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Abberufung für nichtig erklärt – Vorstand der Taxi München eG wieder komplett

von redaktion
27. Mai 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
2
Generationswechsel bei der Taxi München eG
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Im Streit zwischen dem Vorstand der Taxi München eG und dessen Aufsichtsratsmitgliedern gibt es einen ersten rechtskräftigen Beschluss: Die Abberufung des Vorstands Patrick Nothhaft durch den Aufsichtsrat war rechtswidrig.

Seit heute Morgen darf Patrick Nothhaft seiner Tätigkeit als Vorstand der Taxi München eG wieder nachgehen. Das entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Beschluss und gab damit der Einstweiligen Verfügung statt, die von Nothhaft beim Gericht eingereicht worden war.

Der 30-jährige Münchner Taxiunternehmer wurde im November 2023 in den dreiköpfigen Vorstand der Taxi München eG gewählt und führte seitdem gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Thomas Kroker und Ertekin Kocer die Geschäfte der Genossenschaft.

Anfang April 2025 war dann aber zunächst einmal Schluss für den jungen Vorstand. Der Aufsichtsrat hatte Nothhaft in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 2. April vorläufig von seinem Amt abberufen (Taxi Times berichtete). Der zu diesem Zeitpunkt schwelende und öffentlich ausgetragene Streit zwischen Vorstand und Teilen des Aufsichtsrats (drei Mitglieder des Gremiums haben zwischenzeitlich ihren Rücktritt erklärt) hatte damit eine weitere Eskalationsstufe erreicht – und die Genossenschaft eine wertvolle Arbeitskraft verloren.

Der interne Streit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war öffentlich geworden, als die beiden Vorstandsmitglieder Kroker und Nothhaft sowohl die Mitglieder als auch die Presse darüber in Kenntnis gesetzt hatten, dass drei der aktuell fünf Aufsichtsratsmitglieder ihre Taxis auch für den Fahrdienst Uber-Taxi einsetzen. Da Uber als der größte Wettbewerber der Taxi München eG gilt, hielten es die beiden Vorstände für unangebracht, dass Genossenschaftsmitglieder durch ihr Amt im Aufsichtsrat Einblicke in interne Genossenschaftsentscheidungen erhalten, die gleichzeitig mit Uber kooperieren. Die öffentlich vorgetragene Aufforderung an die betroffenen Mitglieder lautete daher: Rücktritt vom Posten des Aufsichtsrates.

Dieser Aufforderung kamen die drei Aufsichtsratsmitglieder allerdings nicht nach, sondern gingen stattdessen in die Gegenoffensive, im Zuge derer sie dann unter anderem Patrick Nothhaft als Vorstand von seinen Aufgaben entbunden haben.

Das Münchner Landgericht hat dies nun allerdings für nichtig erklärt und verfügt, dass Patrick Nothhaft ab sofort seine Vorstandstätigkeit wieder ausüben darf. Die Abberufung sei ein Verstoß gegen die Satzung der Taxi München eG gewesen, befand das Gericht. Zudem sei sie mittlerweile auch unwirksam, weil es der Aufsichtsrat versäumt habe, unverzüglich eine Generalversammlung einzuberufen, in der die Mitglieder die Abberufung entweder hätten bestätigen müssen oder sich dagegen aussprechen. Solch eine Versammlung war nicht einberufen worden.

Stattdessen hatte am 15. Mai eine vom Vorstand einberufene außerordentliche Generalversammlung darüber zu entscheiden, ob der gesamte verbliebene Aufsichtsrat abgewählt wird. Dazu wäre eine Zustimmung von dreiviertel aller anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder nötig gewesen. Dies wurde allerdings verpasst, es hatten sich 61 Prozent für eine Abberufung ausgesprochen. Eine geänderte Tagesordnung, die auch eine Abstimmung über die Abberufung von Nothhaft vorgesehen hätte, wurde für die Versammlung am 15. Mai nicht angenommen, da sie zu kurzfristig eingereicht worden war.

Per Einstweiliger Verfügung darf Nothhaft seine Tätigkeit nun also wieder aufnehmen. „Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, was von Beginn an offensichtlich war: Der Aufsichtsrat hat rechtswidrig gehandelt“, zeigt sich Nothhaft erleichtert und legt gegenüber dem inzwischen nur noch fünfköpfigen Gremium nach: „Der Aufsichtsrat agiert unter der Führung des Aufsichtsratsvorsitzenden […] ohne Rücksicht auf gesetzliche und satzungsgemäße Vorgaben und missachtet grundlegende Treuepflichten. Dieses Verhalten ist nicht nur genossenschaftsintern gefährdend, sondern auch nach außen hin schädlich für den Ruf der Taxi-München eG und ihrer Mitglieder.“

Nothhaft fordert daher nun Konsequenzen bei den fünf verbliebenen Aufsichtsräten: „Ein Aufsichtsrat, der das Vertrauen der Mehrheit verspielt und sich gegen die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder stellt, hat sein Mandat verwirkt.“ Es sei Zeit für einen personellen Neuanfang im Aufsichtsrat. Die Taxi-München eG, so betont er weiter, verdiene „ein verantwortungsvolles, gesetzestreues und am Wohl der Taxiunternehmer orientiertes Gremium.“ red

Beitragsfoto: Taxi München eG

Tags: AbberufungAufsichtsratBeschlussLandgericht MünchenStreit
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Kommentare 2

  1. Gerd Wagner says:
    3 Wochen her

    Wann schafft die Taxigenossenaschaft es endlich eine rechtssichere und klare Satzung zu erstellen, in der alles geregelt ist und keine Fehlinterpretation entsteht. Schon zu Meissners Zeiten und danach hat es Probleme mit der Satzung gegeben zB Isarfunk Doppelmitgliedschaft und dann das Theater mit der Farbe Gerade ist das jetzt wichtig Umsatzrückgang, Neuwerbung von grossen Auftragskunden und weiteres.

    Antworten
  2. Bruno says:
    3 Wochen her

    a.) Obwohl/weil ich immer noch nicht genau weiß, mit welcher Begründung H. Nothaft gekündigt wurde, ist diese Gerichtsentscheidung besonders nötig.
    b.) Wieso traut sich die Redaktion bzgl. UBER nicht zu schreiben: KRIMINELL !!!! Sondern umschreibt gaaaanz brav und falsch „GILT als der größte Wettbewerber der e.G.“. Für wen ? Man kann nicht Äpfel mit faulen Birnen gleichstellen.
    c.) Den Auftritt des Aussichtrates am 15.Mai empfand ich als grausig. Weil seltsamerweise auch die Zusammenarbeit mit Uber akzeptabel. Manometer. Aber soviel ich weiß, haben sich diese Knilche inzwischen ganz kleinlaut von Uber zurückgezogen. Weil sie lieber einen Funktionärsposten bei der e.G. haben wollen ??? Manometer.
    d.) Und all die anderen mit Uber zusammenarbeitenden Taxi“kollegen ?“ gehören sowieso in den Essig.
    davon z

    Antworten

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