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Uber-Start in Koblenz: VDV Rheinland warnt vor Verdrängung des Taxigewerbes

von Simon Günnewig
16. Oktober 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Uber-Start in Koblenz: VDV Rheinland warnt vor Verdrängung des Taxigewerbes
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Der Markteintritt von Uber in Koblenz sorgt für Unruhe im örtlichen Taxigewerbe. Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV Rheinland) befürchtet einen ruinösen Preiswettbewerb und langfristige Folgen für die Mobilitätsversorgung. An die Stadt stellt der Verband konkrete Forderungen.

Der VDV Rheinland sieht im Einstieg von Uber in Koblenz erhebliche Risiken für das regionale Taxigewerbe. Erfahrungen aus Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main haben gezeigt, welche Folgen ein zunehmender Wettbewerb durch plattformvermittelte Mietwagen haben kann. Neben wirtschaftlichen Einbußen für das Taxigewerbe befürchtet der Verband auch negative Auswirkungen auf den klassischen öffentlichen Personennahverkehr.

VDV-Geschäftsführer Guido Borning. Foto: Taxi Times

„Unsere Koblenzer Taxiunternehmen sind zutiefst beunruhigt. Schon heute erleben wir einen angespannten Wettbewerb zwischen dem klassischen Taxigewerbe und taxiähnlich auftretenden Mietwagenverkehren. Der Einstieg von Uber wird diesen Druck weiter verschärfen“, erklärt VDV-Geschäftsführer Guido Borning.

Kritisch bewertet der Verband insbesondere die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen. Während Taxiunternehmen einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht unterliegen, können Mietwagenunternehmen ihre Preise grundsätzlich frei kalkulieren. Allerdings müssen sie unter anderem die gesetzliche Rückkehrpflicht einhalten und dürfen sich nicht wie Taxis zur spontanen Aufnahme von Fahrgästen bereithalten.

Der VDV Rheinland befürchtet, dass besonders niedrige Fahrpreise und mögliche Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche Vorschriften zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten.

„Wir haben überhaupt nichts gegen Wettbewerb. Aber es muss ein Wettbewerb auf Augenhöhe sein. Wenn Taxiunternehmen umfangreiche gesetzliche Verpflichtungen erfüllen müssen, während andere Anbieter durch besonders niedrige Preise und möglicherweise auch durch die Missachtung gesetzlicher Vorgaben wirtschaftliche Vorteile erzielen, dann hat das mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun“, so Borning.

Einmal verlorene Versorgungsstrukturen ließen sich nach Einschätzung des Verbandes nur schwer wiederherstellen. Besonders betroffen wären Fahrten zu nachfrageschwachen Zeiten, Krankenfahrten und die Beförderung mobilitätseingeschränkter Menschen.

Der Verband warnt zudem vor Auswirkungen auf den übrigen ÖPNV. Günstige, möglicherweise subventionierte Mietwagenfahrten könnten Fahrgäste von bestehenden Bus- und Linienverkehren abziehen. Gleichzeitig müssten die öffentlichen Verkehrsunternehmen weiterhin eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.

Ein weiteres Risiko sieht der VDV in der dynamischen Preisgestaltung plattformvermittelter Fahrdienste. Während Taxitarife behördlich festgelegt sind, können Mietwagenpreise bei hoher Nachfrage deutlich steigen.

„Heute werden Fahrten möglicherweise zu besonders niedrigen Preisen angeboten, morgen können sie bei hoher Nachfrage ein Vielfaches kosten. Wer garantiert den Menschen dann noch eine verlässliche und bezahlbare Mobilität, wenn die örtlichen Taxiunternehmen irgendwann nicht mehr da sind?“, fragt Borning.

In der Verantwortung sieht der VDV Rheinland vor allem die Stadt Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde. Der Verband hat bereits eine Handreichung für die Behörden in Rheinland-Pfalz erarbeitet. Darin werden unter anderem Erfahrungen aus Hamburg aufgegriffen.

Im Mittelpunkt stehen die Prüfung tatsächlich funktionsfähiger Betriebssitze, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mietwagenunternehmen sowie die ordnungsgemäße Auftragsannahme und Einhaltung der Rückkehrpflicht.

„Wir haben die Genehmigungsbehörden frühzeitig auf die Problematik aufmerksam gemacht und ihnen mit unserer Handreichung konkrete Prüfkriterien und Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Es geht also nicht darum, erst noch rechtliche Möglichkeiten zu suchen. Die Instrumente sind vorhanden“, erklärt Borning.

