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Details aus dem Nähkästchen eines Kfz-Sachverständigen Teil 1

von Remmer Witte
22. Juni 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Details aus dem Nähkästchen eines Kfz-Sachverständigen Teil 1
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In den meisten modernen Autos sind inzwischen werksseitig Unfalldatenspeicher verbaut, seit Juli 2024 ist dies für PKW sogar Pflicht in der EU. Deren Daten werden bei besonders schweren Unfällen zur Rekonstruktion genutzt. Kann aber auch der Verbraucher diese Daten nutzen? Im Rahmen eines Informationsnachmittags anlässlich der Jubiläumsfeier der 4U Assekuranz in Walsrode berichtet der Kfz-Sachverständige der IHK Hannover, Christoph Barke, über vielfach noch unbekannte Möglichkeiten für Kfz-Halter.

Teil 1: Die Nutzung von CDR zur Wahrheitsfindung

Regelmäßig liest man in der Zeitung von kaum nachvollziehbaren Unfällen – unfallursächlich soll nach ersten Angaben der Bruchpiloten oft ein Bremsversagen gewesen sein. Selten wird bekannt, wie es dann weitergeht, denn insbesondere die Fahrzeughersteller möchten so einen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen – geschweige denn, die Haftung übernehmen. Daher gehören Unfallrekonstruktionen zum Handwerk der unabhängigen vereidigten Kfz-Sachverständigen wie Christoph Barke aus Hannover. Ein wichtiger Baustein für den Hergang des Unfalls ist inzwischen „Crash Data Retrieval“ (CDR) – das Auslesen von Unfalldaten, die im bordeigenen Event-Data-Recorder (EDR) gespeichert wurden. Noch vor wenigen Jahren kaum genutzt, haben diese Unfalldatenspeicher fast unbemerkt inzwischen beinahe alle hier zugelassenen PKW erobert.

Christoph Barke, eingerahmt von den Gastgeberinnen Marion (links) und Kim Sombrutzki; Foto: Taxi Times

Kommt es zu einem „Event“, sprich einem Unfall, werden vom EDR die negative Beschleunigung – also die Verzögerung vor dem Event – die Gaspedalstellung, der Zustand der Bremslichter (an/aus), der Bremsdruck, die Gangwahl, der Geschwindigkeitsverlust (Delta V), der Lenkwinkel, Gurtdaten (sitzbezogen angeschnallt, Gurtstraffer aktiv ja/nein), ESP/ABS-Aktivität, Datum/Uhrzeit und die ignition cycles (Zündzyklen) gespeichert. Mit diesen Daten lässt sich dann auch ohne Dashcam relativ wirklichkeitsnah rekonstruieren, wie sich der Fahrer direkt vor dem Unfall verhalten hat und was beim Event wirklich geschehen ist. Die Speicherungsauslösung erfolgt durch einen gyroskopischen Beschleunigungssensor, der auf Ereignisse reagiert, die heftiger als die übliche Fahrzeugbewegung wirken.

Barke schilderte dazu einen Fall, bei dem ein Fahrzeugführer angegeben hatte, dass – nach einem Austausch eines möglicherweise schadhaften Bremsflüssigkeitsbehälters durch seine Werkstatt – sein Fahrzeug trotz Bremsung sogar beschleunigt habe und es so zu einem Unfall kam. Möglicherweise sollten Fehler beim Entlüften der Bremsanlage das Bremsversagen verursacht haben. Dafür sollten der Hersteller oder die Werkstatt haftbar gemacht werden. Mit dem CDR war aber eindeutig zu belegen, dass vielmehr ein Verwechseln von Gas und Bremse zum Unfall geführt hatte. Das Gaspedal (Accelerator-Pedal) war getreten, die Bremsleuchten aber waren aus und es wurde kein Bremsdruck registriert.

CDR – Quelle: Andree Ballin, Kfz-Sachverständiger

Gespeichert werden durch die Blackbox ausschließlich eventbezogene Daten, ca. 5 Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach dem Ereignis. So lassen sich durch ein CDR zum Beispiel auch exakte negative oder auch positive Beschleunigungswerte – eventuell nach einem Auffahrunfall – nachweisen. Die Daten können belegen, ob der Unfall ein Hals-Wirbel-Schleuder-Trauma (HWS) verursachen konnte oder auch nicht. Auch Versicherer sind interessiert an dieser Technik, weil sie so beispielsweise Schmerzensgeldforderungen fundiert einordnen können.

Die Tatsache, dass ein solcher Unfalldatenspeicher im eigenen Fahrzeug aktiv ist, ist den meisten Fahrzeugbesitzern jedoch vielfach unbekannt, obwohl auch sie im Zweifel großen Nutzen daraus ziehen könnten. Jeder Halter hat das Recht, die Daten seines eigenen Fahrzeugs auszulesen. Allerdings verfügen nur wenige Sachverständige über die dafür notwendige Technik und Software. Ein CDR ist in der Anschaffung nicht günstig und man muss vorher genau abwägen, ob die Kenntnis dieser Daten den finanziellen Aufwand im Einzelfall wert ist. Für größere Fuhrparkbetreiber könnte es sich jedoch lohnen, sich selbst die Software zuzulegen. Kostenpunkt dafür sei ein niedriger fünfstelliger Betrag, berichtete Barke. Alle anderen können sich bei einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen erkundigen, wo die nächste Möglichkeit für ein CDR angeboten wird. rw

Redaktionelle Ergänzung: Anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums hatte die Versicherungsagentur „4U-Assekuranz“ im Mai 2026 zu einer Feier eingeladen, in die auch ein Informationsnachmittag integriert war.
Taxi Times hat dazu fünf Meldungen veröffentlicht:
Feiern und Workshop
Plaudern aus dem Nähkästchen, Teil 2 (folgt in Kürze)
Online-Dashcams – Fluch und Segen zugleich
Sterben für Anfänger

Beitragsfoto – KI generiert

Tags: black boxCDRCrash Data RetrievalEDREvent-Data-RecorderKfz-VersicherungTaxiunfallUnfall
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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