. Zudem sieht die Novelle vor, einzelne Regelungen zum Taxi- und Mietwagenverkehr anzupassen. Den Kommunen sollen umfassende Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Verkehrsarten eingeräumt werden.

Der Tagesordnungspunkt „Personenbeförderungsrecht“ steht am kommenden Freitag, 29. Januar um 12 Uhr auf der Agenda. Debattiert werden soll 30 Minuten. . Anschließend soll es noch weitere zehn Minuten Beratungen zu zwei ergänzenden Anträgen der beiden Oppositionsparteien „Die Linken“ sowie der FDP geben. Die Debatte kann über die Startseite von Bundestag.de oder über den Fernsehsender Phönix live mitverfolgt werden

Die Linken, deren Antrag unter diesem Link bereits veröffentlicht ist, fordern in Ihrem Extra-Antrag eine strikte Regulierung der neuen Pooling-Dienste. Sie sollen zudem nur als Linienbedarfsverkehr im Rahmen des ÖPNV und nicht als gebündelter Bedarfsverkehr auf privatwirtschaftlicher Ebene legitimiert werden. Die Linken drängten in ihrem Antrag zudem darauf, dass unter anderem bei Mietwagenverkehren soziale Standards definiert werden. Durch diese soll sichergestellt sein, dass keine prekären Arbeitsverhältnisse entstehen.

Der Inhalt des FDP-Antrags ist noch nicht bekannt, lediglich der Titel: „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“.

Nach der 40-minütigen Beratung wird der Gesetzentwurf sowie die beiden Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur übergeben. Jener Ausschuss hat sich heute darauf verständigt, am Montag, 22. Februar 2021, eine öffentliche Anhörung festzusetzen. Darin sollen dann die Vertreter verschiedener Interessengruppen die Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme bekommen. „Die Öffentliche Anhörung ist nötig, denn es zeichnet sich ein starkes Ungleichgewicht bei der Regulierung der einzelnen Mobilitätsformen ab. Auch bei den Themen Umweltverträglichkeit und Barrierefreiheit muss nachgebessert werden“, sagte dazu Stefan Gelbhaar, Sprecher für Verkehrspolitik für die Grünen im Bundestag. Wie schon die Bundestagsdebatte wird auch diese Anhörung live mitverfolgt werden können.

Ebenfalls für den 12. Februar ist nach Informationen des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. eine Stellungnahme des Bundesrates terminiert. Für den 5. März 2021 ist dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen. Der Abschluss im Bundesrat wird dann für den 26. März erwartet. jh

Erläuterung zu den Begrifflichkeiten: Bei der im Beitrag angesprochenen Beratung handelt es sich um die so genannte 1. Lesung. Zu jedem eingebrachten Gesetzentwurf finden gemäß Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) drei Beratungen (Lesungen) über den Entwurf statt.

In der ersten Lesung kommt es zur Debatte über die Grundzüge des Entwurfs. Dann folgt regelmäßig eine Überweisung an die zuständigen Fachausschüsse. Dort kommt es zu Detailberatungen durch Experten und ggf. zur (öffentlichen) Anhörung von Sachverständigen (so wie in diesem Fall am 12. Februar). Die Ergebnisse werden in der Drucksache „Beschlussempfehlung und Bericht“ festgehalten. Da die Ausschüsse in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse des Plenums abbilden, können sich hier die Mehrheitsfraktionen mit ihrem Entwurf immer durchsetzen.

In der zweiten Lesung berichten die Abgeordneten über ihre Beratungen. Es kommt zu einer Aussprache und Abstimmungen über Änderungsvorschläge und in Einzelbestimmungen auch über den Gesetzentwurf. Alle vom Bundestag beschlossenen Gesetze gehen zum Bundesrat.

Die dritte Lesung mit den beschlossenen Änderungen endet mit der Schlussabstimmung. Damit das Gesetz zustande kommt, muss der Bundestag dieses grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschließen.

Zu bestimmten Gesetzen muss auch der Bundesrat seine Zustimmung geben.

Tags: Änderung PBefGBundestagPBefGPersonenbeförderungsgesetzStefan Gelbhaar
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Schahimi says:
    4 Jahren her

    Da wir Unternehmer das Feld nicht freiwillig den anderen Firmen wie Moia und UBER überlassen würden, wollen die zuständigen Politiker mit neuen Paragraphen uns zum Aufgeben bewegen.

    Antworten
  2. Rudolf Näpflin says:
    4 Jahren her

    Nicht wirklich Neues für (BOKraft) verpasste digitale Chance
    Sichtweise zur Novelle (PBefG) eines Taxifahrers und Entwickler eines App-basierten Fahrpreisanzeiger zur Novelle (PBefG) für Abschnitt (BOKraft)
    Damit es keine teuren Um-und Einbauten für die Fahrzeuge im Taxi- und Mietwagengewerbe mehr braucht hat man die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Novelle nicht genutzt!
    § 28 Fahrpreisanzeiger
    (2) Software basierten System (App basierte Fahrpreisanzeiger) dafür würde es keine Gesetzänderung brauchen, unter die Vorschriften des Eichrechtes sind sie heute schon zulassungsfähig. Sie gelten bei den zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen als Taximeter (Typ-U) als Messgeräte unter der Verwendung eines Universalcompiuter, wie es Smartphone und Tablets sind.
    § 25 Türen, Alarmanlage und Trennwand
    (2) Alarmanlage Da hat man die Möglichkeit der Digitalisierung verpasst, mit einem Zusatz das auch andere Systeme zulässig sind, die auf digitalem Wege eine direkte Verbindung zu einer Polizeileitstelle, die den aktuellen Standort in Echtzeit bekannt gibt und eine Sprech- und Bildverbindung zum allarmierenden Fahrzeug herstellt. Dazu verweise ich auf die beauftrage Studie an IKME vom Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Da findet man auf den Seiten 117 und 118 Argumente dazu. https://www.ikem.de/studie-digitale-mobilitaetsplattformen/
    § 26 Kenntlichmachung
    Kennlampe Auch da hat man die digitalen Möglichkeiten verpasst z.B. bei Event Veranstaltungen usw. Kunden anzuzeigen welches Fahrzeug, dass er mit der App oder anderer digitalem Order bestellt hat im zugeteilt ist.
    § 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
    (2) Bei Taxen ist im Wageninnern an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle ein Schild mit Namen und Betriebssitz des Unternehmers anzubringen. Weshalb dies nicht auch für Mietwagen gelten soll, ist auch der Sicht der Fahrgäste nicht nachvollziehbar.

    Antworten

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