Die Schweizer FDP ist damit gescheitert, den „Taxischein“ und die Lenkzeitregeln für Taxi- und Fahrdienstfahrer abzuschaffen. Der Widerstand gegen die Lockerung seitens der Koalitionspartner war zu groß.
Der siebenköpfige Bundesrat, die Schweizer Regierung, Pendant zum deutschen Bundeskabinett und zugleich kollektives Staatsoberhaupt, hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober die Ergebnisse der sogenannten Vernehmlassung zur Lockerung der Regeln für den „berufsmässigen Personentransport“ zur Kenntnis genommen und die Reform gestoppt. Das melden unter anderem das Online-Portal „imTicker“ und „Polizeinews.ch“ unter Berufung auf die Bundesverwaltung.
Eröffnet hatte der Bundesrat die Vernehmlassung im Dezember 2025. Sie entspricht in etwa der deutschen Länder- und Verbändeanhörung, mit der ein deutsches Bundesministerium einen Referentenentwurf zur Stellungnahme verschickt. Bis Anfang April konnten Kantone, Parteien und Verbände Stellung nehmen. Kern des Entwurfs war die Abschaffung der „Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport“, kurz BPT-Bewilligung. Sie entspricht in etwa der deutschen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) und wird als Code 121 in den Führerausweis eingetragen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 25 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Wer sie für Personenwagen erwerben will, muss eine zusätzliche Theorie- und Fahrprüfung bestehen, ein Jahr beanstandungsfreie Fahrpraxis nachweisen und erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen. Hinzu kommen regelmäßige verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen. All das sollte im Zuge der Lockerung entfallen. Künftig hätten die gleichen medizinischen Anforderungen gegolten wie für jeden Autofahrer der Kategorie B. Außerdem sollten die Fahrer ihre Arbeits- und Ruhezeiten per zertifizierter App statt mit dem Fahrtschreiber erfassen dürfen.
Auslöser waren drei Motionen. Mit einer Motion erteilt das Schweizer Parlament der Regierung einen verbindlichen Auftrag, sobald beide Kammern zugestimmt haben. (Sie wirkt damit weit stärker als ein Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag.) Die Motionen 16.3066 („Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb“) von Philippe Nantermod und 16.3068 von Fathi Derder, beide von der FDP.Die Liberalen, wurden im März 2016 eingereicht und im Dezember 2016 angenommen. Nantermods Motion 17.3924 mit dem Titel „Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis“ verlangte, dass für jede Nutzung eines Pkw ein einziger Führerschein genügt. Hintergrund war der Markteintritt von Uber. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht selbst einräumte, hatten Fahrer des Angebots „UberPop“ teils keine BPT-Bewilligung, hielten die Arbeitszeitvorschriften nicht ein und nutzten keinen Fahrtschreiber. Deshalb konnten sie billiger fahren als Taxis. Der „faire Wettbewerb“ der Motionäre sollte also dadurch entstehen, dass die Taxistandards auf Uber-Niveau abgesenkt werden.
Die Arbeitszeitregeln enthält die Schweizer Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 2. Ein deutsches Gegenstück hierzu gibt es nicht. In Deutschland gilt für angestellte Taxi- und Mietwagenfahrer nur das Arbeitszeitgesetz, für Selbstständige gar keine Regelung. Fahrtenschreiber verlangt das EU-Recht erst ab mehr als neun Plätzen. Die ARV 2 erfasst dagegen jede gewerbliche Fahrt, die mindestens zweimal binnen 16 Tagen stattfindet (Artikel 3). Ausdrücklich gilt sie auch für „Personentransporte mit Mietfahrzeugen samt Chauffeur“, also Mietwagen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Angestellte dürfen dort wöchentlich 48 Stunden arbeiten, „in Taxibetrieben 53 Stunden“ (Artikel 5). Für alle Fahrer, auch Selbstständige, gilt eine Höchstlenkzeit von neun Stunden zwischen zwei Ruhezeiten (Artikel 7). Kontrolliert wird per Fahrtschreiber (Artikel 14).
In der Vernehmlassung fielen die Pläne durch. Laut Bundesrat lehnte eine Mehrheit die Änderungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes im Taxigewerbe ab. Unter anderem sprachen sich die Regierungen der Kantone Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft gegen den Wegfall der BPT-Bewilligung aus. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) forderte, die Fahrer weiterhin der ARV 2 zu unterstellen, weil Müdigkeit ein wesentliches Unfallrisiko sei. Auch die zur Diskussion gestellte Variante, Taxi- und Fahrdienstfahrer ganz aus der ARV 2 herauszunehmen, stieß auf deutlichen Widerstand.
