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Ave Kanzler, die Todgeweihten grüßen Dich

von Remmer Witte
13. Juli 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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Ave Kanzler, die Todgeweihten grüßen Dich
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Nun ist Gesetz, was nicht sein darf: Neben einer gestrichenen Kostenübernahme für Homöopathie oder Cannabisblüten hat die Bundesregierung im Vorübergehen auch eine sachgerechte Bezahlung für nicht qualifizierte Krankentransporte kassiert. Die Taxibranche sitzt nun unwiderruflich im Schraubstock zwischen Mindestlohn und dem neuen Gesetz – und in Berlin hat es keiner der Verantwortlichen überhaupt bemerkt.

Ein Kommentar zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Remmer Witte

Ja, wir als Gesellschaft müssen sparen, und ja, das wird nicht gehen, ohne dass auch Bürger und Betriebe die Sparmaßnahmen am eigenen Leibe spüren. Besonders drastische Sparmaßnahmen waren offensichtlich im Gesundheitssektor notwendig, und unser Sparkanzler und sein Team haben dann seine Gesundheitsministerin dabei unterstützt, noch vor der Sommerpause radikale Sparmaßnahmen umzusetzen. Immerhin will man sich ja als Reformer feiern lassen.

Wer die Sparmaßnahmen dann so studiert, wird überrascht feststellen, dass diese Reform überall dort, wo das Fußvolk betroffen ist, sehr radikal spart, während Besserverdienende oder auch die Krankenkassen selber weitestgehend verschont werden. Sicherlich lässt sich mehr sparen, wenn man allen etwas wegnimmt, als wenn man nur wenige schröpft. Trotzdem fühlt es sich nicht wirklich gerecht an, wenn einige prozentual in Relation zu ihrem Einkommen weit mehr betroffen sind als andere, die ihren Anteil aus der Portokasse zahlen können. Sei es drum, das Leben ist halt nicht gerecht.

Eine andere Liga der Ungerechtigkeit erreichen allerdings die Konsequenzen für das Taxi- und Mietwagengewerbe, denn diesem bietet sich kein anderer Ausweg aus dem Dilemma, als sein Angebot radikal zusammenzustreichen, denn Krankenfahrten sind mittelfristig wohl nicht mehr rentabel. Hört man solche Worte, kommt es schnell zu dem Reflex, dass da nur wieder eine Branche versucht, lauter als alle anderen zu jammern. Hier jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied zu den meisten anderen Betroffenen, denn es gibt wohl kaum ein anderes Gewerbe, welches so fest im Schraubstock zwischen Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BSTabG) eingeklemmt ist wie diese Branche.

Wie kommt das, was ist in dieser Branche anders als überall anders? Wie beim ÖPNV werden die Tarife auch für das Taxigewerbe behördlich festgelegt. Das Gewerbe darf zwar seine Tarif-Vorstellungen vortragen, muss dann aber die kommunale Entscheidung als gegeben akzeptieren. Anders als im Linien-ÖPNV ist das Taxi aber eigenwirtschaftlich zu betreiben. Dies bedeutet, dass Einnahme-Ausgaben-Differenzen im Linien-ÖPNV kommunal ausgeglichen werden können, während das Taxigewerbe ohne solche Zuschüsse auskommen muss.

Trotz dieses Unterschieds sehen sich die Genehmigungsbehörden gehalten, die von ihnen festzulegenden Taxitarife so günstig wie möglich zu halten. Dabei spielen dann in der Regel zwei Faktoren eine Rolle: Zum einen geht man davon aus, dass in der Branche 60 bis 70 Prozent der Einnahmen für Löhne zu verwenden sind, zum anderen legt man fest, dass Löhne dann mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gleichzusetzen sind. Die restlichen Kosten wie Treibstoff, Fahrzeugbeschaffung oder auch Mieten und Unterhaltskosten lassen sich zumindest als örtliche Durchschnittswerte erheben.

Aus diesen Zahlen ergibt sich dann relativ klar, welcher Taxitarif minimal notwendig ist, um einen Taxibetrieb vor Ort rentabel zu betreiben, und dieser wird dann als solcher festgelegt. Gewinne werden dabei in der Regel übrigens nicht berücksichtigt, die sind aus Behördensicht offensichtlich eher unanständig.

Das Taxigewerbe ist damit auf Gedeih und Verderb an den Mindestlohn gekettet, weniger zahlen ist gesetzeswidrig, mehr zahlen mathematisch kaum möglich. Im Umkehrschluss muss jede Mindestlohnanpassung zeitnah auf den örtlichen Taxitarif umgelegt werden, da sonst die betriebliche Kalkulation nicht mehr aufgeht. Die Krankenkassen taten sich schon dabei zwar seit jeher sehr schwer, diesen betriebswirtschaftlichen Fakt eins zu eins zu akzeptieren, waren aber vielfach bereit, die mit ihnen abgeschlossenen Sondervereinbarungen zur Entlohnung der Krankenfahrten zumindest tarifnah zu gestalten. So war es in der Vergangenheit.

