In Nürnberg hat der Stadtrat auf Antrag der Taxi Nürnberg eG einen neuen Taxitarif beschlossen. Zwischen dem Beschluss am 9. April und dem Inkrafttreten des neuen Tarifs am 1. Mai liegen nicht einmal vier Wochen. Insbesondere von derFestpreisregelung verspricht sich das Taxigewerbe neuen Schwung.
Die schlechte wirtschaftliche Lage spiegelt sich meist recht schnell im Taxigewerbe wider. Auch in Nürnberg wird die Taxibranche derzeit mit einem kräftigen Umsatzrückgang konfrontiert. Wie die Taxizentrale Nürnberg dem Stadtrat berichten konnte, ist derzeit die Anzahl der vermittelten Fahrten um rund 30 Prozent zurückgegangen. Dafür wird in erster Linie das Konkurrenzangebot des Plattformvermittlers Uber und Bolt verantwortlich gemacht.
Zudem, so schreibt die Taxi Zentrale Nürnberg in Ihrem Antrag zur Änderung der Nürnberger Taxi-Tarifordnung, seien auch die Kosten für die Taxiunternehmer deutlich angestiegen. Neben den allgemeinen Fahrzeugkosten wie Wartung oder Versicherung sei auch der Kaufpreis von neuen Taxis gestiegen. Zudem steht für viele Taxiunternehmer die Anschaffung eines Taxameters, der TSE-tauglich ist, an. Obwohl die Kraftstoffkosten gesunken seien, ist eine Teuerung von knapp über 15 Prozent kalkuliert worden.
Der Antrag für einen neuen Taxitarif bewegt sich allerdings nicht in diesem Rahmen. Alle Forderungen kumuliert ist ein neuer Taxitarif beschlossen worden, welcher, legt man die IHK-Standardfahrt zugrunde, eine Tarifanhebung um 4,96 Prozent ergibt. Viel mehr verspricht man sich in Nürnberg von der ebenfalls beschlossenen Festpreisregelung. Analog zu beispielsweise München können die Fahrgäste in Nürnberg bei Bestellungen über die Taxizentrale oder per App einen Festpreis wählen. Für die Fahrgäste ist dann bereits vor Fahrtantritt transparent, wie viel Geld die gewünschte Fahrt kosten wird.
Beim Festpreis ist natürlich auch ein Tarifkorridor in der Taxi-Tarifordnung eingebunden. So bewegt sich der ab Mai in Nürnberg erlaubte Festpreis einschließlich etwaiger Zuschläge in einem Tarifkorridor von maximal 25 Prozent nach oben. Eine Abweichung nach unten ist nicht erlaubt. Da allerdings bei der Kalkulation des Festpreises die Wartezeit nicht mit einbezogen wird (sie beträgt bei der Fahrt mit Taxameter in Schnitt 9 Prozent), bewegt sich der Tarifkorridor im Vergleich zur Fahrt auf Taxameter bei -9 bis +16 Prozent. Oder anders erklärt, während sich die Fahrt mit dem Taxameter aus dem Grundpreis und dem Kilometerpreis (zusammen 91 Prozent) zuzüglich des Zeitpreises zusammensetzt, wird der Zeitpreis beim Festpreis ignoriert, stattdessen ein Tarifkorridor zwischen 0 und 25 Prozent möglich gemacht.
Eine weitere interessante Änderung ist beim Rollstuhltarif zu finden. Für die Beförderung mit einem Inklusionstaxi wird nun 10 Euro anstatt wie bislang 7,50 verlangt. Ebenso wurden die Zuschläge für Großraumtaxis (10 Euro) oder Kombis (3 Euro) angepasst.
Auf Wunsch des Nürnberger Ordnungsamtes wurde zudem ein neuer Paragraph 7 aufgenommen. Dieser Paragraph ermöglicht künftig die Ahndung von Verstößen gegen die Taxi-Tarifordnung (TTO) als Ordnungswidrigkeit.
Wirklich begrüßenswert, dass in Nürnberg der Antrag der Taxi Nürnberg eG, der bereits im Dezember gestellt wurde, im Stadtrat auf offene Ohren gestoßen ist und weitestgehend so umgesetzt wurde, wie es das Taxigewerbe vorgeschlagen hatte. Ganz erstaunlich ist auch, wie kurzfristig die neue Taxi-Tarifordnung in Kraft tritt. sg
Hinweis der Redaktion: Einzelheiten zum Nürnberger Taxitarif finden sich in der großen Taxi-Times-Tarifübersicht. Dort sind nahezu alle in Deutschland und Österreich festgelegten Taxitarife aufgeführt.
Foto: Symbolbild Taxi Nürnberg Foto: Taxi Times