Mittwoch, 18. Juni 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Ausstattung

Taxi Trennwand Lösungen: die Anforderungen des TÜV

von Simon Günnewig
22. April 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
15

Bei einem festen Einbau einer Trennvorrichtung verlangt der TÜV ein umfangreiches Abnahmeprozedere. Foto: MobiTEC

Werbung
 

Eigentlich sollen die Taxi-Trennwände nur vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Die technischen Überwachungsvereine haben jedoch eine ziemlich konkrete Idee davon, welche Tests die Trennvorrichtungen absolviert haben müssen, bevor sie für den Straßenverkehr zugelassen werde. Aber es gibt auch einen Lichtblick.

In einem mehrseitigen Anforderungskatalog haben sich beispielsweise der TÜV Rheinland und der TÜV Süd mit den Trennscheiben in Taxis und Mietwagen auseinandergesetzt. Per Definition unterscheiden die beiden Prüforganisationen dabei nach der Art und Weise der Befestigung der Trenneinrichtung. Ob das verwendete Material flexibel oder fest ist spielt dabei zunächst keine Rolle.

Wichtig ist, dass der TÜV einen großen Unterschied macht, ob die Trenneinrichtung fest verbaut ist, sprich nur mit Werkzeug entfernt werden kann, oder ob sie mittels einer Schnellfixierung befestigt wird. Letztere können bei einer vorrübergehenden Nutzung als Trenneinrichtung aus „juristischen Gründen als `Mitführen von Ladung´ eingestuft werden. Was, und das ist der wichtige Punkt, nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO führt. Als Beispiele einer Schnellfixierung werden konkret Saugnäpfe oder Klemmvorrichtungen genannt.

Bei einem festen Einbau einer Trennvorrichtung verlangt der TÜV ein umfangreiches Abnahmeprozedere. Foto: MobiTEC

Was der TÜV allerdings trotzdem feststellt, ist, dass auch die vorübergehende Nutzung einer Trennvorrichtung grundsätzlich ein Gefährdungspotential mit sich bringe und das sei identisch mit dem Gefährdungspotential einer fest verbauten Trennwand. Um nur einen von vielen Punkten beispielhaft zu nennen: Bereits bei einer eingeschränkten Nutzbarkeit des Beifahrersitzes geht der TÜV von einer Gefährdung aus. Will man also eine Trennwand fest im Fahrzeug fixieren, dann müsste ein Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Dabei würde das Augenmerk unter anderem auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien gerichtet, aber auch die Interaktion der Trennwand mit dem Airbag-System müsste mittels einer Auslöseprüfung untersucht werden. Geht es nach dem TÜV, sollte auch das Unfallverhalten mittels eines Schlittentests nachgewiesen werden. Für ein komplettes Gutachten müssten zusätzlich noch eine Vielzahl von Prüfpunkten abgearbeitet werden.

Kann für Festeinbauten die Gefährdung von Insassen auf bestimmten Sitzplätzen nicht ausgeschlossen werden, dann ist das aber auch noch kein Ausschlusskriterium. Im Zweifel solle dann der Nachweis geführt werden, dass diese Sitzplätze nicht mehr benutzt werden können. Kann kein Nachweis geliefert werden, dann gibt es die Option, den entsprechenden Sitzplatz aus den Fahrzeugpapieren auszutragen. sg

Kommentar der Redaktion: Zwei gute Nachrichten: 1. Taxi-Trennvorrichtungen müssen nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Festeinbauten und der vorübergehenden Nutzung mit Schnellfixierungen.
2. Ein Taxi-Trennschutz kann auch eintragungsfähig sein. Eine TÜV-sichere Zertifizierung wird allerdings ein länger andauernder Prozess sein.

Tags: Taxi-TrennscheibeTaxi-TrennschutzTaxi-TrennwandTrennvorrichtungTrennwandTÜV
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

Ähnliche Artikel

Rückmeldefahrten – eine freiwillige Option für Taxi- und Mietwagenunternehmer?
Unfälle

Rückmeldefahrten – eine freiwillige Option für Taxi- und Mietwagenunternehmer?

