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Start Mindestbeförderungsentgelt

MBE: Dortmund sagt ja zu Mindestpreisen für Mietwagen

von Jürgen Hartmann
9. Juli 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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In seiner heutigen Sitzung hat der Dortmunder Stadtrat die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen beschlossen. Die Entscheidung fiel mit Zustimmung aller Stadtratsparteien, nur die FDP stimmte dagegen.

Nordrhein-Westfalen macht bei der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen ernst. Seit Jahresbeginn gibt es Mindestpreise in Essen, in Köln seit einem Monat. Jetzt wird Dortmund die dritte Stadt im Westen Deutschlands, in der es künftig Mindestfahrpreise für Mietwagen gibt. Dieser Beschluss wurde in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Dortmund mehrheitlich verabschiedet, die von Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) geleitet wurde.

Die Entscheidung basiert auf einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten des Unternehmens iGES Mobility. Darin wird eine Gefährdung der Verkehrsinteressen für die Stadt Dortmund hinsichtlich der Daseinsvorsorge festgestellt. Verantwortlich hierfür seien Vermittlungsplattformen für Mietwagen mit Fahrer, die im Juni 2024 (Uber) bzw. Juli 2025 (Bolt) in den Dortmunder Markt für die individuelle Personenbeförderung eingetreten sind.

Infolgedessen hätten sich die Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe derart verschlechtert, dass weitestgehend keine konkurrenzfähige Dienstleistung mehr angeboten werden kann. Daher bestehe die akute Gefahr, dass Taxis in Zukunft durch appvermittelte Mietwagen größtenteils verdrängt werden und aufgrund der fehlenden Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht für Mietwagen die Daseinsvorsorgefunktion für die individuelle Personenbeförderung nicht mehr sichergestellt werden könne.

Als Konsequenz aus diesem Gutachten wurde vom zuständigen Tiefbauamt eine „Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen“ erarbeitet, der die Dortmunder Ratsmitglieder heute in einer überarbeiteten Fassung mehrheitlich zugestimmt haben. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Höhe des Mindestpreises orientiert sich am Taxitarif. Dort liegt der Grundpreis einer Fahrt bei 5 Euro und 2,80 für den ersten gefahrenen Kilometer bzw. bei 2,20 Euro für jeden weiteren Kilometer. Der Wartezeittarif bei Taxis wird beim MBE nicht berücksichtigt.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet zwei Ausnahmeregelungen: Die Mindestbeförderungsentgelte gelten nicht für Fahrten mit Mietwagen, die rein für Krankenfahrten genutzt werden und für die eine entsprechende Entgeltvereinbarung mit einer Krankenkasse vorliegt. Das Mindestbeförderungsentgelt kommt ferner nicht zur Anwendung, wenn der Beförderungsauftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt bei dem auftragsausführenden Mietwagenunternehmen eingegangen ist. Dies sorgt dafür, dass die Regelung nur auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr als unmittelbare Konkurrenz zum Taxiverkehr Anwendung findet. jh

Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)

Beitragsfoto: Screenshot aus der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 9.7.26

Tags: AllgemeinverfügungBeschlussDortmundMindestbeförderungsentgelt
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Igor Isaev says:
    3 Wochen her

    FDP ist keine Partei die vom Volk gewählt werden darf . Lobbyismus pur . An Realität vorbei . Hauptsache Uber System verteidigen ohne dabei an die fahrer zu denken . Hauptsache günstig von A nach B . Die Fahrzeuge die in Uber eingesetzt werden sind ins 2,5 Jahren Schrott und meistens nicht fahrbereit aber die Finanzierung läuft noch weiter . Also bei Finanzierung Dauer von 5 Jahren überlebt der Wagen maximal 2,5 Jahren und hat schon 500000 km

    Antworten
  2. Colak says:
    3 Wochen her

    Uber behauptet, Taxis seien zu teuer und die Einführung der Mindestbeförderungsentgelte schade den Bürgerinnen und Bürgern.
    Die Fakten sprechen jedoch eine andere Sprache.
    Der Taxitarif wird nicht willkürlich festgelegt, sondern von der Stadt auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Berechnungen. Er stellt die wirtschaftliche Mindestgrundlage dar, damit Unternehmen ihre Fahrer fair bezahlen, Steuern und Sozialabgaben leisten und ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können.
    Zusätzlich hat die Stadt Dortmund ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war eindeutig: Um fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Daseinsvorsorge zu sichern, müssen appvermittelte Mietwagen mindestens zu den Preisen des Taxitarifs fahren – nicht darunter.
    Deshalb stellt sich eine einfache Frage: Wenn bereits der Taxitarif die wirtschaftliche Grundlage bildet, wie können Fahrten dauerhaft 60 oder sogar 70 Prozent günstiger angeboten werden?
    Das ist kein fairer Wettbewerb. Das ist Preisdumping – zulasten der Fahrer, der Unternehmen und einer verlässlichen Mobilität in unserer Stadt.
    Mein herzlicher Dank gilt den Ratsmitgliedern, die heute Verantwortung übernommen und der Einführung der Mindestbeförderungsentgelte zugestimmt haben. Mit dieser Entscheidung haben sie ein klares Zeichen für Fairness, gleiche Wettbewerbsbedingungen und den Erhalt des Dortmunder Taxigewerbes gesetzt.

    Antworten

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