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Freispruch nach Einsatz von Pfefferspray im Taxi

von Simon Günnewig
10. Dezember 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Justitia Foto: pixabay

Justitia Foto: pixabay

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Videosequenz aus Taxi-Überwachungskamera überzeugte Aichacher Amtsgericht.

Der Vorfall liegt bereits über ein Jahr zurück. Wie donaukurier.de berichtete, hatte damals ein Taxifahrer vier angetrunkene Fahrgäste aufgenommen, um sie um fünf Uhr morgens von einem Diskobesuch in Augsburg ins benachbarte Kissing und weiter nach Harthausen zu chauffieren. In der Nähe von Kissingen musste das Taxi einen ungewollten Zwischenstopp machen, weil einem Fahrgast übel geworden war. Diesem Fahrgast verweigerte der Taxifahrer anschließend die Weiterfahrt, weil dessen Kleidung nach einem Ausrutscher auf dem feuchten Gras verschmutzt war. Bereits zu diesem Zeitpunkt begannen die Diskussionen, die Fahrt ging aber nur mit drei Fahrgästen weiter.

Am Ziel eskalierte dann die Situation, weil sich die Bezahlung herauszögerte, denn die drei verbliebenen Fahrgäste mussten erst das Geld ‚herauskramen‘. Dem Fahrer dauerte das zu lange und er fuhr, trotz geöffneter Tür, los, um Angelegenheit bei der Polizei zu klären.

Die Fahrgäste versuchten nun, die Handbremse zu erreichen und packten den Fahrer grob an der Jacke. Dieser versprühte daraufhin Pfefferspray. Genau diese Aktion hatte dem Taxifahrer nun das Gerichtsverfahren eingehandelt. Dabei sollte geprüft werden, ob der Einsatz des Reizmittels mit Notwehr gerechtfertigt werden kann.

Zu Hilfe kam dem Angeklagten dabei eine Videosequenz, welche eine Überwachungskamera im Taxi aufgezeichnet hatte und ganz klar bewies, dass die Schilderung des Vorfalls durch die Fahrgäste nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmte. Für den vorsitzenden Richter bewies die Aufnahme, dass sich der Taxifahrer mit dem Einsatz des Pfeffersprays gerade noch im Rahmen der Straffreiheit bewegte, aber trotzdem eine Überreaktion darstellte.

Den Fahrgästen wurden ihre abweichende Schilderungen des Tathergangs mit ihrem alkoholisierten Zustand entschuldigt. Der Taxifahrer wurde dann aber doch vom Richter ermahnt. Denn es sei, seiner Ansicht nach, grenzwertig gewesen einen Fahrgast, in einer Novembernacht alkoholisiert auf einem freien Feld in Kissing zurück zu lassen.

Anmerkung der Redaktion: Der Kollege hat Glück gehabt, aber der Ablauf der Fahrt zeigt, dass er wenig professionell agiert hat, um die Situation früh genug zu deeskalieren. Er sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, einen Deeskaltionskurs zu besuchen. Und er sollte sich eine Mülltüte ins Auto legen oder eine alte Decke. Darauf kann er dann künftig Fahrgäste mit dreckigen Klamotten oder auch Hunde setzen. Und schon wird aus einem guten ein sehr guter Taxifahrer!

Symbol-Foto: Taxi Times

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: AugsburgGerichtsurteil
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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