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Start Arbeitsrecht

Rekordstrafe für Uber: fast 825 Millionen Euro

von Wim Faber
27. August 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Rekordstrafe für Uber: fast 825 Millionen Euro

Die niederländische Datenschutzbehörde hat den US-Fahrdienst mit einer Geldstrafe belegt – nicht wegen Steuerhinterziehung oder Sozialbetruges, sondern wegen automatisierter Fahrersperrung.

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat Uber mit einer Geldstrafe von 824.990.000 Euro belegt – der höchsten Strafe, die die AP jemals verhängt hat. Der bisherige Rekord von 290 Millionen Euro – ebenfalls gegen Uber verhängt – stammt aus dem Jahr 2024 und war damals auf die unsichere Übermittlung personenbezogener Daten von Fahrern in die USA zurückzuführen.

Grund für die Rekordstrafe ist, dass die AP festgestellt hat, dass Uber vollautomatische Entscheidungen bezüglich der Fahrer getroffen und Fahrerkonten automatisch dauerhaft deaktiviert hat. Bei Verdacht auf Betrug oder übermäßig niedrigen Kundenbewertungen wurden Fahrerkonten automatisch vorübergehend oder bei anhaltend niedrigen Bewertungen dauerhaft deaktiviert. Dadurch brachen die Einnahmen der Fahrer für Uber-Aufträge während der Deaktivierungsphase weg.

Laut AP hat Uber damit gegen das Verbot vollautomatisierter Entscheidungsfindung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die AP stellte außerdem fest, dass Uber die Fahrer nicht ausreichend über die automatisierte Entscheidungsfindung informiert hatte. Uber hat die Verstöße inzwischen eingestellt.

Uber nutzte eine Software, um das Fahrverhalten der Fahrer zu verfolgen und Kundenbewertungen zu überwachen. Bei Betrugsverdacht oder zu niedrigen Kundenbewertungen wurden die Konten der betroffenen Fahrer automatisch deaktiviert, ohne dass eine menschliche Überprüfung stattgefunden hätte. Dies geschah zwischen 2018 und 2022.

Monique Verdier, stellvertretende Vorsitzende der niederländischen Datenschutzbehörde (AP): „Uber hat schwerwiegende Verstöße begangen. Fahrer wurden ohne Vorwarnung gesperrt, sodass sie von einem Moment auf den anderen kein Einkommen mehr über Uber erzielten. Das ist unzulässig. Ein Computer darf nicht eigenständig Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für die Fahrer treffen. Ein Mensch hätte dies zuerst prüfen müssen.“

Ort des eigentlichen Geschehens sind nicht die Niederlande, sondern Frankreich: Die AP leitete die Untersuchung gegen Uber ein, nachdem 171 französische Fahrer die Ligue des droits de l’Homme (LDH), eine französische Menschenrechtsorganisation, informiert hatten. Die LDH reichte daraufhin im Namen der Fahrer eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde ein. Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) leitete daraufhin ebenfalls eine Untersuchung ein, da sich Ubers Europazentrale in den Niederlanden befindet. Dieses Verfahren (One-Stop-Shop-Mechanismus) ist in der DSGVO geregelt. Die französische Datenschutzbehörde AP kooperierte während der Untersuchung eng mit der französischen Aufsichtsbehörde. Die AP stimmte die Bußgeldentscheidung zudem mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden ab.

Alle europäischen Datenschutzbehörden berechnen die Höhe der Geldbußen für Unternehmen nach demselben Verfahren. Diese Geldbußen betragen maximal vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Im Jahr 2025 erzielte Uber einen weltweiten Umsatz von rund 44,5 Milliarden Euro. Vier Prozent davon wären rund 1,78 Milliarden – gut das Doppelte der jetzt verhängten Strafe.

Uber hat angekündigt, gegen die Geldbuße Berufung einzulegen. Es ist die vierte Geldbuße, die die AP gegen Uber verhängt hat. Im Jahr 2018 verhängte die AP eine Geldbuße von 600.000 Euro, im Jahr 2023 eine von 10 Millionen Euro und im Jahr 2024 eine von 290 Millionen Euro. Uber wehrt sich gegen die beiden letztgenannten Geldbußen; die Verfahren hierzu sind noch anhängig. Darüber hinaus kommt die Geldbuße zu einer Reihe von Gerichtsverfahren, die bereits gegen das Technologieunternehmen wegen seines unkonventionellen Umgangs mit Fahrern eingeleitet wurden, unter anderem von der niederländische Gewerkschaft FNV.

Uber gibt wieder einmal an, seine Arbeitsweise angepasst zu haben: Fahrer würden angeblich nicht mehr aufgrund von Bewertungen deaktiviert, und Mitarbeiter würden nun in die Entscheidung über den Ausschluss von Fahrern von der Plattform einbezogen. Uber hält die Höhe der Geldstrafe für unverhältnismäßig. wf

Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)

Beitragsbild: KI-generiert

Tags: Autoriteit Persoonsgegevens (AP)BußgeldDSGVOUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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