Neben den Verbänden lehnen auch die Oppositionsfraktionen im Bundestag den Entwurf für das Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) als übereilt ab. Verbände haben vergeblich gefordert, die heutige Abstimmung auszusetzen.
Vor der für heute geplanten Schlussabstimmung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz BStabG)“ hat die Opposition ihre deutliche Ablehnung geäußert. Grüne, Linke und AfD lehnen das Gesetz geschlossen ab und kritisieren neben den Inhalten vor allem das aus ihrer Sicht überhastete Verfahren.
Nach über 60 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen aus Union und SPD zum Regierungsentwurf hagelte es Kritik aus allen drei Oppositionsfraktionen im Bundestag. Für Bündnis 90/Die Grünen kritisierte deren Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge das parlamentarische Verfahren scharf: Die Koalition habe erst am Abend zuvor Hunderte Seiten Änderungsanträge übermittelt, was eine seriöse Prüfung unmöglich mache. Wer derart schlampig arbeite, solle seine Gesetze noch einmal gründlich prüfen. Für die AfD sagte deren gesundheitspolitischer Sprecher Martin Sichert, das Gesetz treibe die Bundesregierung in die eigene Falle und habe insbesondere für die ohnehin defizitären Krankenhäuser gravierende Folgen. Für die Linksfraktion sagte deren Parlamentarische Geschäftsführerin Ina Latendorf, die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf, dass sich der Bundestag gewissenhaft mit dem Gesetz befasse. Die Fraktion kritisierte, dass die Koalition eine weitere Expertenanhörung im Ausschuss verhindert habe, und warf der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, das Gesetz („Kahlschlag im Gesundheitssystem“) durchs Plenum peitschen zu wollen.
Grüne und Linke reichten deswegen zusätzlich Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein und beantragten jeweils eine einstweilige Anordnung, mit der die abschließende Beratung und Schlussabstimmung von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt werden sollte, da die umfangreichen und erst kurzfristig übermittelten Änderungen eine ordnungsgemäße parlamentarische Prüfung praktisch unmöglich machten; auch ein AfD-Abgeordneter kündigte einen entsprechenden Schritt an. Das Verfassungsgericht hat die Eilanträge gestern zurückgewiesen, so dass die Abstimmung wie geplant heute stattfinden wird.
Bereits Mitte Juni hatte der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, in der er das Ziel der Beitragsstabilisierung ausdrücklich unterstützte, zugleich aber vor den Folgen für die rund 50 Millionen jährlichen Krankenfahrten warnte. Der Verband schlug vor, die im Zuge der Notfallreform ohnehin vorgesehene Schiedsstelle auch für Härtefälle in der Krankenbeförderung zu öffnen, damit Tariflohn- und Mindestlohnsteigerungen weiterhin refinanziert werden können, sowie den Einzug der gesetzlichen Zuzahlungen direkt durch die Krankenkassen statt durch die Unternehmen selbst vorzunehmen, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann sagte angesichts der Ablehnung der Eilanträge der Oppositionsfraktionen durch das BVerfG: „Die Abgeordneten des Bundestages haben über ein Gesetz zu entscheiden, das sie in der kürze der Zeit nicht lesen und bewerten konnten und das offenkundig auch im Ministerium nicht zu Ende gedacht wurde. Das Taxigewerbe ist weit davon entfernt, im Fokus dieser Reform zu stehen, aber es droht zum Kollateralschaden zu werden. Wenn schon nicht die politischen Bedenken, dann sollten zumindest die von verschiedenen Seiten mit Nachdruck formulierten rechtlichen Bedenken dazu führen, hier nochmal den Dialog zu suchen und gemeinsam bessere Lösungen zu entwickeln. Mit der rechtsgutachterlichen Stellungnahme haben wir hierzu schon einen Aufschlag gemacht.“
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) sieht seine seit Monaten vorgetragene Kritik durch die Äußerungen aus der Opposition bestätigt. Er hat am Montag dieser Woche ein Schreiben an die Vorstände aller Bundestagsfraktionen, die Berichterstatter sowie den Vorsitz und die Stellvertretung im Gesundheitsausschuss geschickt. Geschäftsführer Sascha Waltemate macht darin die zentrale Position des Verbandes deutlich: Eine Leistung könne auf Dauer nicht zu einem Preis eingekauft werden, der unterhalb der Kosten ihrer Erbringung liege – genau das aber versuche die geplante Neufassung des Paragrafen 133 SGB V. Bislang habe die Grundlohnsummenveränderungsrate lediglich als Orientierung für die jährliche Vergütungsanpassung in der Krankenbeförderung gedient; künftig solle sie zur absoluten Obergrenze werden, in den ersten Jahren sogar zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt, unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung der Leistungserbringer.
