Seit Wochen warnen die Verbände der Personenbeförder vor den katasptrophalen Auswirkungen des geplanten Beitragsstabilisierungsgesetzes. Doch zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag waren keine Verbände von Krankenbeförderern geladen. Die Politik begnügt sich damit, die Kritik an dem Reformpaket ausschließlich mit Vertretern der Krankenhäuser und der Ärzteschaft zu diskutieren. Vertreter des VSPV waren trotzdem als Zuschauer dabei und schildern Ihre Einschätzungen.

Den Taxigewerbevertretern blieb nur die Rolle des Zuschauers, und diese füllten Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) aus. Sie saßen am 22. Juni auf der Besuchertribüne im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses, in dem an diesem Tag über das geplante GKV-Kürzungsgesetz gesprochen wurde. Insgesamt waren mehr als 90 sachverständige Auskunftspersonen geladen worden, jedoch kein einziger Verband, der gewerbliche Leistungserbringer im Bereich Krankenbeförderung/Krankentransport vertritt.
Waltemate und Meinhardt bezeichneten die Anhörung als sehr einnahmenorientiert, wobei hier insbesondere kritisiert worden war, dass der Bund weder seine familienpolitischen Leistungen noch die Versicherung von Transferleistungsempfängern hinreichend gegenfinanziert. Nahezu alle Sachverständigen forderten, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung nachkommen müsse. Zudem wurde von vielen Seiten die Belastung der Beschäftigten und Arbeitgeber beklagt.
Auf der Ausgabenseite tat sich insbesondere der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, hervor, der sehr klar ausführte, dass Leistungserbringer nicht Geld mitbringen können, wenn sie ihre Leistung für die Gesetzliche Krankenversicherung erbringen – ein defizitärer Sektor ist nicht überlebensfähig. Das trifft aus Sicht des VSPV für alle Leistungserbringerbereiche zu, insbesondere für die privatwirtschaftlichen/gewerblichen Leistungserbringer. Die Krankenhausreform dürfe nicht gefährdet werden, so Gaß. Viele Kliniken befänden sich bereits in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Weitere Einschnitte könnten Insolvenzen beschleunigen und die Umsetzung der Krankenhausreform erschweren. Beitragsstabilität sei ein legitimes Ziel, dürfe aber nicht ausschließlich über Einsparungen bei den Leistungserbringern erreicht werden. Er plädierte für eine breitere Finanzierung, insbesondere für eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen.
Waltemate kommentierte: „In der Anhörung wurde deutlich, dass sämtliche Sachverständige den Gedanken der Beitragsstabilisierung zwar grundsätzlich begrüßten, jedoch unisono aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive den Gesetzesentwurf für ungeeignet hielten, dies zu leisten.“
Meinhardt ergänzte: „Euphorie war bei niemandem zu spüren; ganz im Gegenteil: Es gab keinen einzigen Sachverständigen, der dieses Gesetz als den großen Wurf bezeichnet hätte, noch nicht einmal als einen kleinen Wurf. Diese Anhörung vermittelte das ungute Gefühl einer Pflichtveranstaltung, und man kann nur zu der Schlussfolgerung kommen: Dieses Gesetz ist unausgegoren und in dieser Form eigentlich nicht beschlussfähig.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach von künftig längeren Wartezeiten und einer Gefährdung der ambulanten Versorgung. Vertreter der DKG und der Ärzteschaft warnten vor einer Verschlechterung der Patientenversorgung durch die Sparmaßnahmen. Krankenkassenverbände unterstützten dagegen das Ziel einer Ausgabenbegrenzung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) betonte nach der Anhörung, die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sei unbestritten; alle Leistungsbereiche müssten einen Beitrag leisten. Zugleich wandte sich der Verband gegen weitergehende Forderungen der Krankenhäuser nach vollständiger Tarifrefinanzierung.
Unbehandelt bei dieser Anhörung blieben sämtliche Einwände aus dem Taxi- und Miegswagensektor und der Krankenfahrtendienstleister. Dabei hatte der VSPV bereits kurz nach Bekanntwerden des Entwurfs davor gewarnt, dass mit einem solchen Gesetz nicht weniger bevorstehe als „das Ende des Taxi- und Mietwagengewerbes auf dem Land“. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz „würde Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen faktisch abschaffen.“ Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in einer ersten Lesung hatten sich die Vertreter der Taxi- und Mietwagenbetriebe sowie der Krankenfahrdienste dann in einer verbandsübergreifenden Stellungnahme an den Politiker gewandt. Zuletzt hatte sogar ein Gutachten bestätigt, dass die geplanten Sparmaßnahmen hinsichtlich der Krankenfahrten verfassungsrechtlich fragwürdig seien. ar / jh
Hinweis der Redaktion: Alle Taxi-Times-Beiträge zum Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetz finden Sie unter diesem Link.
Beitrags-Symbolfoto: KI-generiert







