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Angriff auf Darmstädter Taxifahrer war kein versuchter Mord

von Jürgen Hartmann
17. November 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

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Diese Woche ging das Verfahren gegen einen Mann zuende, der im Februar einen Taxifahrer mit Messerstichen verletzte. Er muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. Über den Prozess berichtete „Echo“.

Der Mann hatte von seiner Freundin ein Taxi rufen lassen, ist dort dann aber nicht weggefahren, sondern hat sofort den Fahrer angegriffen. Der Fahrer erlitt Schnittwunden, der Täter wurde zwei Tage später gefasst. Zu Prozessauftakt war der Vorfall noch ziemlich rätselhaft, nach fünf Prozesstagen konnte jedoch einiges aufgeklärt werden.

So handelte es sich nicht um irgendeinen Taxifahrer, sondern dem Stammfahrer des Täters. Täter und Fahrer waren an diesem Tag schon einmal handgreiflich aneinandergeraten, der Fahrer hatte dem Mann auf die Nase geschlagen. Der Gegenangriff war also ein Racheakt.

Die Hintergründe der Auseinandersetzung zwischen dem Taxifahrer und dem Angeklagten sind nach Überzeugung des Gerichts in den Drogengeschäften zu suchen, in die der Marokkaner verstrickt war. Im Keller seiner Wohnung in der Hügelstraße fand die Polizei 13 Kilogramm Haschisch, in seinen Jacken steckten über 20.000 Euro Bargeld. Auf einer Drogentüte waren seine Fingerabdrücke.

Den Grund für den Streit sahen die Richter im Konflikt um ausstehende Vergütungen für Chauffeurdienste. Schläge auf die Nase vor den Augen mehrerer Bekannter konnte der Täter als „klassische Dealer“ (so der Richter) nicht ungestraft auf sich sitzen lassen: „Auch in dieser Provinzstadt muss man zeigen, wer man ist, darf nicht sein Renommee verlieren“, sagte der Richter.

Den Vorwurf des versuchten Mordes hat man trotzdem fallenlassen, denn aufgrund mehrerer Zeugenaussagen wäre der Angeklagte zunächst ohne Messer auf den Taxifahrer losgegangen. So handelte es sich „nur“ noch um gefährliche, potenziell lebensbedrohliche Körperverletzung. Dafür gab es fünf Jahre Haft ohne Bewährung. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung finden Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter. Jetzt kostenlos abonnieren.

Tags: DarmstadtSchwere KörperverletzungÜberfall
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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