Deutschland rüstet um: Zum Infektionsschutz für den Fahrer und den Fahrgast sind mittlerweile fast 3.000 Taxis und Mietwagen in Deutschland mit einem Trennschutz ausgestattet. Parallel dazu ist auch eine heftige Diskussion um die Sicherheit im Falle eines Unfalls entbrannt. Da Gesundheits- und Unfallschutz derzeit schwer zu vereinbaren sind, ist eine Gefahrenabwägung unverzichtbar – und ein klares Statement der Politik.
Da taucht plötzlich eine Pandemie auf, die das komplette bisherige Leben auf den Kopf stellt und die Wirtschaft völlig lähmt. Zahlreichen Branchen wird von einem Tag auf den anderen ihre Geschäftsbasis entzogen. Davon sind auch die Taxiunternehmer betroffen, doch die können ihren Betrieb nicht einfach schließen, sondern müssen (und wollen) aufgrund ihrer Beförderungs- und Betriebspflicht trotz aller gesundheitlichen Risiken weiterfahren.
Man mag sich nur vorstellen, wie groß der Aufschrei in der Bevölkerung wäre, wenn beispielsweise Dialysepatienten nicht mehr dreimal pro Woche zur lebenserhaltenden Behandlung gefahren werden können. Diesen Widerspruch zwischen Fahrer- und Fahrgastschutz vor Corona und Aufrechterhaltung der mobilen Daseinsvorsorge haben Taxi- und Mietwagenunternehmer mit dem Einbau diverser Trennschutzeinrichtungen entschärft. Mehr als 3.000 Taxis (Stand 24.4.2020) verfügen mittlerweile laut einer Taxi Times Erhebung über einen solchen Trennschutz.
Nun aber sehen sich die Berufsgenossenschaft sowie der TÜV in der Pflicht, „Tipps“ und „Anforderungen“ an solche Einbauten zu definieren. Sie stürzen damit die Taxibranche ins nächste Dilemma. Der dringend nötige Infektionsschutz vor einer möglichen Corona-Ansteckung kollidiert mit den Sicherheitsanforderungen im Falle eines Verkehrsunfalls. Diese Tatsache ist unbestritten, sie rechtfertigt jedoch keinesfalls, die vielen neuen und innovativen Anbieter pauschal als „Geschäftemacher“ in die Schmuddel-Ecke zu stellen.
Sagen wir es ganz deutlich: Beide Aspekte sind aktuell nicht unter einen Hut zu bringen. Eine Einhaltung der TÜV-Anforderungen würde bedeuten, dass sämtliche Lösungen unter Simulation von Unfallszenarien getestet werden müssten. Das würde Wochen, wenn nicht gar Monate dauern. Würde die Taxibranche das abwarten, müsste sie bis dahin konsequenterweise ihren Fahrdienst einstellen, was aber (siehe oben) weder gesetzlich noch menschlich möglich ist.
Das Taxi muss weiterhin unterwegs sein, das ist absolut alternativlos. Das Gefahrenpotenzial einer Ansteckung ist dabei deutlich höher einzustufen als jenes eines Unfalls. Deshalb sind die Bedenken von TÜV und Dekra zwar absolut berechtigt, sie müssen aber in Corona-Zeiten, in denen selbst elementare Grundrechte ausgehebelt werden, zwingend zurückgestellt werden. Auf keinen Fall darf ein Taxi- oder Mietwagenunternehmer im Falle eines Unfalls in die Haftung für eventuelle Trennschutz-Folgeschäden genommen werden!
Hier ist die Politik gefordert, ein klares Statement in Form eines Erlasses oder ähnlichem zu geben. Verkehrsminister Scheuer hat bereits zugesagt, den Taxibetrieben die Material- und Einbaukosten für Trennschutzvorrichtungen in Taxis zu erstatten. Im Zuge dieser Maßnahme ist es unerlässlich, gleichzeitig klar festzulegen, dass während der Corona-Pandemie kein Taxi mit Trennschutzeinbauten aus Polycarbonat oder Folien die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder den Versicherungsschutz verliert.
Das Bundesverkehrsministerium würde damit „zwei Fliegen mit einer Förderung“ schlagen: Das klare Bekenntnis, dass Taxis weiterhin ihre Daseinsvorsorge erfüllen sollen und dass der Infektionsschutz über dem Unfallschutz steht. jh
Grafik: Taxi Times
Seitenairbags und Trennwände aus egal welchem Material können nicht wirklich miteinander harmonieren, der Airbag wird neben einer Trennwand seine Wirkung einfach nicht wunschgemäß entfalten können. Allein die zeitweilige Deaktivierung des Seitenairbag – ähnlich wie dies mit dem Beifahrerairbag bei der Nutzung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz passiert – würde das Problem wirklich lösen. Technisch ist dies für Karrosseriefachbetriebe recht einfach und kostengünstig möglich, indem ein zusätzlicher Widerstand vorgeschaltet wird. Es fehlt eben nur die rechtliche Basis für diesen gesellschaftlich sicherlich wünschenswerten technischen Eingriff. Buis dahin müssen wir einfach darauf vertrauen, dass Freenow – also Mercedes – schon weiß was man da tut, immerhin wurden deren Fahrzeugen ja wohl flächendeckend Trennwände spendiert…
Eine Maske zu tragen ist auch nicht sinnvoll gerade die FFP2 man bekommt wenig Luft da ist die Aufmerksamkeit nicht gegeben im Straßenverkehr