Auch die österreichischen Taxitarife sind seit Kurzem Bestandteil der Taxi-Times-Tarifübersicht. Der dritte und letzte Teil unserer Österreich-Tarifbetrachtung behandelt ein Bundesland ohne Taxitarife, eines mit annähernd flächendeckend einheitlicher Regelung und den Stadtstaat Wien, dessen Tarif eine einmalige Besonderheit in unserer Übersicht enthält.
Am östlichen Rand Österreichs liegt das Bundesland, in dem überhaupt kein Taxitarif verordnet worden ist: Im ländlich geprägten Burgenland, dem bevölkerungsärmsten Land Österreichs mit gut 301.000 Einwohnern, gibt es keine großen Städte. Das Gebiet mit seiner großen Nord-Süd-Ausdehnung gehörte bis 1921 zu Ungarn und hieß Deutsch-Westungarn. Es grenzt im Norden an die slowakische Hauptstadt Bratislava, im Osten an Ungarn, im Süden an Slowenien und im Westen an die Länder Niederösterreich und Steiermark.
Größte Stadt des Burgenlandes und einzige Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern ist die Freistadt und Landeshauptstadt Eisenstadt mit 15.700 Einwohnern. Neben der zweiten Freistadt Rust hat das Burgenland sieben Bezirke. Der Landeshauptmann des Burgenlandes hat keine Taxitarife festgelegt.
Am anderen Ende Österreichs liegt Vorarlberg. Das westlichste Land, das aus Sicht der restlichen Republik genau hinter dem Arlberg liegt, ist das kleinste österreichische Flächenland und grenzt an Tirol, Bayern, den Bodensee, die Schweizer Kantone St. Gallen und Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein. Es hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von etwas über 80 Kilometern und eine West-Ost-Ausdehung von gut 50 Kilometern. Wie im Burgenland gibt es auch in Vorarlberg keine Großstadt. Darüber hinaus gibt es in Vorarlberg keine Statutarstadt und nur vier Bezirke. Dennoch ist Vorarlberg das am dichtesten besiedelte Flächenland Österreichs. Die größte Stadt ist Dornbirn mit 51.200 Einwohnern.
Hier gilt hier für 93 der 96 Gemeinden ein einheitlicher Taxitarif. Er enthält zwei Degressionsstufen (bei 7,5 und 15 Kilometern), eine Tag-Nacht-Differenzierung und ein Preisband für Festpreisfahrten mit Ober- und Untergrenze, das in Tabellenform der Tarifverordnung anliegt.
Die Bundeshauptstadt Wien bildet ein eigenes Bundesland, das die kleinste Fläche, aber die höchste Einwohnerzahl der österreichischen Bundesländer hat. Als einziger Tarif in unserer Übersicht der deutschen und österreichischen Taxitarife hat Wien die Besonderheit, dass der Zeittarif nicht nur im Stillstand (als Wartezeit bzw. bis zum Fahren mit sehr geringer Geschwindigkeit) zählt, sondern permanent auch beim gewöhnlichen Fahren parallel zum Kilometertarif. So heißt es in der „Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der verbindliche Tarife sowie Mindest- und Höchstentgelte für im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellte Fahrten für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi festgelegt werden (Wiener Taxitarif)“ in Paragraph 2: „Der Tarif für eine Fahrt setzt sich aus einem Grundbetrag, einem Wegstreckentarif, einem Zeittarif (§§ 3, 4) sowie aus allfälligen Zuschlägen (§ 5) zusammen, wobei […] der Zeittarif ein Geldbetrag ist, den der Fahrgast für eine bestimmte verbrauchte Zeit ohne Berücksichtigung der darin zurückgelegten Strecke zu leisten hat. Die Fahrpreisberechnung erfolgt in der Weise, dass während der gesamten Fahrt gleichzeitig der Wegstreckentarif und der Zeittarif zugrunde gelegt werden.“
Der Wiener Tarif, der am 1.6.2023 in Kraft getreten ist, unterscheidet nach Tages-/Wochenzeit. Werktags von 6 bis 23 Uhr liegt der Grundbetrag bei 3,80 Euro, der Kilometerpreis zunächst bei 0,95 Euro und nach fünf gefahrenen Kilometern bei 0,58 Euro. Dazu kommt der Zeittarif, der den Fahrpreis um 0,58 Euro pro Minute steigen lässt.
Nachts und an Sonn- und Feiertagen gilt ein Grundpreis von 4,30 Euro (13,16 Prozent mehr). Für die Kilometer- und Minutenpreise ist – wiederum eine große Besonderheit – festgelegt, dass sie zu diesen Zeiten pauschal 15 Prozent höher sind. Rechnerisch bedeutet dies einen Kilometerpreis von 1,0925 Euro vor und 0,667 Euro nach der Degression und einen Minutenpreis von ebenfalls 0,667 Euro.
Eine zehn Kilometer lange Fahrt vom Hauptbahnhof zum Peter-Alexander-Platz, die an einem Wochentag mit normaler Verkehrslage beispielsweise 35 Minuten dauern könnte, würde demnach mit ca. 32 Euro zu Buche schlagen.
Auch in Wien gilt ein Preisband, das aufgrund der komplexen Tarifstruktur und der nicht ganz einfach einschätzbaren Fahrtdauer einiges an Rechenkunst erfordert. Paragraph 8 der Tarifordnung legt fest, dass für bestellte Fahrten (die grundsätzlich einen Zuschlag von 2 Euro beinhalten) Festpreise von bis zu 20 Prozent ober- oder unterhalb des zu erwartenden strecken- und zeitbezogenen Taxameterpreises liegen dürfen.
Um dennoch ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten, enthält der Wiener Tarif eine obligatorische Textpassage: „Die für die Berechnung der Vergleichsfahrt fahrpreisrelevanten Daten (Abfahrtsort, Zielort, Wegstrecke in Kilometern, voraussichtliche Fahrtzeit) sind dabei unter Berücksichtigung der geplanten Abfahrtszeit aus dem Routenplaner des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Verfügung steht, zu beziehen. Die Verwendung gleichartiger Routenplaner oder Software ist zulässig, sofern der mittels dieser Programme berechnete Fahrpreis nachweislich innerhalb des zulässigen Preisbandes liegt, das sich bei Heranziehung des Routenplaners des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ergibt.“
Erwähnenswert ist noch, dass der im Nachbarland Niederösterreich gelegene Hauptstadtflughafen (VIE) in der Industriestadt Schwechat nicht zum Wiener Pflichtfahrgebiet gehört und somit der freien Fahrpreisvereinbarung unterliegt. Viele Taxiunternehmen verlangen deshalb zusätzlich zum Taxameterpreis pauschal Zuschläge, wenn die Fahrt zum VIE geht. ar
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Beitragsfoto: Axel Rühle
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