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Pause ist Pause – warum nicht auch gesetzlich fixiert?

von Remmer Witte
2. Juli 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Pause ist Pause – warum nicht auch gesetzlich fixiert?
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Am aktuellen Entwurf eines neuen Arbeitszeitgesetzes fällt auf, dass darin zwar die zeitnahe digitale Aufzeichnung der Arbeitszeit verlangt wird, Pausenzeiten aber nach wie vor nicht aufzeichnungspflichtig sind.

Ein Kommentar von Remmer Witte

Täte man der mobilen Branche nicht einen großen Gefallen, wenn auch die Pausen zukünftig mit zu berücksichtigen wären?

Durch die Diskussion um flexiblere Arbeitszeiten ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in den aktuellen Reformfokus geraten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu nun einen Referentenentwurf veröffentlicht, der derzeit in Fachkreisen heftig diskutiert wird. Formuliert wird unter anderem die Pflicht zur digitalen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Pausenzeiten werden hingegen nicht berücksichtigt. Wenn dabei aber nicht auch die Lage der Pausen aufgezeichnet werden muss, dann bleibt für die Plattformen in Lieferdiensten und Fahrgastbeförderung eine große Lücke, die sowohl der Ausbeutung der Mitarbeiter weiterhin Tür und Tor öffnet als auch die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften enorm erschwert.

Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Pause oder auch Ruhepause eine im Voraus festgelegte, vollständige Unterbrechung der Arbeitszeit. Arbeitnehmer müssen in dieser Zeit von jeglicher Arbeitsverpflichtung befreit sein, dürfen frei über ihre Zeit verfügen und werden grundsätzlich nicht bezahlt. Aufs Taxi- und Mietwagengewerbe bezogen sind somit Wartezeiten am Taxistand Arbeitszeit und keine Pause, denn hier hält man sich ja bereit, um jederzeit einen Auftrag zu übernehmen. Anderenfalls darf man gar nicht am Taxistand stehen, denn dies ist ja kein Parkplatz. Auch Zeiten, in denen Fahrinnen und Fahrer anderswo auf Aufträge warten, beispielsweise am Imbiss oder zu Hause, sind keine Pausen, sondern gehören zur Arbeitszeit. Ist tatsächlich eine Rufbereitschaft vereinbart, dann kann diese arbeitszeitrechtlich nur dann anders bewertet werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Zeit haben, bevor sie sich durch einen Ruf aus der Bereitschaft melden müssen.

Obwohl es inzwischen diverse Programme gibt, mit denen sich ein Schichtverlauf mit Arbeitsbeginn, ‑ende und eben den – die Arbeitszeit unterbrechenden – Pausen auch digital aufzeichnen lassen, sind vielfach noch immer handschriftliche Aufzeichnungen die Regel im Gewerbe, mit denen nur Beginn, Ende und Dauer der Schicht notiert werden. Die Pausenzeit ergibt sich dabei streng mathematisch aus der Differenz der Schichtdauer und den Schichtgesamtstunden. Weitere Informationen sind meist nicht hinterlegt. Und – unglaublich, aber wahr – diese Art der Aufzeichnung entspricht tatsächlich auch den Vorgaben den aktuellen Arbeitszeitgesetzes. Mehr ist also bisher nicht nötig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Eine Plattform kann so natürlich die Arbeitszeit der cruisenden Mietwagen auf Bereitschaftsfahrt herrlich als pausierend oder als Wegzeit zum Arbeitseinsatz verbuchen, falls denn überhaupt jemand fragt. Die angegebene Arbeitszeit reicht aus, um die Fahraufträge abzudecken. Die restliche Zeit muss also Freizeitaktivität der Fahrenden gewesen sein. Fast noch schlimmer sieht es bei den Lieferdiensten aus, wo Fahrer-Sklaven jederzeit abrufbar sein sollen, aber das Risiko schlechter Umsatztage trotzdem selber tragen (müssen).