14. November 2024
Kleine Fachkunde – so sieht der Hamburger Weg aus
Beförderungsrecht

Kleine Fachkunde – so sieht der Hamburger Weg aus

13. November 2024

Kommentare 15

  1. Bruno Mayer says:
    5 Jahren her

    Sakradi, Sachen gibts ! Aber bitte dranbleiben !

    Antworten
  2. Jörg Füchtenschnieder says:
    5 Jahren her

    So ein sinnloses rumgeeiere! Wenn die Trennwände als Ladung deklariert werden, bin ich als Fahrer für die sichere Fixierung und Verkehrssicherheit verantwortlich! Absurd. Welcher normale Mensch transportiert schon „Ladung“ zwischen Fahrer und Mitfahrern auf der Rücksitzbank.
    Setzen wir uns dafür ein, dass jeder eine Maske aufhat im Taxi, und wir haben eine risikolose Lösung für das Problem der Tröpchen!

    Antworten
    • Redaktion says:
      5 Jahren her

      Nun, die Taxifahrer von mittlerweile fast 3.000 Taxis mit Trennschutz (Stand 23.4.20) sehen das sicherlich differenzierter.

      Antworten
  3. Kehren says:
    5 Jahren her

    Der Klassiker.

    Der TÜV braucht seine Daseinsberechtigung.

    Der schnelle und manchmal unkonventionelle Einbau ist nötig. Nötiger als monatelange Versuchsreihen abzuwarten.

    Am Ende kosten diese Einbauten dann mehr als 1000 €.

    Niemand der Einbauwilligen verfolgt einen modischen Trend und will die Trennung länger halten, als notwendig.

    Antworten
  4. Forster says:
    5 Jahren her

    Wenn die maximal 3 Fahrgäste korrekt angeschnallt sind, sehe ich nicht den geringsten Anhaltspunkt für Verletzungsgefahr.
    Der TÜV soll sich in der momentanen Situation nicht wichtig machen, sondern sich um andere Dinge kümmern !!

    Antworten
  5. Taxilady says:
    5 Jahren her

    War doch wieder klar, dass der Bürokratismus wieder zuschlägt!

    Der deutsche Erfindergeist hat auf Corona schnell und unkonventionell reagiert. Klar: ein Trennschutz aus Malerfolie aus dem Baumarkt ist nicht schön … aber wenn’s hilft, dann ist das auch ok! Manchmal ist Kreativität durch nichts zu ersetzen.

    Mittlerweile gibt es professionell gefertigte Trennschutzvorrichtungen, die dann auch optisch was hermachen. Dass sich jetzt der TÜV einmischt und alle Bemühungen wieder zunichte gemacht werden, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Würde mich direkt interessieren, ob die Plexiglasscheiben im Supermarkt auch von TÜV abgenommen werden müssen?!

    Antworten
  6. Anne Frauendienst says:
    5 Jahren her

    Also eine starre Abtrennung im PKW sehe ich auch etwas kritisch bzgl. evtl. Verletzungsgefahr. Besonders aber ist man sehr eiigeschränkt mit der Sitzeinstellung. Meine Abtrennung besteht aus einer Gewäschshaus-Gitterfolie hinter den Vordersitzen, mit Gunnis unten an den Sitzen ficiert, mit Bändern an den Kopfstützen und oben an einem Seil mit Ösen aufgefädelt. Das Seil habe ich an Seilen gespannt, die zwischen den Griffen am Dach verknotet sind. Die Abtrennung zwischen den Hintersitzen – aus 3 mm Klarsichtfolie – habe ich an der Querwand mit Klettverschluß und hinter den Sitzen im Kofferraum an einer Teleskopstange von einem Hundegitter angebunden. Zu guter Letzt habe ich eine flexible Abtrennung zwischen den Vordersitzen – gleiche Klarsichtfolie – an der Querwand mit Klett, am Tunnel und Arm<aturenbrett, Rückseite vom Innenspiegel, seitlich der Innenbeläuchtung und am Dachhimmel mit Klett zu befastigen, falls doch mal 3 Personen befördert werden müssen.
    Die Abtrennungen sind flexibel und somit kann eigentlich keine Verletzung stattfinden. Jeder der Fahrgäste kann sich gut bewegen, Sitze können verstellt werden.

    Meine Fahrgäste fanden es alle gut.

    Antworten
    • Eberhard Voigt says:
      5 Jahren her

      So viel Bauhausmaterial, nicht zu glauben, und die Fahrgäste auch noch überzeugt,

      Fahrt mal zum TÜV, das war es dann.

      Und fragt auch noch BG Verkehr Hamburg.

      Sofort Lizenz weg.

      Antworten
      • Redaktion says:
        5 Jahren her

        Von einem Lizenzentzug ist uns bisher noch nichts bekannt gemacht worden.

        Antworten
  7. T. Angele-Roth says:
    5 Jahren her

    „Deutschland live“ – damit ist denke ich ( leider) Alles gesagt !

    Sieht man ja selbst in so einer schwierigen Zeit täglich bei „Entscheidungen“ und „Anordnungen“ der“Machthaber“ der Regierenden bzw. einzelner Bundesländer –
    Einigkeit und Vernunft von sinnvoll bis meist weit verfehlt !!! 🙁

    Antworten
  8. Dietmar Peter says:
    5 Jahren her

    Die „Piraten“ hatten schon recht in ihrem vorletzten Bundestagswahlkampf. Eine ihrer sarkastischen Forderungen: „Mehr Bürokratie wagen!“

    Antworten
  9. Karin says:
    5 Jahren her

    Es muss doch reichen einen Mundschutz zu tragen.

    Antworten
    • Maic says:
      5 Jahren her

      Reicht schon, aber die Kunden fühlen sich halt sicherer mit Scheibe und bevorzugen dann natürlich eher ein Fahrzeug mit eben dieser.

      Antworten
  10. Maic says:
    5 Jahren her

    Ich habe eine 5mm starke Plexiglasscheibe, bezogen über Much, befestigt mit Kabelbi dern an den Kopfstützen. Sieht sauber und professionell aus. Letzte Woche TÜV gehabt und ohne irgendeine Monierung durchgekommen. Also scheint das so richtig zu sei .

    Antworten
  11. Petersen says:
    4 Jahren her

    Trennwände zum Schutz vor Viren…… . Ja, jeder tut was er kann und die Hoffnung ist oft das Einzige was einen schützt. Fakt ist doch, viele Abtrennungen sind schlicht albern und wirkungslos , oder eine Gefährdung für Fahrgast und Fahrer. Den technischen Überwachungsstellen sollte man gar nicht so böse sein, denn mit Abstand und Fachwissen betrachtet ist das, was da ankommt recht abenteuerlich und winkt der Prüfer sowas durch, kann er belangt werden. Als Gefahr treten dabei oft die Aibags in Erscheinung, die man im Grunde in diesem Fall per Gesetz teilweise abschalten lassen müsste. Dann würden weiche Trennwände kaum noch eine Gefahr darstellen. Feste Trennwände sind oft besser, aber je nach verwendetem Material auch sehr gefährlich , mit Ausnahmen versteht sich. Leider lassen die heutigen Fahrzeuge den Einbau echter Trennwände nicht zu . Diese wären dann auch dicht und würden wirklich schützen. Leider sieht man bei diesem Thema wie ungeeignet viele Fahrzeuge heute als Taxen sind , allen vor an der VW Caddy . Der aktuelle ist kleiner und der Vorgänger hatte für hintere Passagiere weder eine ausreichende Lüftung, Kühlung, noch Heizung und noch nicht einmal die Fenster ließen sich hinten vernünftig öffnen, wenn denn überhaupt welche zum öffnen verbaut wurden. Selbst bei so großen Fahrzeugen sind echte Trennwände , die den Komfort nicht einschränken, kaum möglich. Also lassen wir den Kunden in dem Gefühl , dass all diese Plastiklappen , die da hereingebastelt sind irgend jemand schützen

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Mietwagensumpf: Berlins Nachbar-Landkreise rufen Ministerium zu Hilfe

Hamburg

Hamburger Statistik: Wie werden E-Taxi-Ladesäulen genutzt?

München

Wenn dich eine ganze Großstadt sucht…

Werbung
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2024 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKMehr