Nachdem 2022 noch 20 Prozent der kontrollierten Taxis beanstandet wurden, waren es bei einer aktuellen Kontrolle nur noch 6,5 Prozent. Die Behörden erwähnen dabei explizit das „ehemalige Mietwagengewerbe“.
Bei kürzlich abgeschlossenen Schwerpunkt-Taxikontrollen ging es um die gesetzliche Preis- und Tarifgestaltung. Verantwortlich ist das Wiener Marktamt, eine Abteilung des städtischen Ordnungsamtes, das als Schutzabteilung für Konsumenten jährlich um die 86.000 Kontrollen in verschiedenen Betrieben Wiens durchführt, wobei es in erster Linie um die Hygiene in Lebensmittelbetrieben geht.
Dieses Jahr wurden laut Internetseite der Behörde bisher 801 Taxis überprüft. Daraufhin „mussten 52 Anzeigen (wegen Nichteinhaltung der Preisbandtoleranz sowie diverser Übertretungen der Gewerbeordnung) erstattet werden“. Übertretungen der Preisbandtoleranz seien allerdings in lediglich vier Fällen festgestellt worden. Hier wurden nicht nur die Taxiunternehmen angezeigt, sondern „natürlich auch die jeweiligen Verrechnungsstellen, also die jeweilige Taxizentrale“, wie die Behörde es formuliert. Dabei dürfte es sich allerdings nicht um die Taxifunkvermittlung, sondern eher um die berüchtigten Fahrdienstvermittler handeln.
Andreas Kutheil, Direktor des Wiener Marktamtes, wird dazu vom ORF zitiert: „Die aktuellen Kontrollen sind als Nachkontrollen zu verstehen. Schon im Vorjahr hat das Marktamt die Preisgestaltung der Taxiunternehmen genau überprüft, um einen möglichen finanziellen Schaden von den Wiener Konsumentinnen und Konsumenten abzuwenden“. Der Erfolg der Kontrollen gäbe der Behörde recht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden weniger Übertretungen festgestellt. 2022 seien noch bei jeder fünften Taxikontrolle gravierende Mängel festgestellt worden.
Kutheil ergänzt: „Der Taxi-Tarif ist in Wien ganz genau geregelt und muss natürlich auch von allen Taxiunternehmen, egal ob sie früher Mietwagengewerbe waren oder nicht, eingehalten werden, und natürlich werden wir auch weiterhin ganz genau auf die Branche achten“.
Eine Besonderheit des Wiener Taxitarifs, der zuletzt am 1. Juni 2023 im Zuge einer umfassenden Qualitätsoffensive geändert wurde, ist das Preisband, auch Tarifkorridor genannt, der neben dem üblichen Taxitarif angewendet werden kann – für Fahrten, die „im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt“ werden. Für sie darf „von den verbindlichen Tarifen abgewichen“ werden. So weist auch die Behörde darauf hin, die Preisberechnung folge „entweder der Taxameterangabe oder einer Berechnung aus Zeit und Länge der Fahrt nach einem fixen Schlüssel, wobei diese Berechnung des Preisbands per Routenplaner des Umweltministeriums erfolgen muss“.
Rund 20 Prozent der kontrollierten Taxis, vorwiegend ehemalige Mietwagengewerbe, verrechnen den Taxitarif laut Marktamt mittels Preisbandtoleranz. „Dabei muss natürlich die kürzeste Strecke und Fahrtzeit gewählt werden. Das genannte Preisband darf die Fahrtzeit- und Fahrtlängenberechnung um 20 Prozent unter- bzw. überschreiten.“
Zudem hat Wien zur Tarifänderung am 1. Juni eine sehr großzügige Frist zur Taxameterumstellung gesetzt. In einer Verordnung der Stadt Wien vom 1.6. heißt es: „Die in den für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw-Taxi verwendeten Fahrzeugen vorhandenen Fahrpreisanzeiger (Taxameter) müssen längstens bis zum 1. Oktober 2023 entsprechend den verbindlichen Tarifbestimmungen dieser Verordnung geeicht sein. Taxameter, die noch gemäß dem Wiener Taxitarif in der Fassung der Verordnung ABl. der Stadt Wien Nr. 2021/11 gültig geeicht sind, dürfen bis zum Ablauf der Übergangsfrist weiter verwendet werden, und es ist in diesem Fall der am Taxameter angezeigte Preis zu verrechnen.“ ar
Beitragsfoto: Axel Rühle