Denn sie wissen nicht, was sie tun: Aktuell treiben viele Medien die Sau durchs Dorf, dass der Minijob möglicherweise nur für Schüler, vielleicht auch für Studenten und Rentner, nicht aber für alle erhalten bleiben soll. Für Arbeitgeber sollen sie in jedem Fall teurer werden.
Ein Kommentar von Remmer Witte
Nach aktuellem Stand ist die drohende Abschaffung des Minijobs nach dem letzten Koalitionsausschuss vor der Sommerpause vom Tisch. Aber: aktuell spekulieren viele Medien wie wild, dass er möglicherweise nur für Schüler und vielleicht auch Studenten und Rentner, nicht aber für alle erhalten bleiben soll. Und Fakt ist auch, dass Minijobs für Arbeitgeber in jedem Fall teurer werden sollen.
„Der Minijob bleibt. Nach ersten Informationen aus der Pressekonferenz zum Koalitionsausschuss und dem Papier der Bundesregierung ist klar: Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen von Menschen erhalten“. So verkündet es unter anderem die Website des bayerischen Gastronomieverbandes Dehoga. Trotzdem ist inzwischen fast täglich in verschiedenen Medien zu lesen, dass das Thema doch noch nicht vom Tisch sei, denn der Minijob soll zwar erhalten bleiben, aber nur für Schüler – oder nur für Schüler, Studenten und Rentner. Fakt ist diesbezüglich, dass die komplette Reform des Minijob-Modells auf Herbst 2026 vertagt ist. Bis dahin darf dann von allen und jedem also nach Herzenslust spekuliert werden.
Vereinbarter Fakt ist parallel schon jetzt, dass die pauschale Steuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen soll und der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung hier von 13 auf 17,5 Prozent steigen wird. Dies ist bereits jetzt gemäß dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) geltendes Recht. Insgesamt wird der Minijob damit für Arbeitgeber nominell um 7,5 Prozent und mathematisch somit um 25 Prozent teurer, ohne dass dafür irgendein Mehrwert entsteht (7,5% von 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung und 2% Pauschalsteuer entsprechen 25% gesamt).
Zusätzlich soll zukünftig bei allen – also auch bei bestehenden – Minijob-Tätigen erneut nachgefragt werden, ob deren ursprüngliche Entscheidung bei Jobantritt zum Verzicht auf eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenversicherung zugunsten eines kleinen zusätzlichen Rentenanspruchs, wie sie von 80 Prozent aller Minijobber ursprünglich mal gefällt wurde, bestehen bleiben soll. Diese Rückkehr wäre dann einmalig; wer sie nutzt, kann sie nicht rückgängig machen.
Wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen möchte, muss aktuell 3,6 Prozent seines Verdienstes als Beitrag entrichten. Eine freiwillige Rentenversicherung kostet solche Minijobber dann also 21,71 Euro monatlich, wenn sie die maximal möglichen 603 Euro pro Monat voll ausschöpfen. Ob ein solcher Betrag dann mehr als Tropfen auf dem heißen Stein ihrer Altersvorsoge insbesondere für solche Menschen ist, die einen Minijob als Zweitjob nötig haben und daher wahrscheinlich eh nur einen niedrigen Rentenanspruch haben, bleibt dahingestellt, aber er füllt die Rentenkasse.
An genau dieser Stelle kommt man zum Kern der Problematik. Es besteht offensichtlich nach wie vor das Risiko, dass das sozialversicherungsrechtliche Konstrukt Minijob zwar vielleicht nicht als Ganzes, aber doch für bestimmte Bevölkerungsgruppen doch noch zur Disposition stehen könnte, auch wenn der Minijob an sich erhalten bleibt. Und all das nur deswegen, weil die Rentenkassen keine ausreichenden Erträge erwirtschaften, um den Ansprüchen zukünftiger Rentenempfänger gerecht zu werden.
Was aber hat das mit den Minijobbern zu tun? Es gibt zum einen die Minijobber, die lediglich einen Minijob ausüben, beispielsweise als Servicekraft in der Kneipe oder eben auch als Aushilfe im Taxi, weil sie einen kleinen Zuverdienst benötigen neben ihren alltäglichen Pflichten als Mutter oder Vater oder Hausfrau oder Hausmann. Und es gibt diejenigen, die schon einen Hauptberuf ausüben und ihren Minijob zusätzlich ausüben, beispielweise um ihre Familie besser durchbringen zu können. Daneben gibt es auch Schüler, Studenten oder Rentner, die die Minijob-Optionen nutzen.
Alle diese Menschen, vor allem aber Geringverdiener im erwerbsfähigen Alter, für welche ihr Minijob vor allem deswegen attraktiv ist, weil sie hier Brutto gleich Netto ohne Abzüge bis zu 603 Euro dazuverdienen können, sind diejenigen, deren Lebensmodell hier im Zweifel in Frage gestellt wird. Dies geschieht zunächst in der medialen Diskussion und anschließend dann möglicherweise in der Form, dass die Entscheidung im Anschluss auf politischer Ebene aus populistischen Motiven heraus gefällt werden könnte.
