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Echtzeitüberwachung von Taxifahrern wird zur Norm

von Wim Faber
15. Mai 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Echtzeitüberwachung von Taxifahrern wird zur Norm

Schiphol, 15-02-2023, Inspecteurs van de Inspectie voor Leefomgeving en Transport ILenT, voeren controles uit bij taxi's op Schiphol. De controles betreffen het gebuik van de boardcomputer.

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Die Erfassung und Überwachung der Arbeits- und Ruhezeiten von Taxifahrern wird in den Niederlanden auf komplett neue Füße gestellt. Der Staatsrat hat die dafür notwendige Änderung des Personenbeförderungsgesetzes 2000 (WPv 2000) und des Transportarbeiterszeiterlasses am 2. April 2025 verabschiedet. Der niederländische Taxisektor bekommt damit eine neue Gesetzgebung.

Mit dieser Entscheidung hat die niederländische Regierung die Einführung der zentralen Taxibeförderungsdatenbank (CDT) offiziell genehmigt, was den Beginn einer neuen Ära der Aufsicht innerhalb der Taxibranche markiert. Als Vorbild diente dabei das benachbarte Flandern in Belgien. Dort geben Taxiunternehmen seit einigen Jahren ihre Daten aus dem Taxi automatisch an die zentrale Datenbank Chiron weiter. Diese Datenbank inspirierte die niederländischen Kontrollbehörden (ILT).

Mit der Ratifizierung durch den Staatsrat sind die neuen Vorschriften zur Veröffentlichung im Amtsblatt bereit, wonach das Gesetz in absehbarer Zeit in Kraft treten wird. Mit der formellen Annahme ist der Beschlusstext nun unwiderruflich. Dies bedeutet, dass sich alle Beteiligten, vom Taxiunternehmen bis zur Vollstreckungsbehörde ILT, auf die Einführung des neuen Systems vorbereiten müssen, das nun ab dem 1. Januar 2028 zum Standard wird.

Kern der Änderung ist die Einführung der CDT, einer zentralen Datenbank, in der Daten zu Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer digital und direkt erfasst werden. Dies bietet der Umwelt- und Verkehrsinspektion ILT nun die Möglichkeit, eine Überwachung in Echtzeit durchzuführen, ohne dass ein Kontrolleur physisch anwesend sein muss. Die Verabschiedung dieser Maßnahme bedeutet, dass das alte System, das auf dem Taxi-Bordcomputer (BCT) basiert, schrittweise außer Betrieb genommen wird. Das BCT, das jahrelang zur Standardausstattung jedes Taxis gehörte, wird überflüssig. Dadurch entfallen kosten- und zeitintensive Aktionen wie beispielsweise der Kartenaustausch.

Das System, das auf dem Taxi-Bordcomputer (BCT) basiert, wird schrittweise außer Betrieb genommen. Für die digitale Anmeldung der Fahrer (jetzt beim BCT über die Führerscheinkarte – rechts) muss noch eine Lösung gefunden werden. Foto: Cabman

Mit der formellen Genehmigung wird auch die Arbeitszeitverordnung für den Beförderungsbereich geändert. Die neue Version entspricht der digitalen Registrierungsmethode des CDT. Damit verschwindet das Papierzeitalter endgültig aus dem Alltag tausender Taxifahrer. Die digitale Datenlieferung ermöglicht den Kontrolleuren ein schnelleres und gezielteres Eingreifen bei Verstößen und sorgt für mehr Transparenz innerhalb der Branche.

“Was einst mit einem Fahrtenbericht auf Papier begann, hat sich mittlerweile in ein vollständig digitales Netzwerk verwandelt, in dem jede Bewegung des Fahrers genau aufgezeichnet wird,” jubelt die Kontrollbehörde ILT. Vor der Einführung führte die Aufsichtsbehörde Untersuchungen zur praktischen Durchführbarkeit des neuen Systems durch. Dabei wurde auf Durchsetzbarkeit, Machbarkeit und Betrugsresistenz geachtet.

Das Ergebnis führte zu mehreren wichtigen Punkten, die nun weiter ausgearbeitet werden. Daher ist es notwendig, bestimmte Definitionen und die Rolle der Anbieter zu klären, die für die digitale Verbindung mit dem CDT verantwortlich sind. Darüber hinaus muss es klare Vereinbarungen darüber geben, was im Falle technischer Störungen geschieht, sowohl innerhalb der Regierung als auch unter den Taxiunternehmen selbst.

Nachdem die Maßnahme nun abgeschlossen ist, liegt es an der Branche, sich während der gut zweieinhalb Jahre auf den Übergang vorzubereiten. Für viele Unternehmen bedeutet dies, in neue Technologien zu investieren und Arbeitsmethoden anzupassen. Die Regierung hat hierfür eine Übergangsfrist festgelegt, damit Unternehmer Zeit haben, sich anzupassen. Bis Ende 2027 darf noch die alte BCT verwendet werden. Ab Januar 2028 ist nur noch die CDT zulässig.

Die Verabschiedung dieser neuen Regelungen stellt nicht nur einen administrativen Meilenstein dar, sondern läutet auch eine grundlegende Veränderung für alle im Taxiverkehr Tätigen ein. Der Sektor steht daher am Vorabend einer digitalen Zukunft, die, laut Behörden “streng, transparent und effizient” sein soll. Kleine Herausforderung noch: Für die Anmeldung des Fahrers im neuen System muss, weil der Chip in der Führerscheinkarte bald entfällt (das Führerschein wird in der EU Ende 2030 digital) eine andere (digitale) Lösung gefunden werden. wf

Das Beitragsfoto zeigt eine Taxifahrerkontrolle in den Niederlanden. Dank eines neuen Gesetzes wird die digitale Echtzeitüberwachung von Taxifahrern zur neuen Norm. Foto: ILT

Tags: ArbeitszeiterfassungILTPersonenbeförderungsgesetzzentrale Taxibeförderungsdatenbank (CDT)
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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