In diesem Jahr wurden bereits etliche Taxitarife in Deutschland angepasst. Dabei hatten einige Behörden sich jahrelang Zeit gelassen, in anderen Gebieten lag die letzte Anpassung erst Monate zurück. Ein Überblick über die Neuerungen – und eine Zusammenfassung, wo es bereits ein Mindesbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen und Festpreise für Taxis gibt
Die exklisiv nur bei Taxi Times erhältliche Tarifübersicht für Deutschland und Österreich wird ständig aktualisiert und wird dennoch niemals in allen Punkten aktuell sein, da sich nur ungefähr überschlagen lässt, wie oft sich bei mehr oder weniger regelmäßigen Anpassungen von bundesweit über 600 Tarifen im Durchschnitt ein Tarif ändert. Zudem schreiben zwar viele Stadtverwaltungen bzw. Genehmigungsbehörden Transparenz groß und stellen ihren Tarif leicht auffindbar ins Netz, andere jedoch veranstalten damit geradezu ein Versteckspiel. Wir nennen eine Auswahl von Taxitarifen, die sich seit Jahresbeginn geändert haben. Einige Aktualisierungen konnten wir durch Hinweise unserer Leser vornehmen. Herzlichen Dank dafür!
Den Jahresauftakt machte Schwerin: Zum 1. Januar 2026 trat für die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns der neue Tarif in Kraft. Zuständig ist hier außergewöhnlicherweise nicht die Verwaltung der kreisfreien Stadt selbst, sondern aufgrund einer Kooperationsvereinbarung der umgebende Landkreis Ludwigslust-Parchim, der die Änderung beschlossen hatte. Die zuletzt gültigen Preise stammten vom 1. Februar 2023.
In Hessen sind meist nicht die Landkreise, sondern laut Landesrecht ab 7.500 Einwohnern die jeweilige Gemeinde für den Taxitarif verantwortlich. Im März folgte die 42.000-Einwohner-Stadt Dreieich im Landkreis Offenbach. Die Grundgebühr stieg zum 1. März 2026 von 3,20 auf 3,70 Euro, der Kilometerpreis von 2,00 auf 2,40 Euro. Seit 2015 ist es damit nach 2022 erst die zweite Tarifanpassung.
In Nordrhein-Westfalen passte der Kreis Kleve seinen Taxitarif zum 1. April an. Bemerkenswert ist, dass die Kreisverwaltung bereits die nächste Erhöhung beschlossen hat: Eine weitere Tarifanpassung soll zum 1. Januar 2027 folgen. Dem vorausgegangen waren bereits Änderungen zum 1. Oktober 2022 und 1. Januar 2025.
Zum selben Datum wurden die Fahrpreise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhöht. Der flächenmäßig größte Landkreis Deutschlands arbeitet mit vier unterschiedlichen Pflichtfahrgebieten und hatte seinen Tarif zuletzt zum 1. August 2021 angepasst.
Ebenfalls zum 1. April war der bayerische Landkreis Coburg an der Reihe, einen Monat später die Stadt Coburg. Die beiden hatten bis Februar 2023 eine gemeinsame Tarifordnung; seitdem führen sie Anpassungen eigenständig durch.
Zum 2. April passte Dresden seinen Tarif an. Die sächsische Landeshauptstadt gehört zu den Genehmigungsgebieten mit innovativen Tarifmodellen: Bereits 2022 wurden Festpreise für bestimmte Relationen eingeführt, seit 2023 existiert zudem ein Tarifkorridor.
Zum 1. Mai passte der Landkreis Soest am südlichen Rand des Münsterlandes seinen Tarif nach drei Jahren an.
Deutschlands viertgrößte Stadt Köln nutzte den 1. Juni 2026 für ein großes Paket: Während in der öffentlichen Diskussion zuletzt vor allem das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen und der seit Oktober 2024 geltende Tarifkorridor im Fokus standen, wurde zugleich der Taxitarif angepasst. Grundlage war ein Fortschreibungsgutachten aus dem Jahr 2024.
Ebenfalls am 1. Juni 2026 traten in den beiden baden-württembergischen Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Calw neue Tarife in Kraft. Beide hatten ihre Fahrpreise zuletzt im Oktober 2022 angepasst, vor knapp dreieinhalb Jahren.
In Rheinland-Pfalz änderte zeitgleich die Stadt Andernach ihren Taxitarif. Die vorherige Anpassung datierte vom 1. Januar 2023. Andernach gehört zu den kreisangehörigen Städten, die einen eigenen Taxitarif festlegen und nicht dem Kreistarif des Landkreises, in diesem Fall Mayen-Koblenz, unterliegen.
