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Start Mindestbeförderungsentgelt

Der Denkfehler von Uber & Bolt beim MBE

von Nicola Urban
12. März 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
6
Der Denkfehler von Uber & Bolt beim MBE
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Ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen wird in immer mehr Städten ernsthaft diskutiert. Uber und Bolt wehren sich dagegen. Doch deren Argumente zäumen das Pferd von der falschen Seite auf.

Es ist immer der gleiche Reflex: Sobald eine Stadt ankündigt, demnächst MBE einführen zu wollen (so wie zuletzt Dortmund und Köln), kontern Uber und Bolt mit der Drohung, dass man gegen einen solche Entscheidung klagen werde. Doch diese Drohung ist zahnlos, denn wie so oft suchen sich die Plattformanbieter ihre eigene Wahrheit.

Die Argumente von Uber und Bolt konnte man zu Beginn dieser Woche im Kölner Stadt-Anzeiger nachlesen. Kaum war die Ankündigung der Stadt, MBE einzuführen, bekannt geworden, lief auch schon die PR-Maschinerie der Plattformvermittler.

Nach den aktuellen Überlegungen der Verwaltung soll für Mietwagen ein Mindestbeförderungsentgelt festgelegt werden, das bei mindestens 80 Prozent des geltenden Taxitarifs liegt. Gleichzeitig sollen Taxiunternehmen die Möglichkeit erhalten, bei vorbestellten Fahrten – etwa über Apps oder telefonisch – den Taxitarif um bis zu 20 Prozent zu unterschreiten. Im Ergebnis würden Taxi und Mietwagen preislich weitgehend auf Augenhöhe operieren. Ein solches Modell ist keineswegs neu. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021 haben Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, Mindestentgelte für Mietwagen festzulegen. Hintergrund ist die Erfahrung vieler Städte, dass Plattformvermittler über aggressive Rabattaktionen und stark schwankende Preise den Markt massiv unter Druck setzen.

Als Vorreiter gilt Leipzig. Dort wurde ein Mindestentgelt eingeführt, das allerdings nach einem Gerichtsurteil wieder aufgehoben werden musste. Der Grund lag jedoch nicht grundsätzlich in der Idee eines Mindestpreises: Das Gericht beanstandete lediglich, dass der Mietwagenpreis in diesem konkreten Modell über dem Taxitarif gelegen hätte. Die grundsätzliche Befugnis der Kommunen, Mindestentgelte festzulegen, stellten die Richter dagegen ausdrücklich nicht infrage.

Auch in anderen Städten wird das Instrument inzwischen genutzt oder zumindest intensiv diskutiert. In Essen gilt seit Januar diesen Jahres ein Mindestpreis für Mietwagen, der maximal sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen darf. Gegen diese Regelung haben mehrere Fahrer von Uber-Partnerunternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Heidelberg führte bereits im August 2025 ein Mindestentgelt ein, das rund drei Prozent unterhalb des Taxitarifs liegt. Berlin und Dortmund prüfen derzeit ähnliche Schritte, während München entsprechende Überlegungen vorerst wieder verworfen hat.

Die Stadt Köln stützt ihre Pläne auf eigene Untersuchungen. Demnach wurde festgestellt, dass der behördliche Taxitarif von Mietwagenanbietern regelmäßig und zum Teil deutlich unterboten wird – insbesondere dann, wenn Plattformen zusätzliche Rabatte gewähren. Für die Analyse führte die Verwaltung über mehrere Wochen Preisabfragen auf verschiedenen Teststrecken bei unterschiedlichen Anbietern durch. Ein weiteres Ergebnis: Die Preise für Mietwagenfahrten unterliegen teils erheblichen Schwankungen, die für Fahrgäste kaum vorhersehbar sind.

Uber reagierte darauf mit grundsätzlichen rechtlichen Bedenken. Das Unternehmen erklärte, es gebe „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einführung von Mindestpreisen“. Zur Begründung verweist Uber auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach rein wirtschaftliche Interessen von Taxiunternehmen keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen und damit keine Einschränkungen der Niederlassungs- oder Berufsfreiheit rechtfertigen könnten.

Auch Bolt positioniert sich klar gegen eine solche Regulierung. Deutschland-Chef Christoph Hahn argumentiert, Mindestpreise würden vor allem zu höheren Preisen für Fahrgäste führen, ohne die strukturellen Probleme des Taxigewerbes zu lösen. Mobilität dürfe kein Luxus werden, so Hahn. Gerade Menschen mit geringem Einkommen seien auf flexible Fahrangebote als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Statt starrer Preisvorgaben brauche es aus Sicht des Unternehmens einen modernen Regulierungsrahmen mit fairen Wettbewerbsbedingungen, konsequenten Kontrollen und Raum für Innovation. Bolt verweist zudem darauf, ausschließlich Fahrten an konzessionierte Mietwagenunternehmen zu vermitteln, die den bestehenden gesetzlichen Vorgaben unterliegen würden.

Ob diese Argumente vor deutschen Gerichten tatsächlich gelten, darf stark bezweifelt werden. Weder ist belegt, dass Mindestpreise einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen, noch einen Eingriff in die Niederlassungsfreiheit. Wenn Mindestpreise festgelegt werden, bedeutet das ja nicht, dass Mietwagen ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen. Und wenn solche Mindestpreise in einer bestimmten Region gelten, dürfen sich dort trotzdem Mietwagenbetriebe niederlassen.

Noch schwerer wiegt die Fehleinschätzung von Uber und Bolt, wonach ein MBE weggeklagt werden könnte, weil rein wirtschaftliche Motive der Taxiunternehmer keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen.

Uber und Bolt greifen sich hier einen einzigen Punkt heraus, der isoliert betrachtet nachvollziehbar klingen mag. Das hier zitierte Allgemeininteresse umfasst aber sehr viel mehr. Dazu zählt beispielsweise auch, ob die von den Plattformen vorgegeben (Dumping-)Preise den ausführenden Mietwagenbetrieben eine wirtschaftlich solide Ertragsbasis ermöglichen. Und genau das ist nicht der Fall. Das Allgemeininteresse eines MBE liegt also in erster Linie darin, die Mietwagenbetriebe vor dem Zwang zu schützen, aufgrund der von den Plattformen vorgegeben Dumpingpreisen den Betrieb nur mit Rechtsbruch und Sozialversicherungsbetrug aufrechterhalten zu können.

„Erzähle so lange eine Unwahrheit, bis sie als Wahrheit angesehen wird“. Dieses „Trumpsche Vorgehen“ mag medial noch funktionieren – vor deutschen Gerichten sollte es aber nicht greifen, denn dort zählen die juristischen Fakten. jh, nu

Beitragsfoto: KI-generiertes Symbolbild

Tags: ArgumentationBoltMBEUber
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 6

  1. Igor Isaev says:
    3 Monaten her

    Menschen mit geringem Einkommen seien auf flexible Fahrangebote als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angewiesen – also wenn die Bahn ausfällt und die Strecke die normalerweise mit Bolt oder Uber 10€ kostet auf einmal 30€ kostet dann ist okay ? In so einem Fall denkt man nicht an die Menschen mit geringerem Einkommen ?

    Oder soll jetzt der Mietwagen Fahrer ggf Unternehmer Sozialbetrug und durch Schwarzarbeit sich für Uber und Bolt im Namen der Menschen mit geringere Einkommen ?
    Was ist mit den Fahrer ? Sind das keine Menschen die das Recht haben Mindestlohn zu verdienen?

    Antworten
  2. David LoPan says:
    3 Monaten her

    Warum ist das Wiener Modell nicht möglich? Problem gelöst!

    Antworten
  3. Chris Teuber says:
    3 Monaten her

    Eigentlich wurde hier doch schon das Wichtige aus berufenem Munde gesagt:
    Von Alexander Mönch, Chef von FreeNow und somit ein Experte auf dem Gebiet der gewerblichen Personenbeförderung:
    „Das Modell UBER ist auf legale Weise nicht wirtschaftlich zu betreiben.“

    Und jeder der zweifelt, sollte einen Kaufmann über die Zahlen schauen lassen (so wie es die Genehmigungsbehörden in Hamburg schon immer tun!) und dann entscheiden, ob UBER wirklich so weiter machen darf.

    Antworten
  4. J. Chronor says:
    3 Monaten her

    Die Grundidee des ex-ceo von Uber, Travis Cordell Kalanick: ‚…ich werde dieses Arschlochgeschäft namens Taxi töten, ich werde es weltweit töten…‘

    Das Internet zu Beginn als Werkzeug einer die Menschen verbindenden Technologie hat sich gewandelt zu einer Ideologie, die Demokratie und Rechtsstaat überwindet zu einem elitären Technologie-Autoritarismus.

    Die Praktiker dieser menschenverachtenden neo-religiösen Ideologie sind Leute wie Kalanick, Musk, Thiel (auch ein Herr Villig von Bolt)… und ihre Firmen und Plattformen verschiedener Anwendungsbereiche wie Kommunikation, ‚Information‘ bis zu Handel usw.

    Die treibenden Kräfte hinter Trump und Vance sind zahlreich und haben eine lange Reihe von geistigen Wegbereitern. Dazu jetzt mit ihren riesigen Finanzmitteln auch den politischen Einfluß, tatsächlich unsere europäischen Normen, unsere humanistische Tradition zu gefährden.

    Empfehle dazu die 3-teilige Doku auf Phoenix, bzw ARD-Mediathek:
    „Control, Alt, Delete.“

    Wir mühen uns ab mit unserer althergebrachten menschlichen Idee von Fairness gegen Rechtsbrecher vorzugehen. Fairness hat aber für diese Leute keinerlei Stellenwert.

    Wir müssen uns darüber klar sein, diese Plattformen tun nur so, als wollten sie sich an unsere demokratischen Spielregeln halten. Diese Illusion ist gefährlich.

    Antworten
  5. Johann Gruber says:
    3 Monaten her

    Als reiner Mietwagenunternehme rbegrüße ich die Einführung von MBE, auch zum Schutz, daß manche MU nicht rechnen können . Aber die Nutzung von deren starkem Fahrtaufkommen
    zur Gewinnung von eigenen Stammkunden ist nicht unerheblich!

    Antworten
  6. J. Chronor says:
    3 Monaten her

    @Johann Gruber: viele Taxiunternehmer haben nach erfolgreicher Stammkundenaquise umgestellt auf MU.

    Dass allerdings diese Fake-Taxis dauerhaft im Geschäft bleiben, wird nicht funktionieren.
    Sobald die erste ernstgemeinte Betriebsprüfung stattfindet (siehe die Ergebnisse der Aktion in Nürnberg vor ein paar Tagen).

    Um so nötiger ist ein effektives MBE, das den nötigen Abstand zwischen MW und Taxi für ihre unterschiedlichen Aufgabengebiete wieder herstellt.
    Vor UberBolt&Co haben wir weitgehend konfliktfrei koexistiert.

    Antworten

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