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Start Arbeitsrecht

Widerspruch zwischen Minijob-Abschaffung und Gegenfinanzierung

von redaktion
21. Juli 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Widerspruch zwischen Minijob-Abschaffung und Gegenfinanzierung
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Der VSPV hat ein Positionspapier zum „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ an Bundesregierung und Fraktionen übersendet: „Koalition finanziert Steuerreform mit einer Steuer, deren Grundlage sie selbst abschaffen will“

Im Positionspapier, das der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. (VSPV) am 25. Juni 2026 an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen geschickt hat, wird Kritik an Blockumsetzung der Rentenempfehlungen und am Widerspruch zwischen Minijob-Abschaffung und Gegenfinanzierung geäußert.

Der VSPV unterstützt zentrale Vorhaben des Programms, namentlich den Bürokratierückbau, die Ausweitung der Genehmigungsfiktion und die Flexibilisierung des Befristungsrechts. Er widerspricht jedoch der zugesagten Blockumsetzung der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 und legt einen handwerklichen Widerspruch im Finanztableau des Programms offen.

Das Programm hebt die Pauschalsteuer auf geringfügige Beschäftigung von zwei auf fünf Prozent an, um die Einkommensteuerentlastung mit einem Volumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich dauerhaft gegenzufinanzieren. Zugleich sagt es die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zu – darunter Empfehlung 26, die den Minijob als Rechtsinstitut abschafft und damit die Steuerquelle beseitigt, aus der die Entlastung gespeist werden soll.

„Die Koalition erhöht die Pauschalsteuer auf Minijobs, um ihre Steuerreform dauerhaft gegenzufinanzieren – und verspricht im selben Papier, den Minijob abzuschaffen. Eine dieser beiden Zusagen ist nicht ernst gemeint“, unterstellt Sascha Waltemate, Geschäftsführer des VSPV. „Entweder stehen im Finanztableau des Programms Scheinerträge, oder die Blockumsetzung der Rentenempfehlungen ist ein Lippenbekenntnis. Wir zeigen der Koalition den Ausweg: Wer den Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung erhält und lediglich das Renten-Opt-out für Beschäftigte ohne Rentenbezug beendet, schließt die Anwartschaftslücke vollständig – und behält die Bemessungsgrundlage, auf die er seine eigene Steuerreform gebaut hat.“

Patrick Meinhardt und Sascha Waltemate; Bild: VSPV

Der VSPV verweist dabei auf sein Positionspapier zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, an dessen Forderungen der Verband uneingeschränkt festhält: Erhalt des Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung, Beendigung der Opt-out-Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung für alle geringfügig Beschäftigten ohne Rentenbezug und die Option vollständiger Beitragsübernahme durch den Arbeitgeber.

Grundsätzliche Zweifel am Verfahren äußert Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter des VSPV und Leiter des Hauptstadtbüros, der von 2005 bis 2013 selbst dem Deutschen Bundestag als Abgeordneter angehörte: „Ich habe als Mitglied des Bundestages erlebt, was mit Regierungsvorlagen im parlamentarischen Verfahren geschieht – Anhörungen, Berichterstattergespräche und Änderungsanträge sind keine Störung der Gesetzgebung, sie sind die Gesetzgebung. Das Struck’sche Gesetz gilt auch 2026: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Wer 33 Empfehlungen als unteilbares Paket und unter Zeitdruck bis Jahresende beschließen lassen will, hat entweder das Parlament nicht verstanden oder nimmt sich vor, es zu übergehen. Beides kann sich eine Reform verbieten, die drei Generationen binden soll.“

Über die Rentenmaterie hinaus fordert der VSPV in seinem Positionspapier die Beitragsfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ohne Tarifvorbehalt, die ausdrückliche Verankerung der Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion im Personenbeförderungsgesetz, die widerspruchsfreie Integration der Datenbereitstellungspflichten des Gelegenheitsverkehrs in das geplante Datengesetzbuch sowie die Auflösung des Widerspruchs zwischen der Ausweitung ärztlich veranlasster Krankenfahrten und deren Vergütungsdeckelung durch die Grundlohnratenbindung.

Diese Meldung ist weitgehend einer Pressemitteilung des VSPV entnommen.

Beitragsbild: KI-generiert

Tags: MinijobPatrick MeinhardtSascha WaltemateSteuerreformVerband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.
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