Dieser Praxis kommt aber nun die neue Gesetzgebung durch das BSTabG ins Gehege. In diesem Gesetz ist die maximale Steigerung der Gesundheitskosten verbindlich an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Hier wird einfach die prozentuale Steigerung dieser sogenannten Grundlohnsumme zum Vorjahr ermittelt, pauschal ein Prozent abgezogen und dieser Wert als unumstößliche Grenze für jede Kostensteigerung im Gesundheitswesen festgelegt.

Die Grundlohnsumme sind aber einzig und allein davon abhängig, wie viel ihre Versicherten verdienen – ggf. natürlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Steigt beispielsweise der Mindestlohn um 8 Prozent, ohne dass auch gleichzeitig alle Tarifabschlüsse um 8 Prozent über dem Vorjahreswert liegen, dann steigt die Grundlohnsumme zwar, aber eben nicht um 8 Prozent, sondern entsprechend weniger, aktuell beispielsweise um 5,4 Prozent. Gehen alternativ 5 Prozent der Beschäftigten mehr in Rente als junge Menschen in die Sozialversicherung einsteigen, dann sinkt die Grundlohnsumme sogar aller Voraussicht nach.

Diese Rechnung klingt aus Sicht der Krankenkassen logisch – sie können weiter wirtschaften wie bisher und müssen selber kaum sparen. Aus Sicht von Gesundheitsunternehmungen wie Krankenhäusern, niedergelassen Ärzten oder auch Therapiepraxen oder Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, dass sich Ihre Einnahmen an diese Werte anpassen müssen. Der Röntgenarzt mit relativ niedrigen Lohnanteilen an den Gesamtkosten kann da flexibler agieren als der Pflegedienst, der dann wohl den Zeitschlüssel pro Patient noch weiter kürzen muss, um überleben zu können.

Und ganz am Ende steht die Taxi- und Mietwagenbranche. Hier werden alle Kunden im Eins-zu-eins-Schlüssel betreut, hier lässt sich gar nichts sparen. Der Lohn ist auch festgelegt, denn Mindestlohnunterschreitungen sind illegal. Beim Kostenfaktor Treibstoff lässt sich kurzfristig auch nicht sparen, denn dessen Kosten legt die Mineralölindustrie fest. Lediglich mittelfristig verspricht der Umstieg auf E-Taxis einen gewissen Spareffekt, wenn man noch bereit ist, langfristige Verbindlichkeiten einzugehen. Die verbleibenden betrieblichen Kosten, die von den verbleibenden Anteilen gedeckt werden müssen, beinhalten ebenfalls kaum Sparoptionen, in jedem Fall keine, die die Lücke, welche sich durch reduzierte Krankenfahrtentgeltsteigerungen ergibt, auffangen könnte.

Der Gesetzgeber bestimmt also mit dem Mindestlohn die Kosten, die Kommunen bestimmen die Tarife und das BSTabG bestimmt, wie die Einnahmen steigen. Kosten und Einnahmen sind also fremdbestimmt, ohne dass jemand kalkulierend aktiv ist. Herr Merz, Frau Warken, damit stellen Sie landauf landab sämtliche eigenwirtschaftlich aktiven Taxi- und Mietwagenunternehmen gesetzlich bestimmt und ohne jede Handlungsoption mit dem Rücken an die Wand. Ist das wirklich in Ihrem Sinne?

Ganz besonders frustrierend ist, dass zwar alle Leistungserbringer der Gesundheitsbranche vom BSTabG betroffen sind, aber doch nur die Taxi- und Mietwagen als ganze Branche eliminiert werden. Es mag Tatsache sein, dass auch einzelne Krankenhäuser schließen müssen oder einige Psychotherapiepraxen. Aber es ist unglaublich frustrierend, dass eine ganze systemrelevante Branche wie die krankenfahrtenausführende Taxi- und Mietwagenbranche durch diese Reform wahrscheinlich vor die Hunde geht und es dieser Branche parallel trotzdem nicht einmal gelingt, für dieses Probleme die notwendige mediale und politische Aufmerksamkeit zu bekommen: Zur Anhörung wurde niemand aus der Branche eingeladen. In den Medien jenseits der Branche gibt es nicht einen Bericht über die Folgen für die Taxibranche.

In der Öffentlichkeit geht es immer nur um Krankenhäuser, Arztpraxen, sogar Cannabiszuzahlungen bekommen dieser Tage mehr mediale Aufmerksamkeit. Wie aber soll die Branche erreichen, dass ausgerechnet an diesem Punkt das Gesetz doch noch nachgebessert wird? Was bleibt, ist das alte Zitat: Ave Ceasar, morituri te salutant … und zwar aus der Schrottpresse. rw

Beitragsbild: Remmer Witte

Tags: EigenwirtschaftlichkeitGKV-BeitragsstabilisierungsgesetzKrankentransporteMindestlohnSparmaßnahmen
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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