Der VSPV verweist auf die Einlassung des Bundesrates, wonach die geplante Notfallreform den gesamten Bereich Krankentransport, Krankenbeförderung und Rettungsdienst ohnehin neu regele und eine Änderung des Paragrafen 133 SGB V im BStabG deshalb entbehrlich sei. Jeder Prozentpunkt Absenkung spare den Kassen rechnerisch rund 20 Millionen Euro pro Jahr, richte aber mehr Schaden an, als er nütze: Die Verbände der Leistungserbringer würden keine Vergütungsvereinbarungen mehr abschließen, die rund 50 Millionen Krankenfahrten pro Jahr könnten nicht mehr als Sachleistung erbracht werden, und Versicherte müssten nach dem Erstattungsprinzip auf Taxen zum vollen Taxitarif ausweichen – teurer für die Kassen und verwaltungsaufwendiger obendrein. Für den Fall einer harten Deckelung drohte der VSPV an, Ende März 2027 sämtliche Rahmen- und Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2027 zu kündigen.
In seiner Pressemitteilung vom 8. Juli, zwei Tage vor der Schlussabstimmung, bekräftigte der VSPV seine Forderung, das Gesetz zurückzuziehen. Waltemate und der Generalbevollmächtigte und Leiter des Hauptstadtbüros, Patrick Meinhardt, waren dazu bis zuletzt mit Bundestagsabgeordneten im Gespräch und bei den aktuellen Pressekonferenzen dabei. Waltemate erklärte, das sogenannte GKV-Stabilisierungsgesetz werde gerade gegen das Votum der meisten Verbände „in einem Affentempo durchs Parlament gepaukt“; es sei gut, zu entscheiden, aber noch besser, solide zu beraten, und Union und SPD täten gut daran, einfach die Notbremse zu ziehen. Ergänzend betonte er, es gehe nicht um Parteipolitik, sondern um eine kaufmännische Selbstverständlichkeit: Eine Leistung lasse sich auf Dauer nicht unter ihren Gestehungskosten einkaufen, genau das aber versuche die harte Deckelung des Paragrafen 133 SGB V; dass sie nun mit Hunderten Seiten Änderungsanträgen im Eilverfahren beschlossen werden solle, bestätige die Sorge des Verbandes, dass die Abgeordneten die Folgen in einem solchen übereilten Verfahren gar nicht abschätzen könnten. Für eine Deckelung, die 50 Millionen Krankenfahrten aus der Sachleistung dränge, sei es nie zu spät, sie zu lassen. Meinhardt, der selbst früher dem Bundestag angehörte, sagte, er könne gerade als ehemaliger Abgeordneter alle Kollegen verstehen, die jetzt erst einmal solide Beratungen wollten; auch in den Reihen der Regierungsfraktionen gebe es genug Abgeordnete, die nur mit geballter Faust in der Tasche zustimmen wollten. Er fragte, warum ein derart einschneidendes Gesetz mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für jeden Einzelnen und für die gesamte Taxibranche so mit heißer Nadel gestrickt werde, dass noch auf den letzten Metern ständig nachgebessert werden müsse.
Der VSPV verwies zugleich auf ein von mehreren Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die geplante Deckelung als verfassungsrechtlich fragwürdig einstuft, sowie auf eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni, zu der kein einziger Verband der Krankenbeförderer geladen war, obwohl das Taxi- und Mietwagengewerbe seit Wochen vor den Folgen der Kürzungspläne für die medizinische Mobilitätsversorgung warnt. ar
Siehe auch:
Anhörung zum GKV-Spargesetz ohne Taxigewerbe
GKV-Spargesetz: verfassungsrechtlich fragwürdig
GKV-Kürzungspläne gefährden medizinische Mobilitätsversorgung
Warnung: GKV-Reform drängt Taxi- und Fahrdienstbranche aus dem Markt
GKV-Kürzungsgesetz: Wenn Patienten nicht mehr ins Krankenhaus kommen
Beitragsbild: Symbolfoto © Deutscher Bundestag / Sebastian Rau / phototek







