Nach dem jüngsten Urteil des Schweizer Bundesgerichtes sind Taxifahrer unselbstständige Erwerbstätige und ihre Zentrale muss für sie Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das Urteil dürfte nicht nur steigende Preise zur Folge haben, sondern auch für den Fahrtenvermittler Uber mittelbar gelten.
Eine Taxizentrale aus Zürich klagte gegen den Bescheid der Schweizerischen Versicherungsanstalt „Suva“, dass für drei Fahrer Sozialversicherungsabgaben zu zahlen wären. Das Bundesgericht jedoch bestätigte die Auffassung der Suva. Es würden die Merkmale einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit überwiegen, hieß es dem SRF zu Folge in der Begründung. Bisher wurden Taxifahrer in der Schweiz meist von den Fahrzeughaltern angestellt, die für die Abrechnung und Sozialversicherung zuständig waren, oder mussten sich als Selbstständige selbst darum kümmern.
Urteil „erschüttert das gesamte Gewerbe“
Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, hält das Urteil für stichhaltig und sieht erhebliche Auswirkungen. Taxifahrer müssten nun wie Angestellte behandelt werden. Von dem Urteil gehe eine Signalwirkung für die ganze Schweiz aus. Man schätzt, dass das Urteil auch auf andere Taxizentralen angewendet wird und somit schweizweit etwa 1.500 bis 2.000 Taxifahrer betroffen sind. Die Suva hat an mehrere große Taxizentralen ähnlich lautende Bescheide verschickt. Weitere Verfahren sind an kantonalen Gerichten anhängig.
Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der Genossenschaft „Taxi 444“, wird in der Aargauer Zeitung zitiert: „Das Urteil wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern.“ Er sieht gar die Existenz der Genossenschaft gefährdet. Jetzt könnten auf die Zentralen erhebliche Mehrkosten zu kommen, die diese wahrscheinlich mit steigenden Preisen an den Kunden weiter geben werden. Auch andere Zentralen kritisieren das Urteil.
Die Gewinnerseite
Gächter weist aber auch darauf hin, dass die Taxifahrer durch eine bessere Absicherung profitieren würden. Auf der Gewinnerseite stehen laut Badener Zeitung außerdem Zentralen, die vorher schon mit ihren Taxifahrern Arbeitsverträge abgeschlossen haben. Zu ihnen gehört die Badener Taxi AG, die ihren Fahrern einen monatlichen Lohn zahlt und für die sie Sozialversicherungsbeiträge abführt. Sie muss jetzt ihre Preise nicht erhöhen und wird deswegen wohl von dem Urteil profitieren.
Die Frage, ob Fahrtenvermittler ihre Taxifahrer wie Angestellte behandeln müssen, kam vor allem durch Uber auf. Die Gewerkschaften forderten, dass der amerikanische Fahrdienstleister für die beschäftigten Laien ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste. Die Suva hatte bereits 2016 Ubers Laien-Taxifahrer als Angestellte eingestuft. Uber legte insbesondere mit dem Verweis auf die ähnlich behandelten Taxifahrer Widerspruch ein, blitzte aber erstinstanzlich ab. Seitdem klagt Uber weiter und versucht darzulegen, dass es sich bei ihren Fahrern um Selbstständige handeln würde. prh
Foto: Ginko, Lizenz CC BY 3.0
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Anstatt da man Uber verbietet wird das ganze Taxigewerbe durchgebeutelt ! Wahnsinn !
Aber klar da kann der Viskus mitverdienen !
sehe ich auch so- Dennoch- Der Fiskus-hat gewissermassen Recht- TAXIZENTRALEN-sind nicht´s anderes als FAHRTENVERMITTLER- Bleibt weiter zu hoffen das unsere neiue go-app- nicht gefährdet ist-
Ein Sieg der Demokratie, und wegweisend für die Eu. Schluss mit der modernen Sklaverei, wo Konzerne wie uber die ganze Gewinne einstreichen , und die Fahrer als Scheinselbständige ohne Krankenversicherung für unter 6 € arbeiten lassen !
Hallo hört mich wer??Diese „armen“ Fahrer waren ja nie gezwungen worden für den unaussprechlichen zu fahren!!,Mein Mitleid hält sich in Grenzen!!!