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Start Mindestlohn

Mindestlohn 15 Euro: Bis 2027 vom Tisch, danach nah dran

von Axel Rühle
27. Juni 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Die Mindestlohnkommission hat in ihrer heutigen Sitzung den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig angenommen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen weiter anzuheben.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro. Das wird sich zum nächsten Jahreswechsel ändern. Die Mindestlohnkommission hat nach Paragraph 9 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz, MiLoG) beschlossen, dass der Mindestlohn

zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und

zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde

angehoben wird. Zur Begründung hat die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld heute bekanntgegeben, sie habe im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dabei hat sie sich an den im Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert.

Die SPD hatte eine noch höhere Zielmarke vorgegeben: Sie wollten den Mindestlohn bereits im kommenden Jahr auf 15 Euro anheben. Dies ist nun bis 2027 nicht zu erwarten, auch wenn man sich ab dem übernächsten Jahr dieser Zahl schon deutlich annähert.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) kommentiert den Beschluss: „In einer Branche, die traditionell mit sehr geringen Margen arbeitet, lassen sich derartige Lohnsteigerungen ohne entsprechende Tarifanpassungen nicht kompensieren. Die wirtschaftliche Realität zwingt Taxiunternehmen dazu, die zusätzlichen Personalkosten an die Fahrgäste weiterzugeben. Eine Anpassung der Taxitarife ist daher unumgänglich.“

Harsche Kritik zum heutigen Beschluss kommt von Patrick Meinhardt, dessen Taxi- und Mietwagenverband die Interessen von Taxiverbänden in fünf Bundesländern vertritt: Die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns auf knapp 15 Euro geschehe gegen jede wirtschaftliche Vernunft und werde zu einer massiven Insolvenzwelle in weiten Bereichen der Volkswirtschaft führen. Besonders verheerend wirke sich diese krasse Fehlentscheidung im Taxi- und Mietwagengewerbe aus, das einem ruinösen Verdrängungswettbewerb seitens Uber & Co ausgesetzt ist. Meinhardt zieht eine düstere Prognose: „Jeder weitere Dreh an der Mindestlohnschraube beschleunigt den Taxi-Tod auf Raten.“

Auch der BVTM bringt eine Mindestlohnerhöhung mit Uber in Verbindung. Wichtig sei darüber hinaus laut BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann, dass Schwarzarbeit und Sozialdumping von Uber und Co. wirksam bekämpft werden. „Daher fordern wir die Politik und die zuständigen Behörden auf, entschieden gegen Schwarzarbeit und unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen. Wenn Unternehmen, die sich an gesetzliche Vorgaben halten, durch systematische Wettbewerbsverzerrung vom Markt gedrängt werden, bleiben am Ende nur jene Anbieter übrig, die Mindestlöhne unterlaufen und soziale Standards missachten.“

Wie der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) anmerkt, fällt die Beschlussfassung in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sieht sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert. Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. Für das Jahr 2026 lassen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen.

Die Erhöhungsschritte sind Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt.

Die vorliegenden Erkenntnisse zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die im Mindestlohngesetz genannten Evaluationskriterien hat die Kommission im Rahmen ihres Fünften Berichts an die Bundesregierung umfassend dokumentiert, der gemeinsam mit diesem Beschluss veröffentlicht wird.

Die Mindestlohnkommission hat die Möglichkeit zur Durchführung einer Anhörung nach Paragraph 10 Abs. 3 MiLoG genutzt. Darin heißt es: „Die Mindestlohnkommission kann Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren, sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen.“

Die Stellungnahmen sind in einem Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission enthalten. Der niedersächsische Gesamtverband Verkehrsgewerbe (GVN) hatte kürzlich eine Übersicht veröffentlicht, die zeigt, dass der deutsche Mindestlohn auch vor einer möglichen Erhöhung auf 15 Euro schon einen Spitzenplatz in Europa einnimmt (Taxi Times berichtete).

Grafik Axel Rühle

Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält die Mindestlohnkommission den Vorschlag der Vorsitzenden für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Schritten zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.

Der heutige Beschluss muss nun noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formell umgesetzt werden. Die Erhöhung muss also von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) als Rechtsverordnung erlassen werden. Das bedeutet, dass die Bundesregierung den Beschlussvorschlag nicht ändern kann.

Die Mindestlohnkommission hatte die Bundesregierung vor einem politischen Eingreifen bei der Anhebung der Lohnuntergrenze gewarnt. Christiane Schönefeld hatte betont, dass Versuche der politischen Beeinflussung mit der gewollten Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission nicht vereinbar seien. Auch Steffen Kampeter, der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), hatte den politischen und medialen Druck, der auf die Mindestkommission ausgeübt worden sei, kritisiert.

Der allgemeine Mindestlohn in seiner heutigen Form ist in Deutschland am 1. Januar 2015 unter der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) während der dritten Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt worden, nachdem das Taxigewerbe sich vehement aber vergeblich dafür eingesetzt hatte, dass seine Branche von der Regelung ausgenommen werde.

Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es im deutschen Arbeitsrecht noch fünf weitere Arten von Mindestlöhnen: Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes; Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder (die keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt beinhalten). ar

Beitragsbild: Taxi Times

Tags: Mindestlohn
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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