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Sperre aufgehoben Warum Uber in Genf jetzt wieder aktiv ist

von Jürgen Hartmann
11. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Uber hinkt der Elektrifizierung hinterher
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Rund eine Woche lang war die Uber-App in Genf abgeschaltet. Gestern nun haben sich der Plattformvermittler und das Genfer Wirtschafts- und Arbeitsdepartement geeinigt. Die App ist jetzt wieder aktiv.

Seit das Schweizer Bundesgericht das Verbot der Uber-App bestätigt hatte, durfte Uber in Genf keine Fahrten mehr vermitteln. Damit waren viele Uber-Fahrer plötzlich ohne Einnahmen. „Arbeitslos“, wie es in vielen Schweizer Medien während der Woche formuliert worden war, waren sie im klassischen Sinne nicht, denn sie waren keine Angestellte des Konzerns, sondern lediglich selbständige Unternehmer.

Doch genau darum geht es in dem Rechtsstreit: Die Genfer Kantonalbehörde hatte diese Selbständigkeit nicht anerkannt, sondern die App verboten, solange Uber seine selbständigen Fahrer nicht als Angestellte einstufe und somit unter anderem auch Sozialversicherungen bezahle. Der Fall ging bis vor das Bundesgericht und wurde dort im Sinne der Genfer Behörde beurteilt.

Gestern nun fand ein Treffen zwischen Vertretern der Genfer Behörden und der Schweizer Uber-Geschäftsführung statt, über dessen Ergebnis anschließend die Schweizer Presse informiert wurde. Man habe dort eine Vereinbarung getroffen, dass sich Uber verpflichte, sich an das Gesetz zu halten, wie dies vom Bundesgericht entschieden wurde. Im Gegenzug wurde festgehalten, dass das gegen Uber verhängte Tätigkeitsverbot aufgehoben wird.

Konkret verpflichtet sich Uber dazu, seine Fahrer wie Arbeitnehmer zu behandeln und den kantonalen Mindestlohn einzuhalten. Da der Entscheid des Bundesgerichts rückwirkend ab Oktober 2019 gilt, werde Uber laut Schätzung der Gewerkschaft Unia Hunderte von Millionen Franken zurückzahlen müssen, die sie den Fahrerinnen und Fahrern und den Sozialversicherungen vorenthalten habe.

Gegenüber den Medien betonte Jean-Pascal Aribot, CEO von Uber Schweiz, dass man selbst keine Fahrer anstellen werde: Vielmehr erhalten diese die Möglichkeit, «Angestellte von unabhängigen Schweizer Partner-Unternehmen zu werden». Diese Partnerfirmen seien nach Genfer Taxi-Gesetz als Transportunternehmen registriert. Diese Vorgehensweise erinnert stark an das deutsche Modell, wo man in zahlreichen Großstädten seit einiger Zeit mit einem Generalunternehmer zusammenarbeitet, um so einem von deutschen Gerichten verhängten Uber-Verbot zu umgehen. Als dieses Unternehmen dann in einer dieser Städte die Genehmigung untersagt wurde, wurde dem dort angestellten Personal sofort gekündigt.

In Genf bleibt noch offen, wie viele der bisher selbständige agierenden Uber-Fahrer tatsächlich angestellt werden wollen. Uber selbst verweist darauf, dass die große Mehrheit der Fahrer sowohl in Umfragen als auch in einer Petition den klaren Wunsch geäußert hätten, unabhängig zu bleiben, ihre Flexibilität zu bewahren und weiterhin ihr eigener Chef zu sein. Deshalb erwarte das Unternehmen, dass nicht alle Fahrer sich dazu entschließen werden, angestellt zu werden. jh

Beitrags-Symbolfoto: Foto-TE-Consultants-Bruessel

Tags: GenfUber-VerbotVerhandlung
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. kehrentaxi says:
    3 Jahren her

    Na? Wer hätte das gedacht? :-)) :-))

    Antworten
    • M.brun says:
      3 Jahren her

      uber findet und fand einen Neuen schlich um mit der Sklaverei weiterzumachen. Es gibt genug Idioten die sich gerne unterdrücken und ausbeuten lassen.

      Antworten

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