Erste Anzeichen sind dafür schon erkennbar, wenn man die diesbezüglichen Meldungen liest: „Der Staat muss hart bleiben und die gesamten Vorschläge der Rentenkommission eins zu eins durchziehen, sonst bringt das nichts“; „Minijobber nutzen das Rentensystem aus, weil sie nichts einzahlen“; „Arbeitgeber nutzen hier billige Arbeitskräfte aus, auch weil Minijobber arbeitsrechtlich schlechter abgesichert sind“ oder „Minijobber behindern die Entstehung sozialversicherungspflichtiger Jobs“ – die Argumente sind vielfältig und werden ohne Verifizierung gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen, obwohl sie dadurch nicht sachgerechter werden.
Fakt ist zum ersten, dass der Staat in erster Linie die Aufgabe hat, für das Wohl aller seiner Bürger zu sorgen, also auch derjenigen, die nur geringe Stundenlöhne verdienen. Ein Rentensystem darf hier nur Mittel zum Zweck sein, nicht aber ein Wirtschaftsmodell, welches nach seinem Ertrag bewertet wird. Daher sollte Missbrauch natürlich ausgeschlossen werden, nicht aber parallel eine lineare Beitragspflicht auf alle Löhne zur Maxime erhoben werden, nur um mehr Beiträge generieren zu können.
Fakt ist zum zweiten, dass niemand einen Zweitjob ausüben wird, wenn der mit Steuerklasse sechs und vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird, denn das ergibt einfach keinen Sinn. Fakt ist auch, dass Arbeitgeber gerade beim Minijob aktuell mehr in die Sozialversicherungskassen einzahlen als bei normalen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, und all das ohne irgendeinen Mehrwert für ihre Beschäftigten. Auch haben diese sehr wohl schon jetzt dieselben Rechte beim Kündigungsschutz oder für eine Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall wie andere Arbeitnehmer. Und da ein Minijobber für den Arbeitgeber teurer ist als ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der brutto ein paar Euro mehr als 603 Euro verdient, stimmt auch die Mär der erhöhten Zugangsschwelle ins System einfach nicht: Die Schwelle sinkt damit viel mehr, weil der Arbeitnehmer bei 604 Euro Bruttoverdienst günstiger ist als bei 603 Euro Bruttoverdienst.
Fakt ist leider auch zum dritten, dass viele, die sich zu diesem Thema medial oder politisch äußern, sich eigentlich mit der Motivation von Geringverdienern, einen Minijob zu übernehmen, nicht wirklich auseinandersetzen oder ihnen sogar unlautere Motive unterstellen. Dieselben Diskutanten aber regt dann oft auch auf, dass Gastronomie oder eben auch Taxi teurer geworden ist. Der Bruttoverdienst einer Mindestlohntätigkeit in Vollzeit beträgt aktuell 2.404,70 Euro, er generiert also keinen Reichtum, ist aber doch mehr als ein Hungerlohn. Vor gut zehn Jahren waren es noch 1.470,70 Euro. Der Zusammenhang zur Kostensteigerung in arbeitsintensiven Branchen ist somit offensichtlich, denn gerade die Fahrgastbeförderung oder auch die Gastronomie müssen diese steigenden Kosten refinanzieren.
Menschen, die für den Mindestlohn arbeiten, aber auch ihre Arbeitgeber sind Teilhaber im Rentensystem und zahlen ein. Die Motivation solch gering verdienender Arbeitnehmer, diesen Beitrag vielleicht noch mit weiteren 500 Euro aus einem Minijob aufzustocken, ist ehrbar, legal und gesellschaftlich konstruktiv. Das gleiche gilt für Alleinerziehende, die zumindest noch einige Hundert Euro dazuverdienen wollen. Die allerwenigsten Minijobber nutzen hier irgendetwas aus; sie nutzen in ihrem bescheidenen Rahmen und mit viel Engagement die wenigen Möglichkeiten, die ihnen noch bleiben, um sich minimal bessere finanzielle Möglichkeiten zu schaffen.
All diese Menschen haben es verdient, dass ihnen hier nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen wird, zumal dies parallel die Inflation wohl noch weiter befeuern und Dienstleistungen noch teurer machen würde. Der Minijob muss also in der bestehenden Form für alle Beschäftigen zugänglich bleiben, zur Not auch mit der Konsequenz, dass die allgemeinen Rentenbeiträge für alle dafür um Nullkommapunkte steigen müssen. Schlimm genug, dass der Minijob für Arbeitgeber unwiederbringlich um 25 Prozent teurer wird, ohne dass diese Beitragszahlungen irgendeinen direkten Mehrwert für die Minijobber generieren. Die Minijobber selber aber haben einfach nichts, was man ihnen wegnehmen darf, also muss das gesellschaftlich konstruktive Sozialversicherungskonstrukt Minijob auch unangetastet bleiben. rw
Beitragsbild: Remmer Witte





