Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verabschiedet – und die Folgen für die Krankenfahrtenbranche werden konkret. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) beruft sich bereits auf die neuen Vorgaben. Am kommenden Samstag will der Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW (VdBKf) deshalb in Ahlen über die Situation informieren und gemeinsam mit der Branche das weitere Vorgehen beraten.
Was bisher nur als politisches und juristisches Schreckgespenst am fernen Horizont wahrgenommen wurde, hat letzte Woche erstmals die Vertragswirklichkeit erreicht. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat in einem Schreiben gegenüber einem Leistungserbringer erklärt, dass ab 2027 die Grundlohnsumme abzüglich eines Prozentpunktes die maximale Grenze für Vergütungserhöhungen darstellen sollen. Darauf hat der Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste NRW e.V (VdBKf) hingewiesen, dem das Schreiben von einem Mitglied vorgelegt worden war. Der Fahrdienst solle, so steht es in dem Schreiben vom 11.9.26, dem vdek mitteilen, „ob nunmehr die Anpassung ab dem 1.4.2027 mit den o.g. Rahmenbedingungen stattfinden soll.“
Die Rede ist hier vom kürzlich verabschiedeten Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung die Abgaben der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer an den Krankenkassenbeiträgen über die nächsten Jahre stabil halten will. Als eine von vielen Maßnahmen wurde dabei auch festgelegt, dass die künftige Vergütung für Krankenfahrten, die im Auftrag der Kassen von Taxi- und Mietwagenunternehmen bzw. von Fahrdiensten durchgeführt werden, ab 1.1.27 nur noch in Höhe der aktuellen Grundlohnsumme angepasst werden darf. „Der Gesetzgeber schreibt im Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, dass die Grundlohnsumme mit einem Abzug von 1 Prozent als maximale Vergütungssteigerung zulässig ist“, heißt es in dem Schreiben an den Fahrdienst. Für den vdek sei es dabei auch unerheblich, ob künftige Vertragsanpassungen über den Leistungserbringer direkt oder über einen Berufsverband erfolgen.

„Damit wird deutlich: Die Krankenkassen bereiten sich auf 2027 vor – und sie machen offenbar ernst“, warnt der Krankenfahrtenverband in einer Rundmail an die Mitglieder und einer Info an die Fachpresse. „Spätestens jetzt reden wir nicht mehr über eine theoretische Gefahr“, sagt Adrian Blaschke, stellvertretender Vorsitzender des VdBKf. „Wir sehen jetzt ganz konkret, wie die Krankenkassen mit den neuen gesetzlichen Vorgaben umgehen wollen. Gleichzeitig steigen unsere Kosten weiter – allein der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel um rund fünf Prozent. Diese Entwicklung wird massive Folgen für unsere Unternehmen haben.“
Für die Betriebe kommt diese Entwicklung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Zum 1. Januar 2027 wird allein der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro angehoben. Gleichzeitig steigen die Kosten für Fahrzeuge, Werkstätten, Versicherungen, Kraftstoff und zahlreiche weitere Bereiche.
„Auf der einen Seite also reale Kostensteigerungen – auf der anderen Seite eine pauschale Begrenzung auf Grundlohnsumme minus einen Prozentpunkt. Diese Schere wird sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit der Krankenfahrten auswirken. Unternehmen können dauerhaft keine Leistungen erbringen, deren tatsächliche Kostenentwicklung sich in der Vergütung nicht wiederfindet“, warnt der Verband.

Allerdings ist die Rechtslage nach Auffassung des VdBKf keineswegs so eindeutig, wie die derzeitige Haltung des vdek vermuten lässt. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens haben sich 30 Verbände der Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrtenbranche zusammengeschlossen und gemeinsam bei Rechtsanwalt Dr. Tim Unger ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Unger kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Branche maßgeblichen Regelungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzesgeben bestehen (Taxi Times berichtete). Dieses Rechtsgutachten liegt auch der Bundesregierung vor, wurde aber im Anhörverfahren ignoriert.
Trotzdem darf diese politische Ignoranz kein Freibrief für die Krankenkassen sein. Das macht Dr. Unger nun auch dem vdek klar. In einem Schreiben vom Montag verweist er auf wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Danach ist die Veränderungsrate nicht zwingend in jedem Fall eine ausnahmslose Obergrenze. Unter anderem können die tatsächliche wirtschaftliche Betriebsführung und zwingende Kostensteigerungen eine Rolle spielen. Der vdek wurde von Dr. Unger zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Parallel zu diesen juristischen Bemühungen wird der VdBKf auch anderweitig aktiv. Für den kommenden Samstag, 19. September hat man in Ahlen einen Aktionstag organsiert. Dort wird auch Dr. Unger anwesend sein und erläutern, was die neue gesetzliche Situation für die Unternehmen bedeutet, welche Bedeutung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Danach geht es um die entscheidende Frage: Wie reagiert die Branche jetzt gemeinsam?
Der Aktionstag richtet sich ausdrücklich nicht nur an Mitglieder des VdBKf. Auch Taxi- und Mietwagenunternehmen, Krankenfahrdienste sowie Vertreter anderer Verbände sind eingeladen. „Angesichts der aktuellen Entwicklung ist dieser Aktionstag eigentlich ein Pflichttermin für jedes Unternehmen, das Krankenfahrten durchführt. Denn die Auswirkungen treffen nicht einzelne Verbände oder einzelne Unternehmen – sie treffen die gesamte Krankenfahrtenbranche“, appelliert Adrian Blaschke für ein verbands- und branchenübergreifendes Miteinander. „2027 ist nicht mehr weit weg. Die Krankenkassen positionieren sich bereits auf „Grundlohnsumme minus einen Prozentpunkt“. Jetzt muss sich auch die Branche positionieren – gemeinsam und verbandsübergreifend.“ jh
Hinweis der Redaktion: Die Anmeldefrist zum Aktionstag wurde bis 17. September verlängert, zum Anmeldeformular gelangt man über die Terminseite von Taxi Times.
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Beitragsfoto: Symbolbild: Die Folgen des Beitragsstabilisierungsgesetzes. Foto: Ki-generiert







