Obwohl es seit 1. Januar keinerlei Ausnahmen mehr gibt, fahren immer noch zahlreiche Taxis ohne eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Taxi Times verrät in seiner Printausgabe, was diesbezüglich auf die Taxiunternehmer zukommen kann und wie sich ein mögliches Bußgeld vermeiden lässt.
Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer (LVBTM) weist darauf hin, dass die TSE‑Pflicht seit dem 1. Januar ausnahmslos und verbindlich gilt. Für Unternehmen bedeutet die Nicht‑Erfüllung dieser Pflicht daher ein nicht unerhebliches steuer‑ und ordnungsrechtliches Risiko.
Der Verband skizziert aber eine mögliche Lösung, wie man einem drohenden Bußgeld entkommen kann – indem man sich auf einen bestimmten Paragraphen der Abgabenordnung (AO) beruft. Darin wird die Finanzbehörde ermächtigt, Erleichterungen bei steuerlichen Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten zu gewähren.

Welcher Paragraph hier zur Anwendung kommt und welche Voraussetzungen dafür nötig sind, beschreibt Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe vom 2. Quartal 2026.
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Beitragsfoto: Ausschnitt aus der aktuellen Printausgabe der Taxi Times








