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Taxi-Überfall: Die Höhe der „Beute“ hat in der Presse nichts zu suchen

von Jürgen Hartmann
22. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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PBefG und Sommerzeit: Eine „simple Realitätsprüfung“

Grafik: Taxi Times

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„Unbekannte verletzten Taxifahrer mit Pfefferspray und rauben 460 Euro.“ So lautete eine Onlinemeldung der Saarbrücker Zeitung. Solche Schlagzeilen können fatale Folgen haben.

Die eigentliche Geschichte ist schnell erzählt: Vier unbekannte Männer steigen nachts in ein Taxi. Irgendwo fordern Sie den Fahrer zum Anhalten auf, sie steigen aus und einer von Ihnen sprüht dem Kollegen Pfefferspray ins Gesicht. Dann entreißen Sie ihm die Geldbörse und rennen weg. So weit, so schlecht.

Leider passieren solche Überfälle sehr häufig, zumindest kommt es einem so vor, weil jeder Überfall natürlich auch sofort in der regionalen Presse auftaucht. Was ja auch nichts Verkehrtes ist, solange man dadurch den Fahndungsdruck erhöht.

Völlig fatal ist es hingegen, wenn in der Presse die Höhe der erbeuteten Summe genannt wird. Noch dazu, wenn es eine untypisch hohe Summe ist. 460 Euro kann unmöglich der Nachtverdienst eines Taxifahrers sein. Das muss die Summe mehrerer Schichten sein. Kollegen, die ihre Einnahmen nicht regelmäßig außerhalb ihres Taxis und ihres Geldbeutels aufbewahren, erweisen sich selbst einen Bärendienst.

Wer dann aber im Fall eines Überfalls gegenüber der Presse auch noch verrät, welche hohe Summe erbeutet wurde, der handelt verantwortungslos – gegenüber all jenen Taxifahrern, denen vielleicht ein ähnliches Schicksal blüht, weil ein Räuber dank solcher Meldungen den Eindruck bekommt, man könne mit einem Überfall auf einen Taxifahrer schnell viel „Kohle machen“.

Wer hat nun aber im speziellen Fall die Summe öffentlich gemacht? Auf Nachfrage von Taxi Times hat uns die zuständige Polizei-Inspektion versichert, in der schriftlichen Pressemeldung sei der Betrag nicht genannt worden. Das würde man auch nicht preisgeben, weil es sich um spezifisches Täterwissen handele. Nicole Müller, die Online-Redakteurin des Beitrags, hat hingegen eine andere Version. Die Angabe über die Höhe des erbeuteten Geldbetrags habe ihr die zuständige Polizei auf telefonische Nachfrage mitgeteilt. Auf unsere Bitte hin, solche hohen Beträge in Artikeln künftig nicht mehr zu nennen, antwortete Frau Müller nur mit einem kurzem „Schau ´mer mal“.

Deutlich verantwortungsvoller ging Müllers Kollegin aus der aus der Printredaktion der Saarbrücker Zeitung mit dem Thema um. Sie übernahm nur die schriftliche Polizeimeldung und veröffentlichte keinen Geldbetrag. Jh

Foto: Taxi Times

 

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Tags: BeuteTaxiÜberfall
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. John says:
    8 Jahren her

    Danke, Herr Hartmann! Sie sprechen uns aus der Seele…
    Michaela John aus Erfurt

    Antworten

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