Im Vorfeld zur anstehenden Bundestagswahl hat der Taxi- und Mietwagenverband ein bewährtes Format wieder aufleben lassen. Im Rahmen von „TMV Direkt“ werden Politiker zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Am heutigen Donnerstag war Oliver Luksic (FDP) zu Gast.
Als Gast in der neu auferlegten Gesprächsrunde war mit Oliver Luksic am vergangenen Donnerstag ein altbekannter Unterstützer des Taxigewerbes. Nach einer kurzen Einleitung von TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt wurde das Wort an Thomas Kroker übergeben. Der Verbandspräsident begrüßte die Gesprächsrunde und übergab im Anschluss das Wort an den Gast.
Luksic, der von 2021 bis November vergangenen Jahres Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr war, freute sich über den Austausch. Für ihn hat das Taxi einen festen Platz in den Debatten des Bundestags verdient. Das sei in der Vergangenheit nicht immer so gewesen, da der Fokus häufig auf der Deutschen Bahn lag. Viele Belange des Taxigewerbes sind hängengeblieben, was in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eine echte Herausforderung ist.
So geht er gleich zu Beginn auch darauf ein, dass das Leipziger Urteil jetzt den Weg für Mindestpreise im Mietwagen geebnet hat. Aber auch der Tarifkorridor beim Taxi hat für einen guten Kompromiss gesorgt. Weiter sprach Luksic das Thema Technologieoffenheit an und wie wichtig, seiner Ansicht nach, der Dieselersatz-HVO100 sei. An dieser Stelle fügte TMV-Geschäftsführer Meinhardt hinzu, dass man gemeinsam auf diesem Gebiet viel erreicht habe. Letztlich sei auch der zu schnelle Ausstieg aus der E-Fahrzeug-Förderung nicht gut gelaufen. Luksic stimmte zu und fügte hinzu, dass er zwar sowieso kein Freund von so einer Förderung sei, aber wenn man fördere, dann wenigstens verlässlich.
Die erste Frage an Luksic, der für die FDP spricht, wurde von Jörg Füchtenschnieder vorgetragen. Für ihn hat die PBefG-Novelle zwar den richtigen Weg eingeschlagen, aber letztlich dazu geführt, dass für das Taxigewerbe einiges schwieriger geworden ist. Er warf die Frage in den Raum, wie es sein kann, dass die Fahrzeugbeschaffung samt Umrüstung zu einem Taxi so extrem schwierig geworden ist. Dabei müsse man doch nur ein Geschwindigkeitssignal abgreifen, welches in jedem Fahrzeug vorliege. Auch die App-basierte Abrechnung müsse einen großen Schritt nach vorne machen, gerade auch um die jüngeren Fahrgäste mitzunehmen.
Luksic zeigte eine gewisse Empörung, dass die Fahrzeugumrüstung derzeit so komplex gestaltet ist. Für ihn sei es ein Unding, dass die E-Klasse nicht ohne weiteres mehr als Taxi eingesetzt werden kann. Weiterhin wies er darauf hin, dass man ja versucht habe, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der für alle Marktteilnehmer eine App-basierte Abrechnung ermögliche.
TVM-Präsident Thomas Kroker, der auch zugleich im Vorstand der Taxi München eG ist, berichtet vom Vorstoß des Tarifkorridors in der bayrischen Landeshauptstadt. Die Umsetzung, so beschreibt Kroker, sei mit viel Arbeit verbunden gewesen. Leider erlaube der Tarifkorridor für München Fahrpreise, die nur maximal fünf Prozent unterhalb des Taxitarifs liegen. Solange es keine Mindesttarife für Mietwagen gibt, kann kein Level-Playing-Field erreicht werden, denn der Wettbewerb kann beliebig die Taxipreise unterbieten.
