In der Taxi-Times-Tarifübersicht sind seit Kurzem auch die Tarife von Österreich enthalten. Dort sind nicht Städte oder Bezirke zuständig, sondern die neun Länder. Die Tarifverordnungen enthalten zum Teil Besonderheiten, die es in Deutschland nicht gibt. Im zweiten Teil unseres kurzen Österreich-Specials blicken wir nach Kärnten, in die Steiermark und nach Tirol.
Was in Deutschland die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise sind, sind in Österreich die (politischen) Bezirke und Statutarstädte bzw. Freistädte, wobei ein österreichisches Stadtstatut bzw. Stadtrecht nicht exakt dem Rechtsstatus einer kreisfreien Stadt in Deutschland entspricht. Was in beiden Ländern aber analog ist, ist die Vergabe von Kfz-Kennzeichen für Bezirke bzw. Landkreise und für Statutarstädte bzw. kreisfreie Städte.
Das Land Kärnten beispielsweise hat zwei Statutarstädte (die im nächsten Absatz eine Rolle spielen) und acht Bezirke – und somit zehn verschiedene Anfangsbuchstaben(-pärchen) auf den Autokennzeichen.
Im südlichsten Bundesland Kärnten ist ein gemeinsamer Taxitarif für die beiden größten Städte, Klagenfurt am Wörthersee und Villach, festgelegt worden. Er wurde zuletzt im Mai letzten Jahres angepasst. Er ist äußerst einfach aufgebaut und übersichtlich: Der Grundpreis beträgt 4,40 Euro, der Kilometerpreis liegt bei 2,50 Euro. Die Warteminute kostet in beiden Städten knapp 54,5 Cent und in Großraumtaxis werden ab der fünften Person 2,20 Euro Zuschlag pro Nase fällig. In den acht Bezirken gilt flächendeckend freie Preisvereinbarung.
Auch im Nachbar(-bundes-)land, der Steiermark, dem südöstlichsten österreichischen Land, gibt es genau zwei Tarife, allerdings nicht für zwei Städte, sondern flächendeckend für zwei Landesteile: einen Taxitarif, der für die Landeshauptstadt Graz (zweitgrößte Stadt Österreichs) und den Bezirk Graz-Umgebung gilt, und einen zweiten, der flächendeckend für das restliche Gebiet des großflächigen Landes, also die weiteren elf Bezirke, gilt.
In der Steiermark sind landsweit Festpreise möglich, und zwar im Rahmen eines nach oben offenen Preisbandes (in Deutschland als Tarifkorridor bezeichnet), dessen Untergrenze innerhalb des Preisrahmens für Streckenbezogene Fahrpreise liegt.
Einzig für die Landeshauptstadt Innsbruck hat der Landeshauptmann von Tirol einen Taxitarif verordnet. Er wurde zuletzt Anfang 2023 geändert. Für nicht zum Festpreis bestellte Fahrten enthält der Grundpreis von 7,10 Euro bereits die ersten 1.000 Meter Fahrstrecke, ansonsten läge er bei 5,10 Euro. Nachts und an Sonn- und Feiertagen liegt er bei 8,70 Euro, ohne erste Teilstrecke bei 6,70 Euro. Jeder gefahrene Kilometer kostet in Innsbruck zu jeder Zeit 2,00 Euro.
Zwei Besonderheiten (zumindest aus deutscher Sicht) beinhaltet der Innsbrucker Tarif: zum einen eine Festpreis-Option, die von der Struktur her einem Preisband ohne Obergrenze wie in der Steiermark ähnelt, deren Untergrenze allerdings oberhalb des eigentlichen Tarifs liegt. Eine zum Festpreis bestellte Fahrt kostet demnach mindestens den Grundpreis von 7,50 Euro und dazu einen Kilometerpreis von je 2,50 Euro ab dem 2. Kilometer, Luft nach oben unbegrenzt.
Außerdem ermuntert der Tarif bei Festpreisfahrten zum Pooling: „Bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, darf bei der Bestellung auch angeboten werden, die Fahrt zu einem herabgesetzten Fahrpreis mit anderen Fahrgästen, die gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufgenommen und/oder abgesetzt werden, zu teilen (geteilte Fahrten).“ Dazu wird der Gesamt-Festpreis zu gleichen Teilen auf die Fahrgäste verteilt, unabhängig von der Länge der Strecke, auf der jeder einzelne dabei ist.
Dass es in ländlichen Gebieten auch ohne Taxitarife gut funktionieren kann, ist beispielsweise im Zillertal zu sehen. ar
Lesen Sie dazu auch:
Österreichs Taxitarife, Teil 1: Eher Schweizer Käse als Flickenteppich
Österreichs Taxitarife, Teil 3: Landesweite Tarife
Über die Taxitarife von Deutschland und Österreich führt Taxi Times eine große Übersicht.
Beitragsfoto: Axel Rühle