Erst kürzlich, am 13. Juni, folgte die Stadt Kassel. In der nordhessischen Großstadt trat am 13. Juni 2026 ein neuer Taxitarif Kraft, der das Preisniveau über das anderer hessischer Großstädte hebt, im Bundesvergleich aber noch moderat ist. Die vorherige Anpassung lag fast fünf Jahre zurück und war im September 2021 erfolgt.
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Taxitarife nicht nur in Göppingen, sondern auch in München sowie den Landkreisen München, Erding und Freising. Zur Anpassung gehört eine bemerkenswerte Änderung: Im Taxitarif fallen die Preise für bestimmte Fahrten. Der Streckenfestpreis zwischen Hauptbahnhof und Flughafen München sinkt von 106 auf 96 Euro.
Gleichzeitig führt der Münchner Stadtrat das lange umstrittene Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen ein. Beide Regelungen gelten ab 1. Juli 2026. Konkret müssen Mietwagenfahrten über Plattformen wie Uber oder Bolt künftig mindestens 5,13 Euro und für jeden gefahrenen Kilometer 2,43 Euro kosten, ab dem 8. Kilometer 2,25 Euro.
Am 1.8. wird der Tarif im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim angepasst.
Neben den „klassischen“ Tarifanpassungen haben in den letzten Monaten einige Städte und Landkreise die 2021 mit der PBefG-Novelle geschaffenen Instrumente genutzt: den Tarifkorridor für Festpreise bei Bestellfahrten und das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen.
Ende 2022 nahm Chemnitz als erste Stadt einen Tarifkorridor in die Tarifordnung auf, im September 2023 folgte München als erste Metropole, danach weitere Städte.
Aktuell haben einen Tarifkorridor: Chemnitz (seit Ende 2022), München und die Landkreise München, Erding und Freising (seit 1.9.2023, mit Erweiterung zum 1.7.2026), Berlin (seit 2.6.2026), Amberg (mit dem ungewöhnlichen Korridor von null bis plus 25 Prozent, zuletzt geändert 1.12.2025), Frankfurt am Main mit Besonderheiten (seit Dezember 2024), sowie Heidelberg (seit 1.8.2025, Korridor minus 7,5 bis plus 20 Prozent, parallel zum dortigen MBE eingeführt). Hinzu kommen Köln, Hamburg und Düsseldorf (seit Februar 2025 mit Festpreisoption, Hamburg erprobt derzeit zusätzlich einen Korridor mit Auf- und Abschlägen). Sollten Städte in dieser Aufzählung fehlen, bitten wir um eine kurze Info an [email protected]
Noch interessanter sind die MBE (Mindestbeförderungsentgelte) für Mietwagen: Den Anfang machte der Landkreis Lörrach per Allgemeinverfügung vom 22. März 2022. Damit war er deutschlandweit das erste Tarifgebiet, das das Instrument einsetzte. Leipzig wagte zeitnah danach, im September 2021, einen ersten Versuch und legte ein MBE für Mietwagen fest, das am Fahrpreis für Linienverkehrsfahrscheine orientiert war. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte im November 2024 die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von MBE, hob das Leipziger MBE aber der Höhe nach auf, weil die Stadt mit dem dreifachen ÖPNV-Tarif nach Ansicht des Gerichts eine sachfremde Basis gewählt hatte. Daraufhin veröffentlichte Leipzig am 5. April 2025 eine neue Allgemeinverfügung, diesmal am Taxitarif orientiert. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 31. Mai 2025 zog die Stadt diese Allgemeinverfügung wieder zurück – mit vollständiger Wirkung für die Vergangenheit, also rückwirkend zum 5. April 2025. Das MBE galt damit offiziell nie. Seitdem prüft die Stadt, plant aber nach eigenen Aussagen weiterhin eine rechtssichere Neuauflage. Wann diese kommt, ist ebenso spannend wie in Berlin.
Heidelberg folgte als nächste Stadt: Seit 1. August 2025 gilt dort ein MBE, das sich am örtlichen Taxitarif abzüglich 2,875 Prozent orientiert. Parallel führte die Stadt einen Tarifkorridor für Taxis ein.
Essen schloss sich als erste Stadt mit über 500.000 Einwohnern zum 1. Januar 2026 an: Mietwagen dürfen dort höchstens sieben Prozent günstiger als Taxis anbieten.
Köln folgte zum 1. Juni 2026.
Solingen hatte ebenfalls ein MBE eingeführt, es aber nach juristischen Auseinandersetzungen wieder zurückgenommen. München schließt zum 1. Juli 2026 auf – als erste Millionenstadt, was die Verbände bundesweit als Wendepunkt werten. ar
Beitragsbild: Collage Taxi Times