In der aufwendigen Ausrüstung von Taxis sieht Kroker ein Musterbeispiel darin, wie die verschachtelte Bürokratie, in der sieben oder acht Parteien beteiligt seien, alles zum Erliegen bringen kann. Luksic, der das Geschehen nur aus der Ferne verfolgt hatte, nahm den Schritt hin zum Tarifkorridor jedoch ganz positiv auf. Dass sich die Kommunen vor dem Schritt zieren, einen Mindestpreis für Mietwagen einzuführen, wunderte ihn nicht, da er Behörden als eher risikoarm handelnd kennt. Damit das Thema Mindestpreis für Mietwagen angeschoben würde, empfiehlt Luksic eine kleine Arbeitsgruppe aus zwei bis drei Ländern. Damit gäbe es aus dem Bereich der Groß- und Schwerlasttransporte gute Erfahrungen.
Ein weiterer Punkt, der von Nico Höttges, dem neuen TMV Bürovorsteher angesprochen wurde, ist die Frage, warum Taxis überhaupt mit einem Taxameter ausgestattet werden müssen, während Mietwagen häufig ohne Wegstreckenzähler und somit auch ohne TSE auskommen würden. Michael Stehr vom FPN fügte hinzu, dass er bereits beobachtet habe, dass ältere Geräte, die nicht TSE-fähig sind, derzeit auf dem Markt höher gehandelt werden als neue Geräte.
Zu dieser Thematik konnte Luksic noch keine abschließende Meinung mitteilen. Tatsächlich sollte aber die Befreiung vom Wegstreckenzähler nicht so einfach zu erreichen sein, wie es bislang häufig möglich ist.
Im Plenum war man sich einig, dass insbesondere die Stellung und Auflagen der PTB dem Taxigewerbe oftmals die Existenz schwer macht, aber auch die mangelnden Kontrollen von Mietwagen.
Beim Schlusswort, welches traditionell dem Gast beim „TMV direkt“ gebührt, sage Luksic, dass das Taxi speziell im Bereich ÖPNV und bei den Krankenfahrten beziehungsweise dem Inklusionstaxi eine starke Zukunft haben wird. Es gilt, gerade bei der Vergabe von Fahrten mehr das Taxi zu berücksichtigen. sg
Beitragsfoto: Screenshot des Online-Meetings. Groß im Bild Oliver Luksic (l.) und Patrick Meinhardt (re.)
Mich empört (ganz undiplomatisch gesagt) die weichgespülte Ausdruckweise über die seit überlanger Zeit bekannten kriminellen Machenschaften im Mietwagenbereich.
Dem ganzen wird auch noch die Krone aufgesetzt, wenn offen zugegeben wird, daß es für Mietwagen viel zu leicht ist, eine Befreiung von der Wegstreckenzählerpflicht zu bekommen.
Und damit die fürs Taxi zwingend nötige Einhaltung der TSE-Pflicht zu umgehen. Das ist die Basis aller bekannter krimineller Verhaltensweisen im Mietwagenbereich.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen? Taxi hat einen anderen Auftrag als Mietwagen! Und aus rechtlichen Gründen ist der Mietwagen KEIN gleichberechtigter Wettbewerber.
Verschnörkelte Neu-deutsche Ausdrücke wie Level-Playing-Field verschleiern hier nur: Mietwagen, mach was du willst, ist doch egal!
Kollegen! Bei allen anerkennenswerten Fortschritten.
Uns läuft die Zeit davon!
Eine Befreiung von Wegstreckenzähler und/oder Alarmanlage – quasi auf Zuruf – reicht unserem Landesverband schon lange nicht mehr aus. Wir empfehlen unseren 96 bayerischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eine restriktive Auslegung des Ausnahmetatbestandes nach § 43 Abs. 1 BOKraft. Hierzu übersenden wir den Kommunen ein mehrseitiges Merkblatt unseres Landesverbandes nebst Fragebogen, in dem der Antragsteller detailliert vorzutragen hat, mit welcher Begründung die jeweilige Ausnahme begeht wird. Der dortige Sachvortrag ist anhand von entsprechenden Unterlagen (z.B. Verträge mit Kostenträgern) hinreichend zu belegen. Als gesetzliche Anhörungsstelle stimmen wir den beantragten technischen Ausnahmen tatsächlich auch nur zu, wenn es sich um nachvollziehbare Tatbestände handelt. Die Ausnahme darf eben nicht zur Regel werden. Auch nicht für Uber und Co.
Linz | Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.