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Taxigewerbe in Brüssel sieht große Chance in Sammelklage gegen Uber

von Wim Faber
27. Oktober 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
11
Taxigewerbe in Brüssel sieht große Chance in Sammelklage gegen Uber
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Taxiunternehmen aus der belgischen Hauptstadtregion nehmen an einem Kollektivverfahren gegen Uber teil, mit dem spezialisierte Anwälte Schadensersatz für jedes Taxi erzielen wollen.

Taxiunternehmen, die mit Brüsseler Lizenz zwischen September 2015 und Oktober 2021 in der belgischen Hauptstadt tätig waren, sind von der belgischen Taxiorganisation GTL gemeinsam mit verschiedenen Brüsseler Taxiverbänden aufgerufen worden, an einer transparenten Sammelklage gegen Uber teilzunehmen. Ziel dieses Verfahrens ist es, für jedes Taxi eine Entschädigung für die Verfehlungen einzufordern, die Uber in der Region Brüssel-Hauptstadt in dieser Zeit begangen hat.

Im Februar 2024 bestätigte das Brüsseler Berufungsgericht die Rechtswidrigkeit der Aktivitäten von Uber in der Region Brüssel-Hauptstadt zwischen dem 3. September 2015 und dem 10. Dezember 2021. Dieses Urteil bietet eine einzigartige Chance für die gesamte Taxibranche in der Region Brüssel. Die Taxiunternehmen können sich zusammenschließen, um dem Aufruf der Verbände in der Hauptstadt zu folgen.

Uber-Mietwagen in Brüssel, unterwegs

„Der illegale Wettbewerb von Uber hat zu erheblichen finanziellen Verlusten für Taxiunternehmen geführt und gefährdet direkt die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Sektors. Die Schuld ist nun klar bewiesen: Jeder Euro, den Uber in all den Jahren verdient hat, ist ein illegaler Betrag” so die Taxiverbände.

Taxis in Brüssel, am Halteplatz stehend

Die GTL lädt ihre Brüsseler Mitglieder ein, sich an dem Sammelverfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen Uber zu beteiligen. Die Klage wird von einem Team aus französischen und belgischen Anwälten organisiert, die auf Wettbewerbsstreitigkeiten spezialisiert sind. Ziel ist es, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Alle betroffenen Brüsseler Taxiunternehmen können eine Entschädigung fordern. Die Verluste belaufen sich nach ersten Schätzungen auf mehrere Zehntausend Euro pro Betriebslizenz.

Die Pariser Kanzlei Bruzzo Dubucq wird den Fall bearbeiten und dabei auf ihre Erfahrungen in Frankreich zurückgreifen, wo sie mehr als 2.500 Taxis in einer ähnlichen Klage gegen Uber vertritt. Vertreter der Kanzlei trafen sich bereits mit allen bisher interessierten Unternehmen einzeln und stimmten ihrer Teilnahme uneingeschränkt zu. Die Kanzlei hat zu diesem Zweck eine spezielle Website eingerichtet: https://taxisbruxellesunis.be/. Dort finden die Unternehmer eine Erläuterung, wie sie sich für das speziell mit Anwaltskanzleien ausgehandelte Sammelverfahren anmelden können. Die Webseite ist in fanzösischer Sprache. Die Gebühr für teilnehmende Unternehmen ist erfolgsabhängig: Sie beträgt 100 Euro plus 15 Prozent des erzielten Ergebnisses. wf

Fotos: Wim Faber

Tags: BrüsselSammelklageUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 11

  1. Tiffany Taxi says:
    1 Jahr her

    Cool! Schade, dass wir nicht von Deutschland aus teilnehmen können.

    Antworten
    • Ünsal says:
      1 Jahr her

      Echt schade
      Würde gerne auch teilnehmen

      Antworten
  2. Werner Simon says:
    1 Jahr her

    Dieser Artikel hinterlässt bei mir wieder ein hilfloses Kopfschütteln. Wie blöde sind die sogenannten Unternehmer, die Taxis in Deutschland betreiben, eigentlich??

    Ich habe vor langer Zeit hier in dieser Rubrik in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass es an der Zeit ist, ein

    Abmahnverfahren

    gegen Uber und Konsorten einzuleiten.

    Genau dieses Verfahren dient dazu, sich gegen unlauteren Wettbewerb wie ihn Uber und Konsorten betreiben, zur Wehr zu setzen.

    Auf diesen Kommentar habe ich keine Reaktion erhalten. Entweder die Unternehmer halten mich für nicht ganz dicht – das ist ihr gutes Recht – oder sie haben Schiss vor den Kosten.

    Diese Kosten (Anwälte und Gericht) belaufen sich nach meiner Erfahrung auf ca. 5-8 % der Streitsumme. Die Streitsumme, in Deutschland haben wir rd. 50.000 Taxen, beträgt bei einem angenommenen Schaden pro Taxe von € 5.000

    € 250 Mio. pro Jahr .