Allerdings führt diese Lücke im Arbeitszeitgesetz auch im Taxigewerbe leider immer wieder zu recht absurden Arbeitszeitangaben, wo beispielsweise oftmals auch eine Relation zwischen Schichtumsatz und Arbeitszeit feststellbar wird. Wenn jemand etwa von 18:00 Uhr bis 04:00 gefahren ist, dann ergibt dort der Umsatz, multipliziert mit einem bestimmten Prozentsatz und dann geteilt durch den Mindestlohn, regelmäßig genau die verbleibenden Arbeitsstunden. Die Restzeit verbleibt als Pause, egal, ob das nun drei, vier oder sogar fünf Stunden sind. Auch hier verlagert sich das Umsatzrisiko auf die Fahrenden – ganz wie in den alten Zeiten der rein prozentualen Umsatzbeteiligung vor Einführung des Mindestlohns.

Das Problem an dieser sehr lockeren Art des Umgangs mit den Pausenzeiten ist, dass damit das Fairnessprinzip innerhalb der Branche unterlaufen wird. Egal ob plattformbasierter Mietwagen oder Taxi: Diejenigen Unternehmen, die sich bemühen, ihren Mitarbeitern ihre tatsächliche Arbeitszeit nach Abzug der tatsächlichen Pausen zu honorieren, sind so gravierend benachteiligt gegenüber denen, die im Ergebnis weniger Lohn zahlen.

Warum aber laufen dann nicht alle Mitarbeiter zu den besser zahlenden Unternehmen? Hier gibt es immer Mitarbeiter, die diese Vorgehensweise tolerieren, da sie dann verschiedene Vorteile nutzen können, auf dem Papier weniger zu verdienen. Und wer sagt denn, dass hier nicht auch Lohnausgleiche per Direktauszahlung realisiert werden?

Unberücksichtigt bleibt dabei übrigens oft auch das Risiko, dass Arbeitsgerichte inzwischen nur allzu gern bereit sind, umfassende Arbeitszeitaufzeichnungen von Mitarbeitern im Streitfall als glaubwürdiger gegenüber pauschalen Aufzeichnungen von Unternehmen zu werten. Spätestens im Streitfall vor Gericht wird es dann für die Unternehmen sehr schwer sein, eine Erklärung dafür zu finden, dass ein Arbeitnehmer in seinen Acht-Stunden-Schichten entweder regelmäßig vier oder fünf Stunden Pause gemacht hat oder auch jahrein, jahraus immer genau zwei Stunden Pause hatte, wenn dieser selbst etwas anderes behauptet. Leider ist die Bereitschaft von Plattformmitarbeitern zum Klagen aktuell jedoch nicht ausgeprägt, daher bedarf es vor allem für diese Beschäftigten eines klareren Schutzes über das Arbeitszeitgesetz.

Will die Branche sich gegen ihre Plattformmitbewerber wehren, dann muss sie gemeinsam kämpfen und sich folglich auch gemeinsam denselben Bedingungen verpflichten. Solange hier noch weitere Baustellen unangesprochen den Wettbewerb verzerren, so lange wird es schwer werden, die Plattformer einzuschränken. Daher wäre hier die größere Chancengleichheit innerhalb des Gewerbes zwar nicht zwingendes Ziel, aber gern mitgenommener Nebeneffekt.

Ergo müsste es eigentlich Tenor der Verbände sein, dass das gesamte Gewerbe sich die Pflicht zur Aufzeichnung auch der Pausenzeiten ins neue Arbeitszeitgesetz wünscht. Nie waren die Chancen dafür so gut wie gerade jetzt. Uber & Co. hätten sicherlich ein ernsthaftes Problem damit, dieser gesetzlichen Vorgabe ordnungsgemäß gerecht zu werden. rw

Beitragsbild: KI-generiert

Tags: Arbeitszeitgesetz ArbZGBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Pausenzeit
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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