Der Kölner Fußball-Erstligist ist eine zweifelhafte Partnerschaft eingegangen: Ausgerechnet ein Milliardenkonzern, der für Ausbeutung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug steht, ist neuer „Geißbockpartner“. Sportlich ist anders.
Ein Kommentar von Axel Rühle und Jürgen Hartmann
Der 1. FC Köln hat Uber zum neuen „Geißbockpartner“ gekürt. Kern der Vereinbarung ist die Mobilität rund um die Heimspiele: Verein und Fahrdienst-Vermittler richten gemeinsam ausgewiesene „Pick-up-„ und „Drop-off-Zonen“ rund ums Stadion ein, über die Fans komfortabler an- und abreisen sollen, ähnlich wie im Juli am Flughafen.
Zum Auftakt der Partnerschaft schickte Uber außerdem ein mobiles „Büdchen“ durch die Domstadt, das Fahrgästen bei App-Buchungen per Zufall zugelost wird – inklusive Fanartikeln und Gewinnlosen. Weitere gemeinsame Aktionen sollen im Saisonverlauf folgen. Der Uber-Deutschland-Chefmärchenerzähler schwärmt, man wolle den Fans „ein nahtloses und komfortables Stadionerlebnis“ ermöglichen. Der FC-Geschäftsführer sieht in dem Deal eine Bestätigung der eigenen Vermarktungsstrategie, die sich Werten wie Innovation und Fortschritt verpflichtet fühle. Das ist in etwa so wirklichkeitsnah, wie wenn ein Süßwarenkonzern seine fettige Zuckerklebepampe als „gesunde Vitamine“ bezeichnet.
2022 hatte sich der Basketball-Erstligist Alba Berlin öffentlichkeitswirksam vor den PR-Karren von Uber spannen lassen, als der Fahrdienst dort ein Angebot zur Rollstuhlbeförderung präsentierte. Wie Taxi Times damals kommentierte, tragen Sportvereine eine hohe gesellschaftspolitische Verantwortung, der sie sich bei der Wahl ihrer Kooperationspartner bewusst sein sollten. In Köln wiederholt sich dieses Muster, diesmal sogar in der noch beliebteren Sportart, dem Profifußball. Ein Verein, der sich gern als bodenständig, traditionsbewusst und werteorientiert präsentiert, schmückt sich ausgerechnet mit einem Konzern, dessen Geschäftsmodell dem widerspricht, was Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Innovation eigentlich meinen. Das ist nicht nur geschäftlich fragwürdig, das ist in hohem Maße unsportlich: Fairness gegenüber Wettbewerbern und Beschäftigten scheint nicht zu zählen, wenn der Markenname nur groß genug ist. Für Uber wiederum ist die Partnerschaft ein weiterer Baustein einer altbekannten Strategie: sich über prominente Kooperationen im Sport immer tiefer in die Normalität unserer Zeit einzuschleichen – bis die eigentlich anrüchige Geschäftsgrundlage hinter bunten Logos und Fan-Gewinnspielen verschwindet.
Denn was sich hinter der freundlichen Fassade verbirgt, ist das Gegenteil von innovativ und fair. In Untersuchungen zu Arbeitsbedingungen kommt Uber regelmäßig auf die schlechtestmögliche Bewertung. Zehntausende Fahrer arbeiten faktisch in Vollzeit, sind aber nur geringfügig gemeldet – das berüchtigte Drittel-Modell: Ein Drittel des Auskommens wird regulär erzielt, ein Drittel mit Schwarzarbeit und ein Drittel durch Aufstocken bei der Arbeitsagentur. Sozial- und Finanzbehörden sprechen längst nicht mehr von Einzelfällen, sondern von organisierter Schwarzarbeit mit Millionenschäden für die Sozialkassen, während zugleich viele Fahrer auf staatliche Leistungen angewiesen sind, die sie über unvollständige Angaben zu ihrem tatsächlichen Verdienst beziehen.
Möglich ist das durch ein verschachteltes System aus Subunternehmern, das Verantwortlichkeiten verschleiert und Kontrollen erschwert. Hinzu kommt, dass Uber sein Geschäft in Deutschland über Jahre unter Missachtung geltenden Rechts aufgebaut hat – mit Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz, die mehrfach gerichtlich bestätigt wurden. Es ist eine Kapitulation des Rechtsstaats vor dem Kapital, wenn ein derart wiederholt straffällig gewordener Konzern öffentlichkeitswirksam geadelt wird. Dass Kunden bei Großveranstaltungen zusätzlich mit spontan steigenden Preisen rechnen müssen, passt ins Bild eines Unternehmens, das Verbraucherinteressen den eigenen Profitinteressen konsequent unterordnet.
Passend zum Timing: Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Köln das städtische Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen im Eilverfahren gekippt, worüber sich Plattformen wie Uber zunächst freuten. Diese Freude dürfte verfrüht sein – über die Hauptsache ist noch gar nicht entschieden, und das Gericht hatte weder grundsätzliche Zweifel an Mindestpreisen geäußert noch deren Höhe beanstandet. Die Stadt dürfte die Regelung, ähnlich wie zuvor Essen, rechtssicher nachbessern. Der 1. FC Köln hätte gut daran getan, sich seinen Partner genauer anzuschauen, bevor er sich PR-mäßig ins sportliche wie moralische Abseits manövriert. ar / jh
Speziell den Verantwortlichen des 1. FC Köln sei dieser Link empfohlen: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)
Beitragsbild: KI-generiert







