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Stiller Fehl-Alarm im Taxi kann teuer werden

von Remmer Witte
20. Mai 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Stiller Fehl-Alarm im Taxi kann teuer werden
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Das Taxischild blinkte rot, Passanten riefen die Polizei und diese bremste den Fahrer kurze Zeit später aus. Glücklicherweise lag keine Notsituation vor, es handelte sich um einen Fehlalarm. Das dicke Ende kam dann einige Wochen später mit der Post: Wegen ungerechtfertigtem Alarmieren der Polizei durch eine Überfall- oder Einbruchmeldeanlage waren 142 Euro zu entrichten. Das betroffene Unternehmen zieht daraus nun Konsequenzen.

Wenn ein Taxischild rot blinkt, hat der Fahrer einen stillen Alarm ausgelöst und braucht wohlmöglich Hilfe. Bemerken die Kollegen solche „Blinker“, werden sie dem oder der Kollegen*in sofort ihre Unterstützung zukommen lassen. Bemerkt jemand anderes einen solchen Notruf, ist es wünschenswert, dass sofort die Polizei verständigt wird – was sonst soll man auch tun. Die Polizei muss zwingend ausrücken und wird das blinkende Taxi über kurz oder lang stellen. Oftmals stellt sich dann allerdings heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.

Grundsätzlich kommen solche Fehlalarme natürlich häufig vor, denn wo ein stiller Alarm installiert ist, gibt es im Inneren des Autos (absichtlich!) keine Kontrollleuchte und keinen Hinweis, damit der Fahrgast nicht erfährt, dass sein Fahrer um Hilfe ruft. Auch der Taster wird leicht zugänglich, aber versteckt installiert sein, damit er ausgelöst werden kann, ohne das Aufsehen der Fahrgäste zu erregen. In Zeiten des analogen Funks gab es vielfach zusätzlich noch eine Alarmkennung, die gleichzeitig die Zentrale auf die Notsituation aufmerksam machte. In den Zeiten der Digitalisierung fehlt diese Verbindung häufig und es müssen tatsächlich andere Verkehrsteilnehmer aktiv werden und Hilfe organisieren.

Soweit so gut, wenn denn Chauffeur oder Chauffeurin zumindest wissen, dass es ein solches Alarmsystem überhaupt gibt und sie es tatsächlich unabsichtlich ausgelöst haben. Immer häufiger aber muss die Polizei dann überraschte Fahrer aufklären, die nicht einmal wissen, wo sich ihr Taxi-Alarmknopf befindet – und wie man den stillen Alarm dann wieder ausschaltet. In solchen Fällen sind die Beamten natürlich „not amused“. Mit dem daraus nun resultierenden Bußgeldbescheid setzen sie in diesem Fall ein klares Signal, was sich gewerbeseitig nicht ignorieren lässt.

Auch wenn man nun darüber diskutieren könnte, ob eine solche behördliche Reaktion angemessen ist, ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass ähnlich den extrem nervigen endlos hupenden Fehlauslösungen von Kfz-Alarmanlagen auch bei diesen vermeintlichen Taxi-Notsituationen tatsächliche Hilfsbedürftigkeit und Fehlauslösungen in einem krassen Fehlverhältnis zueinanderstehen. Polizisten müssen nun einmal regelmäßig bewerten, ob und wieweit sie selbst Leib und Leben riskieren, um ihre Mitbürger zu schützen und werden nach einem riskanten Ausbremsmanöver eines blinkenden Taxis wohl nur wenig Verständnis haben, wenn dessen Chauffeur nicht einmal weiß, worum es geht.

Das betroffene Unternehmen sieht sich durch dieses „Ticket“ jetzt schweren Herzens dazu gezwungen, den stillen Alarm in seinem Fuhrpark auszuprogrammieren und lediglich den vorgeschriebenen lauten Alarm im Fahrzeug zu belassen. Auch wenn eine erneute Schulung sicherlich einiges gebracht hätte, will das Unternehmen trotzdem seine Polizei vor Ort nicht weiter verärgern, denn gerade in der Taxi- und Mietwagenbranche weiß man ja nie, wann man in der Zukunft auf tatkräftige Unterstützung der Beamten angewiesen ist. Und neben den Fehlauslösungen durch Ignoranz lassen sich ernsthaft versehentliche Fehlauslösungen des Systems wohl auch bei gewissenhaftem Umgang nicht immer verhindern. Der nächste Fehleinsatz ist wohl unvermeidbar.

Die Stilllegung des stillen Alarms wiederum war aber überraschenderweise bei einigen Fahrzeugen gar nicht mal so einfach. Denn bei den verbliebenen Mercedestaxis ist dieser Wunsch werksseitig nicht vorgesehen und der Code zum Umprogrammierung des Taxischildes wurde erst nach Vorlage des Gebührenbescheides freigegeben. Scheinbar haben die Beamten mit ihrem Ticket hier tatsächlich ein Novum in der bundesdeutschen Taxiwelt geschaffen. Vielleicht bleibt ihre Idee dann ja doch ein Einzelfall. Wünschenswert wäre es, denn grundsätzlich ist der stille Alarm ja eigentlich eine gute Idee. rw

Beitragsfoto (Graphik): Remmer Witte

Tags: BußgeldFehlalarmStiller Alarm
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 1

  1. Sunny says:
    1 Jahr her

    Unsere Polizeistation weiß, dass es Fehlalarme gibt und ruft erst in unserer Zentrale an, wenn sie wegen einem stillen Alarm angerufen werden. Die Zentrale ruft an und fragt nach, wo wir sind. Je nachdem was wir sagen, ist alles okay oder sie schicken Hilfe. Die Zentrale sieht uns dank eingebauter Technik und weiß immer, wo wir sind.

    Antworten

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