Im heute bekannt gewordenen Positionspapier der Regierung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind auch Pläne enthalten, so genannte Pooling-Verkehre als eigene Verkehrsart zu ermöglichen. Das birgt einige Gefahren für das Taxigewerbe, aber auch eine Chance.
Fast alle Medien, die aktuell über die Änderungspläne zum PBefG berichten, greifen dabei in erster Linie die Idee auf, künftig so genannte Pooling-Dienste als zusätzliche Verkehrsart in das PBefG aufzunehmen. Sammelfahrten, bei denen appgesteuert mehrere Personen zu einer Tour zusammengelegt werden können, würden dann nicht mehr unter die Experimentierklausel fallen, sondern eine eigenständige Genehmigung erhalten.
“Regierung ebnet den Weg für neue Fahrdienste“, titeln sinngemäß diverse Medien und nennen in diesem Zusammenhang auch das Unternehmen Uber. Das allerdings ist irreführend, denn aktuell vermittelt der US-Fahrtenvermittler mit seiner von mehreren Gerichten verbotenen App UberX klassische Mietwagen. Die wiederum unterliegen der Rückkehrpflicht, was nach dem Willen der Großen Koalition auch weiterhin für den Mietwagenverkehr beibehalten werden soll. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte im Februar 2019 in seinen Eckpunkten noch für die Abschaffung der Rückkehrpflicht bei Mietwagen plädiert, was zahlreiche Proteste aus dem Taxigewerbe hervorgerufen hatte.
Fahrzeuge, die als Pooling-Verkehr genehmigt werden, sollen dagegen keine Rückehrpflicht haben. Allerdings sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, die Rückkehrpflicht für auftragslose Pooling-Fahrzeuge einzuführen und deren Ausgestaltung durch kommunale Satzung oder im Nahverkehrsplan zu regeln.
Eben diesen Kommunen sollen auch verpflichtend eine so genannte Pooling-Quote definieren. Somit wird die Höhe dieser Quote nicht im PBefG festgelegt, wohl aber die Methodik (Art). „Die Arbeitsebene macht einen Vorschlag zur Methodik, der das durch das Pooling zu erreichende verkehrliche Ziel (Reduzierung des Verkehrs) bestmöglich abbildet“, heißt es dazu im Positionspapier.
Diese Definition lässt offen, ob die Kommunen lediglich die Auslastung eines für den Pooling-Verkehr genehmigten Fahrzeugs definieren und kontrollieren können, oder ob die Quote auch eine zahlenmäßige Beschränkung an zugelassenen Pooling-Konzessionen ermöglicht. Falls letzteres nicht vorgesehen ist und demnach Pooling-Konzessionen in unbegrenzter Anzahl ausgegeben werden können, wäre die neue Verkehrsart tatsächlich ein Einfallstor für Uber, um der Kontrollpflicht zu umgehen – indem deren (Sub-)Unternehmer künftig keine Mietwagen-, sondern Pooling-Konzessionen erwerben – analog zur nicht kontrollierten Rückkehrpflicht dürften dann Kommunen auch kaum in der Lage sein, mögliche Verstöße gegen die Pooling-Quote zu ahnden.
Da hilft es dann auch nicht, dass sowohl die Betreiber von Mobilitätsplattformen als auch die Unternehmen künftig die Pflicht haben, den Kommunen Mobilitätsdaten zur Verfügung zu stellen. In München beispielsweise sind rund 500 Fahrzeuge für Uber unterwegs. Würden diese künftig als (getarnte) Poolingverkehre zugelassen sein, und pro Tag sechs Fahrten durchführen, müssten die dortigen Behörden anhand einer Million Fahrten überprüfen, ob die vorgegebene Poolingquote eingehalten wird. Die vorgesehene Regelung droht daher zu einem stumpfen Schwert zu werden.
Hier muss also zwingend nochmal nachgearbeitet werden, das sieht auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. so. „Das Bemühen um solche modernen Bedienformen würde zunichte gemacht, wenn unregulierter Dumping-Verkehr von Uber und Co. weiter Einzug in unsere Städte hält“ moniert Verbandspräsident Michael Müller und verspricht, entsprechend auf die Bundesregierung, aber auch auf die Länder einzuwirken.
In diesem Zusammenhang sollte man dann auch darauf drängen, dass jede Taxilizenz automatisch auch eine Pooling-Genehmigung enthält – oder zumindest Mehrfachlizenzen möglich sind. Im Positionspapier wird lediglich darauf hingewiesen, dass diese Option geprüft werden soll. Wenn jedes Taxi je nach Bedarf – und quotenbefreit – Pooling- oder Einzelbeförderung durchführen darf, kann die Branche mit Moia und Co problemlos mithalten. Sie müsste nur endlich aus der seit drei Jahren andauernden Hamburger Pilotphase in den bundesweiten Echtlauf übergehen. Die Vermittlungstechnik ist längst vorhanden und eine positive Kundenresonanz würde zu einer besseren Auslastung der Taxis führen. Pooling wäre dann also als neue Verkehrsart möglich, ohne dass dafür zusätzliche Fahrzeuge (die wiederum noch mehr Stau verursachen) angeschafft werden müssen. jh
Naja ich weiß nicht, mir kommt des so vor das man Unternehmen wie UBER irgendwie legalisieren will!! So das wir garnicht mehr rechtlich gegen die vorgehen können!! Rückkehrpflicht ist mit den pooling Lizenzen auch schon nichts mehr wert!!
Über und Co auf dem Vormarsch…
Lobby von Über und Co setzte alle möglichen Hebel in die Bewegung…
Das gibt doch Krieg,drehen die jetzt alle durch ? Wofür reisen wir Taxi/Mietwagenunternehmer nur den A….. auf ???
Cool pooling….. das ist mit Abstandsregeln nicht möglich, ( auf absehbare Zeit vielleicht? ) nennt mir den Kunden, der ein paar Euro sparen muss und den Fremden neben sich und auf Umwegen akzeptiert!
Ist doch ne coole Idee die mit der Realität nix zu tun hat.
Politik und Start-ups schnallen nicht, was geht, was aber cool sich anhört wird rumgebrüllt…
Kann ich auch, bin aber zu faul und intelligent….
Anscheinend hat der Stadt keine Interesse an unverhältnismäßige Provision, die Uber & Co von Fahrer verlangen.
Mindestens muss die Nutzer von Uber App klar sein , das die auf kosten der Fahrer diese Dampingpreise bekommen.