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Uber verliert Berufungsverfahren

von Jürgen Hartmann
21. Mai 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
Uber verliert Berufungsverfahren
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Das vielbeachtete Verbotsurteil gegen Uber vom Dezember 2019 ist nun auch von der nächsthöheren Instanz bestätigt worden. Den US-Vermittler juckt das wenig. 

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) heute mitteilte, habe das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung von Uber gegen eine Entscheidung des Landgerichts von Ende 2019 abgelehnt. Eine schriftliche Begründung liegt laut dpa noch nicht vor.

Kurz vor Weihnachten 2019 hatte das Landgericht Frankfurt in einem vielbeachteten Urteil der Klage von Taxi Deutschland stattgegeben und die Uber-App in der Form, in der sie bisher betrieben wurde, verboten.

Die Hoffnung der Taxibranche, dass die App damit vom Markt genommen wird, hatte sich jedoch nicht erfüllt, denn Uber hatte innerhalb von wenigen Tagen ein paar Änderungen vorgenommen und die Fahrtenvermittlung unter dem Vorwand fortgesetzt, man hätte ja nun die im Urteil bemängelten Unzulässigkeiten ausgeräumt.

Entsprechend gelassen nimmt man auch die jetzt verlorene Berufungsverhandlung. „Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf unseren Service in Deutschland, denn es bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“, wird ein Unternehmenssprecher von dpa zitiert.

Nach wie vor verstoßen täglich Mietwagenunternehmen sowohl gegen arbeitsrechtliche Vorschriften als auch gegen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (z.B. gegen die Rückkehrpflicht). Sie profitieren davon, dass die Behörden weder personell noch organisatorisch in der Lage sind, diese Rechtsbrüche zu kontrollieren und zu sanktionieren.

Selbst die von Uber nach dem Frankfurter Urteil vorgenommen Software-Änderungen werden mittlerweile von vielen Uber-Partnern umgangen, wie ein Interview von Taxi Times mit einem ehemaligen Fahrer belegt.

Auch in Massenmedien werden die Verstöße der Uber-Partner gegen geltende Vorschriften und Mindestlohnvorgaben regelmäßig dokumentiert. Uber redet sich dann stets damit raus, dass man alle Partner anweisen würde, sich regelkonform zu verhalten.

Das allerdings hätte zur Konsequenz, dass die Grundsäulen von Uber (schnelle Verfügbarkeit und Dumpingpreise) einstürzen würden. Deshalb lässt man über teure Anwälte jede Klage bis in die vermeintlich letzte Instanz prüfen, dreht hier und da bei der Software an einigen Stellschrauben und zeigt ansonsten dem darunter leidenden Taxigewerbe den Mittelfinger.

Deshalb ist dieses Berufungsurteil auch nichts weiter als eine kleine Randnotiz. Die systematische Aushöhlung bestehender Gesetze geht weiter.  jh

Tags: GerichtUberUrteilVerbot
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. Sultan Ahmed frankfurt says:
    4 Jahren her

    Oje

    Antworten
  2. Heiko Neugebauer says:
    4 Jahren her

    Wenn Uber nach dem ersten Urteil von 2019 legal arbeiten würde, wie sie behaupten, warum sind sie überhaupt in Berufung gegangen?
    Weil sie wissen, dass sie immer noch mit einem illegalen System arbeiten, auch nach ihrem angeblichen Softwareupdate.
    Wer hat dies jemals überprüft?

    Antworten
  3. Bruno Mayer says:
    4 Jahren her

    …….und sanktioniert ?????

    Antworten

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