In seiner heutigen Sitzung hat der Dortmunder Stadtrat die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen beschlossen. Die Entscheidung fiel mit Zustimmung aller Stadtratsparteien, nur die FDP stimmte dagegen.
Nordrhein-Westfalen macht bei der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen ernst. Seit Jahresbeginn gibt es Mindestpreise in Essen, in Köln seit einem Monat. Jetzt wird Dortmund die dritte Stadt im Westen Deutschlands, in der es künftig Mindestfahrpreise für Mietwagen gibt. Dieser Beschluss wurde in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Dortmund mehrheitlich verabschiedet, die von Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) geleitet wurde.
Die Entscheidung basiert auf einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten des Unternehmens iGES Mobility. Darin wird eine Gefährdung der Verkehrsinteressen für die Stadt Dortmund hinsichtlich der Daseinsvorsorge festgestellt. Verantwortlich hierfür seien Vermittlungsplattformen für Mietwagen mit Fahrer, die im Juni 2024 (Uber) bzw. Juli 2025 (Bolt) in den Dortmunder Markt für die individuelle Personenbeförderung eingetreten sind.
Infolgedessen hätten sich die Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe derart verschlechtert, dass weitestgehend keine konkurrenzfähige Dienstleistung mehr angeboten werden kann. Daher bestehe die akute Gefahr, dass Taxis in Zukunft durch appvermittelte Mietwagen größtenteils verdrängt werden und aufgrund der fehlenden Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht für Mietwagen die Daseinsvorsorgefunktion für die individuelle Personenbeförderung nicht mehr sichergestellt werden könne.
Als Konsequenz aus diesem Gutachten wurde vom zuständigen Tiefbauamt eine „Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen“ erarbeitet, der die Dortmunder Ratsmitglieder heute in einer überarbeiteten Fassung mehrheitlich zugestimmt haben. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Höhe des Mindestpreises orientiert sich am Taxitarif. Dort liegt der Grundpreis einer Fahrt bei 5 Euro und 2,80 für den ersten gefahrenen Kilometer bzw. bei 2,20 Euro für jeden weiteren Kilometer. Der Wartezeittarif bei Taxis wird beim MBE nicht berücksichtigt.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet zwei Ausnahmeregelungen: Die Mindestbeförderungsentgelte gelten nicht für Fahrten mit Mietwagen, die rein für Krankenfahrten genutzt werden und für die eine entsprechende Entgeltvereinbarung mit einer Krankenkasse vorliegt. Das Mindestbeförderungsentgelt kommt ferner nicht zur Anwendung, wenn der Beförderungsauftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt bei dem auftragsausführenden Mietwagenunternehmen eingegangen ist. Dies sorgt dafür, dass die Regelung nur auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr als unmittelbare Konkurrenz zum Taxiverkehr Anwendung findet. jh
Beitragsfoto: Screenshot aus der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 9.7.26