Ein ähnlicher Vorstoß war bereits 2019 in zwei Workshops des Bundesamts für Strassen (ASTRA) bei Behörden und Verbänden durchgefallen. Einzig die App-Lösung fand grundsätzlich Zustimmung. Die Kantone verlangten jedoch so hohe technische und rechtliche Anforderungen, dass die App nach Einschätzung des Bundesrats gegenüber dem Fahrtschreiber keine wesentliche Vereinfachung mehr gebracht hätte. Auch sie wird deshalb nicht weiterverfolgt.
Der Bundesrat hatte den Verzicht auf die Gesundheitschecks ursprünglich damit begründet, dass im Jahr 2024 „nur“ 570 von rund 204.100 Personen die Bewilligung wegen nicht erfüllter medizinischer Anforderungen hätten abgeben müssen, also knapp 0,3 Prozent. Eine relevante Verschlechterung der Verkehrssicherheit sei daher nicht zu befürchten. Anders ausgedrückt: Allein in einem Jahr wurden in der Schweiz 570 gesundheitlich ungeeignete Berufsfahrer aus dem Verkehr gezogen.
Die Regierung fordert das Parlament nun auf, die drei Motionen „abzuschreiben“. Damit gilt ein Auftrag als erledigt, obwohl er nicht umgesetzt wurde. Das Schweizer Parlamentsgesetz lässt das ausdrücklich zu, wenn der Auftrag nicht aufrechterhalten werden soll. Das letzte Wort haben National- und Ständerat.
Den Wettbewerb zwischen Taxi und Fahrdiensten entscheidet der Beschluss allerdings nicht allein. Taxi- und Fahrdienstlizenzen regeln in der Schweiz die Kantone und Gemeinden mit eigenen Gesetzen, ähnlich wie in Deutschland die Länder und Landkreise unterhalb der PBefG-Ebene. Entsprechend uneinheitlich ist die Lage in der Schweiz. Während Basel-Stadt Fahrdienste wie Uber und Bolt dem Taxigesetz unterstellen will, hat der Kanton Bern die Tür für Uber geöffnet. Wie sich der Fahrdienst in der Schweiz ausgebreitet hat und dass viele Fahrer nur mit Sozialhilfe überleben, hat Taxi Times mehrfach berichtet. Die BPT-Bewilligung, die Gesundheitschecks und die ARV 2 bleiben damit als schweizweite Mindeststandards bestehen, für Taxi- wie für Uber-Fahrer gleichermaßen.
In der Schweiz gibt es nicht wie in Deutschland eine Person als Staatsoberhaupt. Das kollektive Staatsoberhaupt, der siebenköpfige Bundesrat, setzt sich derzeit aus Vertretern von vier Parteien zusammen, die teils sehr unterschiedliche Positionen vertreten: Bundespräsident Guy Parmelin (SVP), der zugleich das Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsdepartement leitet, Vizepräsident Ignazio Cassis (FDP), zuständig für das Außendepartement, Karin Keller-Sutter (FDP), Vorsteherin des Finanzdepartements, Albert Rösti (SVP), zuständig für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Elisabeth Baume-Schneider (SP), Vorsteherin des Innendepartements, Beat Jans (SP), der das Justiz- und Polizeidepartement leitet, sowie Martin Pfister (Die Mitte), zuständig für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Politisch steht die SVP für eine nationalkonservative, wirtschaftsliberale und migrationskritische Ausrichtung, die FDP für wirtschaftsliberale und bürgerliche Positionen. Die SP vertritt sozialdemokratische und gewerkschaftsnahe Anliegen, während Die Mitte christdemokratische Wurzeln hat und sich politisch zwischen den bürgerlichen und linken Kräften positioniert.
Der Bundespräsident in der Schweiz hat weniger Macht als in Deutschland der Bundespräsident oder der Bundeskanzler. Er ist Teil der siebenköpfigen Regierung und führt den Vorsitz bei den Sitzungen und übernimmt zusätzlich einige Repräsentationsaufgaben des Staatsoberhauptes.
Die Rolle des Deutschen Bundestags übernimmt in Bern der Nationalrat, die der Länderkammer (also des Bundesrates in Deutschland) hat in der Schweiz der Ständerat als Vertretung der 26 Kantone.
Auch einen Bundeskanzler gibt es in der Schweiz. Er ist Teil des erweiterten Regierungsumfelds, gehört aber nicht zu den sieben Mitgliedern des Bundesrates. Der derzeitige Amtsträger heißt Viktor Rossi, ist Mitglied der Grünliberalen Partei und leitet die Bundeskanzlei, unterstützt den Bundesrat bei seinen Regierungsgeschäften und koordiniert die Verwaltungsarbeit. Er ist kein Mitglied des Bundesrates und hat keine eigene Regierungsstimme. ar
Beitragsbild: Taxis in Genf; Symbolfoto: Taxi Times