Neben sorgfältigen Genehmigungsverfahren fordert der Verband regelmäßige Kontrollen im laufenden Betrieb und konsequentes Einschreiten bei festgestellten Verstößen.

Als weiteres Instrument bringt der VDV Rheinland Mindestbeförderungsentgelte ins Gespräch. § 51a Personenbeförderungsgesetz eröffnet den zuständigen Behörden die Möglichkeit, solche Mindestpreise zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen festzulegen.

Damit ließe sich nach Auffassung des Verbandes einem Preiswettbewerb entgegenwirken, der etablierte Taxiunternehmen wirtschaftlich unter Druck setzt. Mindestentgelte könnten allerdings nur eine Ergänzung zu wirksamen Genehmigungs- und Kontrollmaßnahmen sein.

„Wir müssen uns doch die Frage stellen, was am Ende von vermeintlich günstigen Mobilitätsangeboten übrig bleibt, wenn der Wettbewerb erst einmal verdrängt worden ist“, warnt Borning.

Der Verband sieht die Entwicklung nicht auf Koblenz beschränkt. Auch andere Städte in Rheinland-Pfalz müssten sich zunehmend mit appvermittelten Mietwagenangeboten und deren Auswirkungen auf das Taxigewerbe auseinandersetzen.

„Wir wollen moderne Mobilitätsangebote nicht verhindern. Digitalisierung und Wettbewerb gehören selbstverständlich zu einem zeitgemäßen Personenbeförderungsmarkt. Aber sie dürfen nicht dazu führen, dass gesetzestreue Unternehmen verdrängt werden, der klassische ÖPNV zusätzlich geschwächt wird und am Ende die Bevölkerung die Folgen tragen muss“, betont Borning abschließend. sg

Beitragsfoto: Symbolbild, Taxi in Koblenz. Foto Taxi Times

Tags: Guido BorningHandreichungKoblenzVDV Rheinland e.V.Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. J. Chronor says:
    11 Stunden her

    Eine völlig unterschätzte Tatsache ist, dass UberBolt&Co die angeblich marktabhängige Preisgestaltung allein in der Hand haben. UberBolt&Co’s Algorithmus bestimmt den Fahrpreis, nicht der ausführende Mietwagen (MW). Der ist somit abhängig beschäftigt, nicht mehr selbstständiger Unternehmer, also schein-selbstständig.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass in Zeiten hoher Kundennachfrage nach Beförderungsdienstleistung Fahrpreise oft steigen, gleichzeitig aber die Provisionen für die ausführenden Mietwagen höher werden. Es wird von Provisionen von über 40% berichtet.

    Das ist ungeregelte Marktwirtschaft. Sowohl auf Seiten des Vermittlers wie auch auf Seiten der Ausführenden und des Fahrgastes.

    Jetzt kommt allerdings Preisdumping (Fahrpreis unter tatsächlichen Kosten) ins Spiel. Die von UberBolt&Co aufgerufenen Fahrpreise sind nicht legal machbar.

    Die Ziele sind:
    )Markteroberung
    )Beseitigung der Konkurrenz

    Das führt gerade in den Zeiten höherer Nachfrage zu tieferen Fahrpreisen für die angelockte Kundschaft. Der Algorithmus errechnet den maximalen Profit für UberBolt&Co, die Ausführenden landen in der Kriminalität.

    Das oben genannte Ziel betrifft in erster Linie das Taxi, aber auch die legal arbeitenden MW, die zur Teilnahme bei Uber genötigt oder vernichtet werden sollen.

    Das funktioniert bei realistischeren Preisen nicht mehr so gut wie der von Bolt veröffentlichte Auftragsrückgang von 44% nach Einführung des MBE in München zeigt.

    Mit neuen Technologien ist es wie mit Beton: es kommt darauf an, was wir draus machen. Und diese Technik wird bleiben, wenn sie sich bewährt. Wir haben es in den eigenen Händen.

    Darüber hinaus ist es wichtig, die grundsätzliche Einstellung der hinter UberBolt&Co stehenden Finanziers mit ihrer Ablehnung von demokratischen Spielregeln zu verstehen.

    Einen sehenswerten Beitrag dazu leistet die mehrteilige Dokumentation „Die Welt der Superreichen“ die sich unter anderem mit Travis C. Kalanick (Gründer von Uber), Peter Thiel (früher PayPal Investor) und anderen beschäftigt.

    Antworten

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