Ein Taxiunternehmer warnte den Stadtrat vor der Mindestpreis-Abstimmung. Die Politik sei selbst für den ÖPNV-Ausfall verantwortlich und Sven Schulze schiebe dem Taxigewerbe jetzt den Schwarzen Peter zu.
Nach dem Taxi-Times-Bericht über die erneute Ablehnung eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE) für Mietwagen im Chemnitzer Stadtrat hat sich der darin zitierte anonyme Taxiunternehmer bei der Taxi-Times-Redaktion gemeldet. Wesentliche Punkte seines offenen Briefes an alle Stadtratsfraktionen und die Regionalpresse vom 20. August seien gar nicht aufgegriffen worden, kritisiert er – und hat der Taxi-Times-Redaktion das Schreiben in voller Länge zur Verfügung gestellt. Namentlich genannt werden möchte er weiterhin nicht.
Brisant ist vor allem eine Stelle, die bislang unterging: Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD) wirft dem Taxigewerbe seit Jahren vor, seinen Beförderungsauftrag nicht zu erfüllen, und drohte deswegen öffentlich mit der Marktöffnung für weitere Fahrdienste: „Entweder die in der Taxigenossenschaft zusammengeschlossenen Betriebe erfüllen ihren Beförderungsauftrag oder der Markt wird für weitere Fahrdienste geöffnet“, zitiert der Unternehmer ihn aus einem Pressegespräch. Was er dazu anmerkt und sich unabhängig – über die städtische Nebentätigkeitserklärung des Oberbürgermeisters und CVAG-Fahrplanmeldungen – bestätigen lässt: Schulze war zu jener Zeit selbst Aufsichtsratsvorsitzender der Chemnitzer Verkehrsgesellschaft CVAG. Deren Nachtbusse fielen im Frühjahr 2022 wegen Personalmangels und hohen Krankenstands wochenlang aus und fuhren erst in der Nacht zum 3. Mai 2022 wieder durchgängig – gut sechs Wochen, nachdem die meisten bundesweiten Corona-Auflagen am 20. März 2022 ausgelaufen waren. In dieser Lücke musste auch das Taxigewerbe einspringen, selbst mit Corona-Politik bedingt dezimiertem Personal.
Der Unternehmer betont eingangs, grundsätzlich nichts gegen Wettbewerb zu haben – „aber Wettbewerb funktioniert nur dann, wenn alle Beteiligten unter vergleichbaren Bedingungen antreten“. Das Taxigewerbe sei im Unterschied zur Mietwagenbranche Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und eine Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Preise, mit denen Uber in Chemnitz angetreten sei, seien für ihn als Unternehmer „betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar“: Sie lägen häufig 50, in Spitzen über 80 Prozent unter den regulären Taxitarifen – bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro und entsprechend hohen effektiven Lohnkosten pro Stunde eine Rechnung, die aus seiner Sicht ohne konzerneigene Subventionen kaum aufgehen könne.
Konkret rechnet er vor: Bei effektiven Lohnkosten von knapp 20 Euro pro Arbeitsstunde bleibe von einem Uber-Bruttopreis von 26 Euro nach Abzug der auf Mietwagenfahrten fälligen 19 statt der taxiüblichen 7 Prozent Umsatzsteuer netto kaum mehr übrig, als allein die Fahrerstunde koste – von Fahrzeug, Sprit oder Versicherung ganz zu schweigen. Selbst öffentliche Äußerungen von Uber-Partnern räumten ein, dass sich das Modell „aktuell noch nicht vollständig“ rechne. Selbst langjährige Stammkunden wechselten inzwischen zu Uber: „Nimm es nicht übel, aber bei diesem Preisunterschied konnte ich nicht nein sagen.“ Das treffe die Mischkalkulation der Branche im Kern, weil einfache, lukrative Fahrten bislang die aufwendigeren – etwa für ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste – querfinanziert hätten.
Anders als Uber unterliege das Taxigewerbe zudem einer ständigen Bereitstellungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), ohne dass diese Pflicht wirtschaftlich ausgeglichen werde. Neue Arbeitsplätze entstünden durch Uber ohnehin nicht, so der Unternehmer. Sie würden nur von einem Anbieter zum anderen verschoben, während im heimischen Taxigewerbe Existenzen und Arbeitsplätze wegbrächen. Als Beleg für eine mögliche Verdrängungsstrategie führt er den Einbruch der Bolt-Nachfrage in München um 44 Prozent nach Einführung des MBE an sowie eine rbb-Recherche zu „Firmenbestattungen“ in der Berliner Mietwagen-Branche zur Umgehung von Steuern und Sozialabgaben – ein Phänomen, über das auch Taxi Times bereits berichtet hat.
Persönlich schildert er ein Arbeitspensum von „350 Stunden pro Monat“ bei einem inzwischen vierstelligen Jahresminus. Vom Stadtrat fordert er Mindestpreise nach Chemnitzer Taxitarif, schärfere Kontrollen der PBefG-Einhaltung sowie volle Transparenz darüber, in welchem Umfang Uber seinen Chemnitzer Marktstart subventioniert. Er verweist zudem auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz, wonach die Kommune bei der Tarifgestaltung einen „angemessenen Gewinn“ für die Unternehmer zu berücksichtigen habe – eine Vorgabe, die durch einen unterbietenden, subventionierten Anbieter faktisch unterlaufen werde. Auch mit Blick auf das Chemnitzer Kulturhauptstadtjahr widerspricht er der Hoffnung auf einen belebten Markt: Uber sei dort erst im Oktober und damit nach den meisten Veranstaltungen gestartet, ein höheres Fahrtenaufkommen habe es für sein Unternehmen weder während noch nach dem Kulturhauptstadtjahr gegeben.
Auf Nachfrage der Taxi-Times-Redaktion ergänzte der Unternehmer, sein Brief sei zwar an alle Fraktionen gegangen, eine inhaltliche Antwort habe er aber – unter anderem von der SPD-Stadtratsfraktion, an die er sich anstelle des Oberbürgermeisters gewandt hatte – bis heute nicht erhalten, nur zwei automatische Empfangsbestätigungen. Von Seiten der AfD sei ihm dagegen am Telefon sinngemäß mitgeteilt worden, die Furcht vor einer juristischen Auseinandersetzung mit Uber sei in Rathaus und Stadtrat groß; man wolle lieber abwarten, wie sich die Rechtslage in anderen Städten entwickle.
Genau dieser Abwarte-Strategie widerspricht der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM). Dessen Geschäftsführer Michael Oppermann hatte jüngst betont, dass laufende Gerichtsverfahren gegen Mindestbeförderungsentgelte das Instrument als solches nicht infrage stellen: Gerichte hätten – etwa in Köln – bislang nur formale Mängel einzelner Verfügungen bemängelt, die Kommunen wie Essen anschließend beheben konnten; grundsätzlich gekippt wurde ein MBE bislang durch kein Urteil. ar
Beitragsbild: Rathaus Chemnitz, Foto: Rolf 41 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0






