Um eine konstante und verlässliche Qualität aller angeschlossenen Taxis zu erreichen, definieren Taxizentralen in ihren Funk- und Betriebsordnungen verbindliche Verhaltens- und Qualitätsregeln. Bei Nichtbeachtung werden Sanktionen und Geldstrafen ausgesprochen, was wiederum nicht alle betroffenen Fahrer gut finden. Die Sächsische Zeitung berichtete vor rund zwei Wochen von einem Beispiel aus Dresden.
Die Dresdner Taxigenossenschaft hat, wie viele Unternehmerverbände, in ihrer Funk- und Betriebsordnung Vorschriften, die die Qualität der Dienstleistung sicherstellen sollen. „Der Taxifahrer hat seinen Dienst in angemessener und sauberer Kleidung auszuführen“, ist zum Beispiel eine Standardvorschrift. Freundlich, höflich und rücksichtsvoll sollen die Fahrer sein. In Dresden nimmt man das ernst und sanktioniert schmuddelige Fahrer. Ebenso unter Strafe gestellt ist in der Elbmetropole z.B. das Einladen des falschen Fahrgastes bei telefonischer Bestellung.
Die Genossenschaft unterhält dafür einen Disziplinarausschuss, der Fahrer und deren Arbeitgeber nicht nur zur Einhaltung der Regeln ermahnen kann, sondern der auch Geldbußen gegen die angestellten Fahrer verhängt, wenn sie die Ordnung nicht befolgen. Ohne diese Disziplinarordnung, die von den gut 200 Mitgliedsbetrieben gemeinsam beschlossen wurde, „hätten wir auch nicht unsere Qualität“, sagt Henry Roßberg, Vorstand der Genossenschaft gegenüber der Sächsischen Zeitung.
Dort wird das Procedere dann auch genauer beschrieben. Bei Beschwerden und Missachtung der gemeinsamen Regeln lädt der Disziplinarausschuss die beschuldigten Fahrer ein, um ihnen zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beim ersten Mal bleibt es bei einer Ermahnung, im Wiederholungsfall drohen zwischen 15 und 500 Euro Geldbuße.
Etwa 20 bis 25 Verstöße jährlich würden von der Disziplinarkommission behandelt; die gesamte Summe jährlich verhängter Geldstrafen läge „weit unter einer vierstelligen Zahl“, relativiert Roßberg.
Naturgemäß sind nicht alle Fahrer mit solchen Bestrafungen einverstanden. Die Sächsische Zeitung lässt einen Fahrer zu Wortkommen, der meint, dass er wegen Lappalien sanktioniert worden wäre, die auf akustischen Missverständnissen beruht hätten. So hätte er beispielsweise aus Versehen einen anderen als seinen vermittelten Fahrgast mitgenommen. Dieser hatte auch ein Taxi bestellt hatte, war jedoch einem Kollegen zugeteilt worden.
Als weiteren Mosaikstein der Qualitätssicherung berichte die SZ noch von der Möglichkeit der Fahrerbewertung durch Kunden, welche das Taxi per App bestellt haben. Maximal fünf Sterne kann der Fahrgast nach der Fahrt in verschiedenen Kategorien vergeben, darunter: Sauberkeit, Wahl der Fahrtstrecke, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit. Allerdings gäbe es auch ungerechtfertigte negative Bewertungen, z.B. wenn der Fahrer regelwidrige Kundenwünsche nicht erfüllt.
Roßberg setzt beim Qualitätserhalt zusätzlich auf wählerische Kunden: Niemand müsse den ersten Wagen in der Schlange nehmen. „Jeder Fahrgast hat das Recht, sich das Wunschauto und den Wunschfahrer auszusuchen.“ Die Wahl des Wagens wird damit sowohl zur Bewertung und gleichzeitig zur Belohnung. prh+jh
Symbol-Foto: Taxi Times
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