Die vor rund zwei Wochen vom Österreichischen Verkehrsministerium eingebrachten und vom Taxigewerbe heftig kritisierten Änderungsanträge zur Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVerG) wurden zunächst einmal entschärft. Das berichten übereinstimmend die Medien sowie die Fachsparten Taxi der Österreichischen Wirtschaftskammern.
Zwar wurden die umstrittenen Ergänzungsanträge vom Verkehrsausschuss des Parlaments in dieser Woche beschlossen, hinzugefügt wurde allerdings ein Abänderungsantrag, „der elementare Verbesserungen der ursprünglich geplanten Regelung enthält“, wie es die Wirtschaftskammer Österreich in einer gestern veröffentlichten Mitgliederinfo beschreibt und dabei konkrete vier Punkte nennt:
Erstens kann bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden und ein Abweichen vom verbindlichen Tarif ist möglich, jedoch nicht zwingend wie ursprünglich vorgesehen. Damit wird die Einheitlichkeit des Gewerbes gewahrt.
Zweitens wurde den Landeshauptleuten jetzt eine sehr starke Gestaltungskompetenz betreffend das von der Bundesregierung gewünschte „Preisband für vermittelte Fahrten“ eingeräumt.
Drittens wird das Mindestentgelt von fünf Euro für „vorbestellte Fahrten“ bzw. drei Euro bei „Taxisharing“ gestrichen, muss jedoch weiterhin dem Grundentgelt plus Zuschlägen entsprechen, sofern nichts anderes verordnet wurde. Die Untergrenze eines derartigen Preisbandes bildet damit der vom jeweiligen Landeshauptmann, den jeweiligen Gemeinden, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer ausgearbeitete Tarif.
Viertens ist zudem ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: Erst mit 1. März 2021 treten die Regelungen zur freien Preisvereinbarung und mit 1. Juni 2021 jene zum Taxisharing in Kraft, die Regelungen zum Einheitsgewerbe hingegen bereits mit 1. Januar 2021.
Dieser Abänderungsantrag wird von den Vertretern der Fachsparte Taxi aus den jeweiligen Wirtschaftskammern der Bundesländer als Ergebnis unermüdlicher Verhandlungen interpretiert, die man mit der Politik seit dem Bekanntwerden der Änderungsanträge geführt hatte. In jenen ursprünglichen Ergänzungen waren Ausnahmen für vorbestellte Fahrten von den verordneten Taxitarifen vorgesehen. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – sollte nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für so genannte Spontanbeförderungen (=“herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde) gelten.
Man sei als Interessenvertretung in allen Bundesländern und auch bundesweit als Fachverband massiv gegen diese geplanten Änderungen aufgetreten, schildert Resul Ekrem Gönultaş, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Wien (WKÖ). „Neben der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Mitgliedsunternehmen unseres Gewerbes wäre damit auch den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden: Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße „herbeigewinkte“ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können. Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen gewesen, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von fünf Euro für vorbestellte Fahrten bzw. drei Euro für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten.“
Gönultaş spricht von einer „außerordentlichen Teamleistung der Fachgruppen aller Bundesländer.“ Gemeinsam mit dem Fachverband sei es gelungen, die im Ministerratsvorschlag von 18.11.2020 vorliegende Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abzuändern und hier wichtige Verbesserungen zu erreichen. „Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden“, zeigt sich der Fachgruppenobmann erleichtert. „Nicht nur wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden, sondern es wäre den Landeshauptleuten die Kompetenz entzogen worden, einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe zu verordnen.“
All diese Punkte hatten zu massiven Protesten geführt, nicht nur auf Funktionärsebene, sondern auch bei den Taxiunternehmern. Diese hatten innerhalb einer Woche gleich dreimal demonstriert. Letzte Woche in Wien, am Montag dann in Graz und einen Tag später noch einmal in Wien. Die öffentlichkeitswirksamen großen Taxidemos haben sicherlich auch zur politischen Gesprächsbereitschaft beigetragen.
Auch Erwin Leitner, Bundesobmann der Fachgruppe Taxi, zeigte sich erleichtert. „Unsere Sorgen wurden ernst genommen“, blickt er auf die zurückliegenden ereignisreichen beiden Wochen zurück. Die vergangenen Tag seien entscheidend für dieses Ergebnis gewesen, so Leitner, der mit der jetzt vorliegenden Lösung eine positive Weiterentwicklung dieses Verkehrsbereiches für möglich hält.
Der Fachgruppenobmann begrüßt, dass in der vorliegenden Gesetzesnovelle die Formulierungen präzisiert wurden. Die Änderung, dass auch bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden kann, ist ausschlaggebend für die Einheitlichkeit des Gewerbes. Der im Entwurf enthaltene Wunsch der Bundesregierung, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Dieser leitet sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ab. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.
„Damit wird auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass über Landesverordnungen Lohndumping verhindert wird. Wir freuen uns, dass die geplanten, für unsere Unternehmen ruinösen Maßgaben, nun entschärft wurden. Das gibt der Taxibranche die Möglichkeit, innovative Angebote für Kundinnen und Kunden zu entwickeln“, hält Leitner fest. hs
Beitragsfoto:Hakan İlarslan