    Aus diesen Zahlen lassen sich jetzt die Kosten errechnen. Das könnt Ihr selber machen, aber wenn pro Wagen rd. € 500,- zusammenkommen ist der Drops gelutscht.

    Natürlich kann man auch verlieren, vor Gericht sind wir allein Gottes Hand, aber Unternehmer kommt von unternehmen und nicht von unterlassen.

    Antworten
    • Bruno Mayer says:
      1 Jahr her

      Bravo Werner !
      Wann hast Du schon geschrieben ? Mir ist es entgangen. Ich wäre dabei. Bist Du Jurist oder gut anwaltlich beraten ? In welcher Ecke von Deutschland lebst Du ? Bist Du Einzelselbstfahrer oder
      Mehrwagentaxler ?
      Und was ist schon den Australiern gelungen ?

      Antworten
      • Redaktion says:
        1 Jahr her

        Hier unsere Meldung zu Australien vom März 24: https://taxi-times.com/australien-feiert-teilsieg-gegen-uber-doch-das-truemmerfeld-ist-gross/

        Antworten
        • Bruno Mayer says:
          1 Jahr her

          Danke für die Info

          Antworten
  3. Peter Becker says:
    1 Jahr her

    Es scheint sich schon eine Frustration und Lethargie breit zu machen,Man kann nur hoffen das sich gute Anwälte der Sache annehmen.In Australien wurden ja schon Erfolge verzeichnet.

    Antworten
  4. Werner Simon says:
    1 Jahr her

    ruf doch einfach in Brüssel oder bei dieser Kanzlei an und frage, ob Du Dich an dieser Klage beteiligen kannst. Wenn die gewinnen, dürfte Dir eine sagenhafte Rendite winken.

    Antworten
  5. Werner Simon says:
    1 Jahr her

    in meinem jetzigen Leben min ich simpler angestellter Taxifahrer. In meinem vorherigen Leben war ich Unternehmensberater für kleine und mittelständige Unternehmen in Norddeutschland.

    In dieser Tätigkeit habe ich praktische Erfahrungen mit dem Abmahnwesen gesammelt. So wurden meine Betriebe von Abmahnanwälten traktiert. Diese Anwälte, die sich auf das Abmahnwesen spezialisiert hatten, schickten Studenten, ausgerüstet mit einer Kamara, durch das Land und ließen die Einzelhandelsgeschäfte, die kein Namensschild des Unternehmers oder der Firma an der Tür hatten, aufschreiben und fotografieren.

    Aus dem Handelsregister organisierten sich diese Anwälte, besser Schmeißfliegen, die Adressen dieser Betriebe und setzen ein Abmahnschreiben auf. Inhalt: Sie haben gegen dieses oder jenes Gesetz oder jene Vorschrift verstoßen, die Ihnen auferlegt, ein Namensschild an der Tür zu haben. Aus diesem Grunde überweisen Sie uns bitte bis zum ( meistens 10 Tage) den Betrag von DM (!!) 5.000 zzgl. unserer (Rechtsanwalts-) Gebühren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei künftigen Verstößen eine Gebühr von DM 10.000 fällig wird. Sollten sie dieser Forderung nicht nachkommen, geht die ganze Sache vor Gericht. Die Folgen werden sehr viel schlimmer sein. Wir warnen sie.

    Mein bzw. unser Anwalt hat die Sache dann insofern etwas abgebogen, als er die Abmahnanwälte heruntergehandelt hat. Meine Klienten haben dann statt DM 5.000 DM 2.000 oder 3.000 bezahlt.

    Heutzutage wäre dies so wie dargestellt nicht mehr möglich, da die Gesetze geändert wurden. Heute kann nur noch ein wirklich Betroffener, nicht irgendein hergelaufener Anwalt, ein Abmahnverfahren einleiten.

    Aber wer, wenn nicht alle Taxiunternehmer und alle Taxifahrer, sind von der Uberplage nicht betroffen? Es muß nur einer in die Hand nehmen!

    Ich alleine kann das nicht, ich bin Rentner. Ich bräuchte mindestens einen, besser mehr, pfiffige Mitstreiter. Und dann bräuchten wir einen möglichst jüngeren Rechtsanwalt. Meiner ist leider verstorben. Die Sache ist spannend … und mehr Geld verdienen als mit dem Taxifahren können wir da sowieso.

    Antworten
  6. Werner Simon says:
    1 Jahr her

    an die Redaktion: Können Sie mir eventuell die E-Mail Adresse des Herrn Bruno Mayer mitteilen. Ich möchte ihm gerne seine Fragen beantworten.

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Aus Datenschutzgründen wollen wir da snicht machen. Aber wir können gerne sehen, ob Herr Mayer auf diesem Wege zustimmmt.

      Antworten

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