Angefangen hat es in den Millionenstädten, doch mehr und mehr werden die Städte rund um 150.000 Einwohner für den Plattformvermittler interessant. Für die Taxibetriebe wird es schmerzhaft.
Seit knapp vier Wochen hat Uber die Fahrtenvermittlung in Paderborn und Göttingen aufgenommen. Für fast alle Paderborner Taxibetriebe ist das eine bittere Pille, denn nicht nur Mietwagen lassen sich von Uber vermitteln, sondern auch der Taxibetrieb Stern, wie Radio Hochstift online schreibt.
Diese übliche Praxis hilft Uber, in neuen Städten Fuß zu fassen und auch einen Fuß im Taxigewerbe zu haben, und sei es nur, um zu argumentieren, dass man ja nicht gegen das Taxigewerbe arbeite, sondern auch mit ihm zusammen. „Wenn sich Uber durchsetzt, sind wir bald verschwunden“, wird bei Radio Hochstift ein Taxi-Unternehmen zitiert.

Auch die Paderborner Taxiunternehmer Barbara Kottowski-Klima und André Kottowski von Taxi Klima stehen dem Uber-Start in ihrer Heimatstadt kritisch gegenüber: “Mit hohen Rabatten lockt Uber die Fahrgäste in die Mietwagen. Wie man mit diesen günstigen Fahrpreisen den Fahrern den Mindestlohn zahlen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Hier in Paderborn hält das Taxigewerbe zusammen und schaut ganz genau auf den Wettbewerb, gerade auch weil ein Taxibetrieb gemeinsame Sache mit Uber macht.“
In Göttingen, wo Uber auch mit der Vermittlung begonnen hat, praktiziert man dagegen noch Zusammenhalt. Dort haben sich die Taxibetriebe und die alteingesessenen Mietwagenunternehmen zusammengesetzt und lehnen geschlossen die Kooperation mit Uber ab. Dass dies jedoch Ubers Grundidee, in Göttingen Fuß zu fassen, keinen Abbruch tut, zeigt sich darin, dass neue Betriebe nach Göttingen kommen und die Arbeit für Uber übernehmen. Wie Abdalrahman Jabban, Geschäftsführer des Mietwagenunternehmens MoveOn 24, dem Göttinger Tagblatt, bestätigte, verfügt er derzeit über zehn Mietwagen, von denen bislang acht konzessioniert sind.
Auch der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ist involviert, da er vor Vergabe neuer Mietwagenkonzessionen diesbezüglich anhörberechtigt ist. In Göttingen ist auch die Behörde aufmerksam. Bei Fragen nach Kontrollen der Mietwagenunternehmen beruft sich die Stadt auf die Vorgaben des PBefG. So muss der Mietwagenbetrieb beispielsweise nachweisen können, dass der Auftrag am Betriebssitz eingegangen ist. Die Stadt Göttingen beruft sich bei Fragen der Kontrolle auf die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und geht davon aus, dass das Mietwagenunternehmen entsprechende Nachweise liefern kann. Diese Infos könne man beim Finanzamt abfragen.
Der Göttinger Mietwagenunternehmer zeigt sich jedenfalls zuversichtlich und will seine Flotte weiter ausbauen. „Ob das Geschäftsmodell und die Zahlung des Mindestlohns zum Konflikt werden, bleibe abzuwarten“, wird Jabban von der Zeitung zitiert. Auch für die Fahrer soll sich die Arbeit bei ihm lohnen, denn anders, als er es aus anderen Städten kenne, würde seinen Fahrern das volle Trinkgeld zugesprochen. sg
Anmerkung der Redaktion: “Ob das Geschäftsmodell und die Zahlung des Mindestlohns zum Konflikt werden, bleibe abzuwarten.“ Damit katapultiert sich der Mietwagenunternehmer selbst ins aus und die Behörde ehrlich gesagt auch, denn wenn man ein Geschäft aufzieht und sich vorab nicht schlau macht, ob man damit ausreichend Geld verdienen kann, ist das fast schon grob fahrlässig. Die Behörden dürften das zumindest wissen und vor Konzessionsvergabe prüfen. Siehe auch die gängige Praxis in Hamburg und den kürzlich angetretenen Vorstoß von MOLO in Rheinland-Pfalz. Der Koblenzer Verband hatte einen Leitfaden erstellt, in dem sich genaue Anleitungen befinden, wie man als Behörde kritisch und rechtskonform die Anträge von solchen Mietwagenbetrieben bearbeiten sollte. Dieser Leitfaden wird sicherlich auch allen Aufsichtsbehörden außerhalb von Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Beitragsfoto: Symbolbild: Mietwagen mit Uber-Werbung. Foto: Taxi Times





