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Wie Taxiunternehmer in Niedersachsen an ihre sechs Millionen Euro kommen

von Axel Rühle
20. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Noch bis spätestens 30. Juni können bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) Taxi- und Mietwagenbetriebe mit coronabedingten Einbußen eine Förderung beantragen.

Das Gesamtfördervolumen beträgt sechs Millionen Euro. Einen Anspruch darauf haben gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die Beförderungsleistungen im Taxi- und Mietwagengewerbe erbringen und in Folge der Corona-Krise Umsatzverluste erlitten haben.

Konkret muss ein Antragsteller am 16.3.2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Betriebsstätte in Niedersachsen gewesen sein. Im Zeitraum vom 17.3.2020 bis zum 30.6.2021 muss der Antragsteller pro eingesetztem Fahrzeug einen Mindestumsatz von 10.000 Euro nachweisen können. Der Liquiditätsengpass darf erst pandemiebedingt nach dem 16.3.2020 eingetreten sein.

Ein Liquiditätsengpass ist eine der Voraussetzungen für die Antragstellung. Er wird wie folgt definiert: „Zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist es dem Antragssteller unter Einsatz aller Eigen- und Fremdmittel nicht mehr möglich, den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Umsatz muss – entweder von März bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum oder von Januar bis Juni 2021 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 – um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Dabei sind bereits erhaltene Hilfen zu berücksichtigen.“

Der Umsatz ist dem Monat der Leistungserbringung zuzuordnen. Förderdarlehen sind hiervon ausgenommen und müssen demnach nicht angegeben werden.

Ein Sonderfall sind Verbundunternehmen. Verfügen ihre Teilunternehmen nur gemeinsam über die vollständigen Antragsvoraussetzungen, so sind sie antragsberechtigt, wenn sie über eine Betriebsstätte in Niedersachsen verfügen oder ihren Sitz in Niedersachsen haben und wenn die unternehmerische Gestaltung nachvollziehbar dargelegt und belegt wird.

Die Höhe der Förderung entspricht einem pauschalen Umsatzverlustausgleich in Höhe von 10 bis 17,5 Prozent des nachgewiesenen Differenzbetrages zwischen Umsatzausfall und bereits erhaltener Hilfen. Konkret beträgt die Fördersumme mindestens 2.500 Euro jedoch maximal 20.000 Euro.

Die Förderung basiert auf dem tatsächlichen erzielten Umsatz nach Pandemiebeginn und kann mittels der Förderung maximal bis zum erzielten Umsatz des entsprechenden Monats 2019 aufgestockt werden. Bei einem Unternehmen bis maximal drei Fahrzeugen sind 17,5 Prozent Förderung möglich, bis sechs Fahrzeuge 15 Prozent und bei bis zu zehn Fahrzeugen sind 12,5 Prozent möglich. Mehrwagenunternehmer mit mehr als zehn Fahrzeugen können nur mit maximal 10 Prozent Förderung rechnen.

Weiterführende Informationen sind auf der Förderprogrammseite der N-Bank erhältlich. Auch die rechtlichen Grundlagen, der Branchenschlüssel und das Antragsformular sind per Mausklick verfügbar. Für Verbundunternehmen stehen außerdem Formulare zur Erklärung von Fixkostenhilfe, Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen zur Verfügung.

Wichtig ist es in jedem Fall, die Frist für die Antragsstellung (30. Juni) einzuhalten. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn er auf dem Postweg eingereicht wird. ar/sg

Beitragsfoto: Symbolbild: pixabay

Tags: De-minimis-BeihilfeFixkostenhilfeFörderungKleinbeihilfeNBankNiedersachsen
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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