Die stark gestiegenen Dieselpreise setzen Taxi- und Mietwagenunternehmen im freigestellten Verkehr zunehmend unter Druck. Besonders betroffen sind Fahrten, die über langfristige Verträge mit festen Vergütungssätzen abgerechnet werden. Kurzfristige Mehrkosten wie hohe Kraftstoffpreise können dadurch kaum an öffentliche Auftraggeber weitergegeben werden.
Schülerverkehr, Einzelfahrten und die Personenbeförderung im Bereich der Eingliederungshilfe sind derzeit wenig rentabel für Taxi- und Mietwagenunternehmer, da sie an langfristige Verträge mit den öffentlichen Auftraggebern gebunden sind. Zum Zeitpunkt der Vertragshandlung war die extreme Steigerungsrate der Kraftstoffkosten nicht vorhersehbar, was jetzt der Auslöser für eine betriebswirtschaftliche Schieflage viele Betriebe ist.
Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV) und Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. (MOLO) haben sich an die Kommunen gewandt und können erste positive Rückmeldungen vorweisen. Wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen gesichert und Ausfälle im Verkehrsangebot auf kommunaler Ebene verhindert werden kann, zeigte ein Beispiel aus dem Landkreis Bad Kreuznach. Dort wurde rückwirkend ab März 2026 ein Dieselkostenzuschlag beschlossen, der nicht nur Sammelbeförderungen im Schülerverkehr, sondern auch Taxi-Einzelfahrten und Fahrten der Eingliederungshilfe umfasst. Grundlage der Berechnung war ein Vergleich der aktuellen Dieselpreise mit dem Niveau vor Beginn des Nahostkonflikts. Dabei wurde ein Dieselpreis von 1,75 Euro pro Liter als Referenz angesetzt.
Der Landkreis kalkulierte einen Energiekostenanteil von 25 Prozent an den Monatspauschalen. 65 Prozent der ermittelten Mehrkosten werden über einen Zuschlag ausgeglichen, während 35 Prozent bei den Unternehmen verbleiben. Daraus ergab sich zunächst ein pauschaler Zuschlag von fünf Prozent auf die vereinbarten Entgelte. Aktuell wird sogar über eine weitere Anhebung diskutiert.
Der VDV-Rheinland und MOLO werten die Entscheidung als wichtiges Signal für das Taxi- und Mietwagengewerbe und rufen ihre Mitgliedsunternehmen dazu auf, auch in anderen Städten und Landkreisen vergleichbare Regelungen einzufordern. Entscheidend sei dabei, dass es sich nicht um dauerhafte Vertragsänderungen, sondern um befristete Maßnahmen zur Abfederung außergewöhnlicher Kostenentwicklungen handle.
Damit weitere positive Beispiele für praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen aus der Region zum VDV-Rheinland getragen werden, ruft der Verband seine Mitglieder dazu auf, diesbezüglich den Verband zu informieren. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Taxi Foto: Taxi Times







