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Förderung der Hamburger E-Taxi-Ladeinfrastruktur endet bald

von Simon Günnewig
9. November 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Letzte Vorbereitungen für die nächsten Hamburger Schnellladensäulen
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Für die Anbieter von Ladeinfrastruktur und Strom ist Hamburg zu einem echten Hotspot geworden, denn speziell die E-Taxi-Ladesäulen liefern – auch im deutschlandweiten Vergleich – kontinuierlich gute Umsätze. Der Bedarf ist allerdings noch nicht gedeckt, weshalb die Stadt noch bis zum Monatsende den Aufbau mit einmalig 10.000 Euro unterstützt.

Im Rahmen des Projekt Zukunftstaxi hat sich die Hamburger Genehmigungsbehörde auch der Errichtung einer exklusiven E-Taxi-Ladeinfrastruktur verschrieben. Das Problem bei der Ladeinfrastruktur für E-Taxis liegt in der Beschaffenheit der bereits vorhandenen Taxihalteplätze. Damit die Ladeinfrastruktur sinnvoll genutzt werden kann, ist ein sogenannter Taschenhalteplatz notwendig, bei dem die E-Taxis im 90-Grad-Winkel zur Straße stehen können. Das schließt in Hamburg leider circa 98 Prozent der knapp 270 auf öffentlichem Grund befindendlichen Taxistandplätze aus, da diese auf Seitenstreifen liegen.

Bereits Mitte Juni hatte deshalb der Hamburger Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks die Rahmenbedingungen einer Förderung veröffentlicht, welche die Errichtung von E-Taxi-Halteplätzen mit einer HPC-Ladeinfrastruktur auf privaten Grund unterstützt.

Insgesamt kann dieses Projekt als eine Win-win-Situation für alle Beteiligten angesehen werden, denn wer daran teilnimmt, wird Teil eines bundesweit beachteten und durch intensive Pressearbeit begleiteten Nachhaltigkeitsprojekts. Dieses Projekt macht sich auch positiv in der eigenen Energiebilanz bemerkbar und unterstützt die Reduzierung lokaler Emissionen. Zudem können die Flächeninhaber mit exklusiver E-Taxi-Ladesäule ihren Kunden/Mitarbeitern/Mietern einen Taxistand vor der Haustür anbieten.

An der exklusiven E-Taxi-Ladesäule am Alsterdorfer Markt werden die meisten Ladehübe durchgeführt, dicht gefolgt von der Schnackenburgallee am S-Bahnhof Eidelstedt. Grafik: Quelle BVM

Aber auch für die Ladeinfrastrukturbetreiber wird sich die Teilnahme am Projekt lohnen, denn zugeparkte E-Ladesäulen ohne Ladefluss wird es – im Vergleich zu vielen öffentlichen Ladesäulen – nicht geben. Für das Taxigewerbe ist es wichtig, in kurzer Zeit möglichst große Mengen Strom zu laden, um dann schnellstmöglich wieder auf den Straßen unterwegs zu sein.

Die hohe Auslastung solcher HPC-Schnellladesäulen auf E-Taxiständen ist bereits von der Hamburger Genehmigungsbehörde bestätigt worden. Die beiden errichteten E-Taxistände belegen innerhalb der letzten 30 Tage bei der Anzahl der Ladevorgänge und der geladenen Energiemenge Platz 1 und 2 im Vergleich zu den durch die gesamte Öffentlichkeit nutzbaren Ladesäulen in Hamburg.

Bei der geladenen Strommenge sind in Hamburg die exklusiven E-Taxi Ladeplätze auf den beiden ersten Plätzen. Quelle: BVM

Laut Stromnetz Hamburg (SNHH) ist der HPC-Schnelllader am Alsterdorfer Markt sogar deutschlandweit in der Spitzengruppe hinsichtlich der Anzahl der durchgeführten Ladevorgänge sowie der geladenen Energiemenge. Die Zahlen zeigen also, wie groß das Potenzial für Ladeinfrastrukturbetreiber als Projektteilnehmer ist.

Der Aufruf geht also an alle Hamburger Krankenhäuser, Hotels, Unternehmen, Einzelhandels- und Verkehrsbetriebe, auf deren eigenen Flächen E-Taxistände errichtet werden können.

Für diese Flächen muss der öffentliche Zugang jederzeit möglich sein. Es werden mindestens zwei Taschenparkplätze benötigt. Zudem muss ausreichend Strom in der Nähe vorhanden sein. Etwaige Bereitstellungskosten (Pflasterarbeiten, Verkehrsschilder o. ä.) werden seitens der Stadt Hamburg einmalig mit bis zu 10.000 Euro pro Standort gefördert. Es besteht zudem unter Umständen die Option, die Ladeinfrastruktur zeitweise für andere Nutzer zu öffnen.

Förderanträge können noch bis zum 30. November 2022 per E-Mail an das Funktionspostfach [email protected] bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gestellt werden. Es ist zu beachten, dass vor Antragsstellung noch die Bestimmungen und das Formblatt für Flächeninhaber zur Teilnahme am Projekt Zukunftstaxi Hamburg ausgefüllt zu übersenden sind.

Die Zuwendungsempfänger müssen nach Erhalt des positiven Bescheids spätestens bis zum 31. Oktober 2023 die mit Einrichtung des E-Taxistandes tatsächlich angefallenen Bereitstellungskosten nachweisen und den Taxistand mit Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen haben. Die Förderung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass an den entsprechenden Standorten die neu eingerichteten E-Taxistände für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren betrieben werden. sg

Beitragsfoto: Exklusive E-Taxi-Ladesäule am Alsterdorfer Markt. Quelle:

Tags: Aslterdorfer MarktE-Taxi-LadeinfrastrukturLadehubProjekt ZukunftstaxiS-Bahnhof Eidelstedt
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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