Mit einem humorvollen Instagram-Filmchen skizziert das Finanzministerium Baden-Württemberg, welche Pflichten für Personenbeförderer gelten. Taxi-Holl als Beispiel für transparente Geschäftsführung zeigt sich begeistert.
Mit einem leicht ironischen Instagram-Filmchen hat das baden-württembergische Finanzministerium darüber aufgeklärt, welche Pflichten für Unternehmern gelten, die Fahrgäste gegen Bezahlung befördern: Gewerbeanmeldung, ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen und ein Taxameter mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Dabei wird eine erschreckende Zahl genannt: Von 128 kontrollierten Betrieben in Baden-Württemberg wurde bei jedem dritten etwas beanstandet.
Die Gaggenauer Holl AG mit ihrer Marke Taxi-Holl begrüßt dieses Video ausdrücklich – und nutzt die Gelegenheit, um auf ein Problem hinzuweisen, unter dem das Unternehmen seit Jahren leidet: unfairen Wettbewerb durch Anbieter, die genau diese Vorgaben umgehen. Taxi-Holl selbst hat viel Geld in TSE-Taxameter und Kassensysteme investiert, so dass jeder Fahrgast bei Bar- wie Kartenzahlung einen TSE-signierten Beleg erhält, und fordert deutlich mehr und konsequentere Kontrollen, denn nur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ermöglichen die auffällig billigen Beförderungsentgelte mancher Wettbewerber.
In dem kurzen, augenzwinkernden Video, das das Finanzministerium Baden-Württemberg auf seinem Instagram-Kanal „@finanzenbw“ zeigt, will sich ein Mitarbeiter auf einem Tretroller als „Behörden-Uber“ ein Zubrot verdienen, wird jedoch prompt von zwei Kolleginnen zur Rede gestellt. Deren Botschaft, in Untertiteln eingeblendet, ist unmissverständlich: Wer Fahrgäste – ob nebenbei oder im Hauptgeschäft – gegen Bezahlung befördert, braucht ein angemeldetes Gewerbe, muss die Einnahmen versteuern und benötigt ein Taxameter mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Kontrollen, so die Botschaft des Videos weiter, seien dabei an der Tagesordnung. Wer sich nicht an die Regeln halten wolle, solle es „einfach bleiben lassen“.

Die genannte Zahl von einem Drittel Beanstandungen von 128 überprüften Betrieben bei jüngsten Kontrollen sei „erschreckend“, sagt Dirk Holl, Vorstand der Holl AG. „Sie zeigt, dass Schwarzarbeit und fehlerhafte oder manipulierte Kassen- und Taxametersysteme in unserer Branche kein Randphänomen, sondern ein flächendeckendes Problem sind.“
Für die Holl AG, die mit Taxi-Holl der größte regionale Taxi- und Mobilitätsanbieter in der Region Mittelbaden ist, trifft das Video einen wunden Punkt. „Genau diese Botschaft kann man in unserer Branche nicht oft genug wiederholen“, sagt Holl. „Wir freuen uns, dass das Finanzministerium das Thema so pointiert aufgreift und öffentlich macht.“
Taxi-Holl investiert seit Jahrzehnten in ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge, geeichte und TSE-pflichtige Taxameter, ausgebildetes Personal und die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Gleichzeitig beobachtet das Unternehmen, dass ein Teil des Wettbewerbs – insbesondere im Bereich privat organisierter Mitfahr- und Vermittlungsdienste – diese Standards nicht einhält.
„Wer ohne Konzession, ohne korrektes Taxameter und ohne Anmeldung beim Finanzamt unterwegs ist, spart sich genau die Kosten, die uns zu einem seriösen und sicheren Betrieb verpflichten“, so Holl weiter. „Dass solche Angebote dann günstiger erscheinen, hat nichts mit besserer Organisation zu tun, sondern schlicht mit Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Das ist unfairer Wettbewerb zulasten aller, die sich an die Regeln halten – und am Ende auch zulasten der Fahrgäste, wenn im Schadensfall keine Versicherung greift.“
Die Holl AG selbst hat in den vergangenen Jahren erheblich in TSE-konforme Taxameter und Kassensysteme investiert. Jeder Fahrgast erhält bei Taxi-Holl – ob bei Bar- oder Kartenzahlung – automatisch einen Beleg mit TSE-Signatur, der die Fahrt fälschungssicher dokumentiert. „Diese Investition kostet Geld und Aufwand, aber sie ist für uns selbstverständlich“, betont Holl. „Umso ärgerlicher ist es, wenn sich andere Anbieter genau diese Kosten sparen und sich damit einen Preisvorteil verschaffen, der auf Regelverstößen statt auf echter Effizienz beruht.“
Die Holl AG spricht sich deshalb ausdrücklich für spürbar mehr und konsequentere Kontrollen im Personenbeförderungsgewerbe aus – durch Ordnungsämter, Zoll und Finanzverwaltung gleichermaßen. „Nur wirksame Kontrollen könnten verhindern, dass sich unseriöse Anbieter dauerhaft einen Vorteil gegenüber legal arbeitenden Unternehmen verschaffen“, so Holl. Das Unternehmen sieht das Video des Finanzministeriums als richtiges Signal und hofft, dass auf die Aufklärung auch entsprechendes Handeln vor Ort folgt.
Diese Meldung wurde weitgehend einer Pressemeldung der Holl AG entnommen.
Bilder: Screenshots aus dem Video vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg






