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Start Arbeitsrecht

Verstoß gegen den Datenschutz: Uber droht der nächste Prozess

von Wim Faber
3. November 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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‚Kurzer‘ Prozess wegen Steuerhinterziehung
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Die Britische Gewerkschaft App Drivers & Couriers Union (ADCU), die Uber-Fahrer in Großbritannien vertritt, hat eine Klage gegen Uber in Europa eingereicht. Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass Ubers angebliche automatische Kündigungen per Algorithmus gegen Artikel 22 der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU verstößt, der den Schutz von Personen vor automatisierten Entscheidungen zum Ziel hat.

Die Klage wurde beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht, wo sich das europäische Hauptquartier von Uber befindet. Sie wurde von drei ehemaligen Uber-Fahrern aus Großbritannien mit Unterstützung der ADCU initiiert, einer Gewerkschaft für diejenigen Fahrer, die für App-Unternehmen arbeiten. Unterstützt wird die Aktion auch von Worker Info Exchange, einer gemeinnützigen Organisation, die Gig-Economy-Mitarbeitern helfen soll. Ein vierter Fahrer aus Portugal hat sich mit Unterstützung der International Alliance of App Based Transport Workers (IAATW) der Klage angeschlossen.

Dies ist der zweite derartige Fall der ADCU, da man bereits vor einiger Zeit Uber BV im Namen von Fahrern verklagt hat, da diese Daten aus angeblichen ‘geheimen Profilen’ verwenden würden. ADCU argumentiert, dass Uber Schlüsseldaten zurückhält, die es dann einsetzt, um eine ‘Verwaltungskontrolle’ über Fahrer auszuüben, wie zum Beispiel die Überwachung der Fahrerleistung. Dieser Fall soll am 16. Dezember 2020 verhandelt werden.

Die jüngste Anklage, die parallel zur ersten ablaufen wird, nutzt die Bestimmungen der DSGVO, um automatisierten Entscheidungen entgegenzuwirken, bei denen der Mensch nur minimale Kontrolle hat. Artikel 22 der DSGVO bestimmt: “Die betroffene Person hat das Recht, keiner Entscheidung zu unterliegen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profilerstellung beruht und rechtliche Auswirkungen auf sie hat oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.”

Die nun klagenden Uber-Fahrer werfen dem Unternehmen vor, Uber habe Fahrern auf der Grundlage von Algorithmen “betrügerische Aktivitäten“ unterstellt und sie ohne Rechtsbehelf von seiner Plattform geworfen. Der Anwalt der Fahrer, Anton Ekker, argumentiert, dass Uber „nicht weiter begründet hat, dass dies eine sinnvolle menschliche Intervention darstellt“ oder dass die Mitarbeiter geschult wurden, um zu verstehen, „wie das künstlich intelligente System funktioniert“.

„Wir behaupten, dass Uber den Prozess der Deaktivierung von Fahrern so weit automatisiert hat, dass er – wie bei den Antragstellern – Missbrauch und Fehlern ausgesetzt ist und dass keine sinnvollen menschlichen Eingriffe stattgefunden haben“, erklärte James Farrar, Direktor von Worker Info Exchange in VentureBeat. “Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Robo-Entlassungen ohne ordnungsgemäße Überprüfung oder Rechtsmittel. Als solches ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz der DSGVO.“

Die ADCU bittet andere Uber-Fahrer, die von Deaktivierungen betroffen sind, sich zu registrieren und sich einer “potenziellen zukünftigen Aktion“ anzuschließen. Die Gewerkschaft hat auch eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, mit der in den nächsten drei Wochen 20.000 Pfund (22.000 Euro) gesammelt werden sollen, um die rechtlichen Schritte zu finanzieren.

Der Vorgang erinnert an ein Urteil Mitte September aus der Schweiz.  Dort hatte der Oberste Gerichtshof im Schweizer Kanton Waadt (Lausanne), Uber in einem bestimmten Fall als Arbeitgeber eingestuft – aufgrund der grossen Kontrolle, die das Unternehmen über angeblich selbständige Fahrer ausübt. Der Fahrer in der Schweiz verklagte Uber, weil der Konzern den Zugriff auf die App ohne Grund gesperrt hatte. Infolgedessen war der Fahrer von einem Tag auf den anderen arbeitslos geworden.

Die Entlassung erfolgte direkt aus den Niederlanden vom europäischen Hauptsitz von Uber. Vom Fahrer in die Niederlande gesendete Briefe wurden nie inhaltlich beantwortet. Warum er gefeuert wurde, hat der Fahrer von Uber nie erfahren. Nach dem Gerichtsurteil stellte sich heraus dass der Fahrer aus Lausanne ‘automatisch’ wegen fünf schlechte Kundenbewertungen entlassen worden war. wf

Tags: ADCUProzessUber BV
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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