Die niederländische Datenschutzbehörde hat den US-Fahrdienst mit einer Geldstrafe belegt – nicht wegen Steuerhinterziehung oder Sozialbetruges, sondern wegen automatisierter Fahrersperrung.
Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat Uber mit einer Geldstrafe von 824.990.000 Euro belegt – der höchsten Strafe, die die AP jemals verhängt hat. Der bisherige Rekord von 290 Millionen Euro – ebenfalls gegen Uber verhängt – stammt aus dem Jahr 2024 und war damals auf die unsichere Übermittlung personenbezogener Daten von Fahrern in die USA zurückzuführen.
Grund für die Rekordstrafe ist, dass die AP festgestellt hat, dass Uber vollautomatische Entscheidungen bezüglich der Fahrer getroffen und Fahrerkonten automatisch dauerhaft deaktiviert hat. Bei Verdacht auf Betrug oder übermäßig niedrigen Kundenbewertungen wurden Fahrerkonten automatisch vorübergehend oder bei anhaltend niedrigen Bewertungen dauerhaft deaktiviert. Dadurch brachen die Einnahmen der Fahrer für Uber-Aufträge während der Deaktivierungsphase weg.
Laut AP hat Uber damit gegen das Verbot vollautomatisierter Entscheidungsfindung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die AP stellte außerdem fest, dass Uber die Fahrer nicht ausreichend über die automatisierte Entscheidungsfindung informiert hatte. Uber hat die Verstöße inzwischen eingestellt.
Uber nutzte eine Software, um das Fahrverhalten der Fahrer zu verfolgen und Kundenbewertungen zu überwachen. Bei Betrugsverdacht oder zu niedrigen Kundenbewertungen wurden die Konten der betroffenen Fahrer automatisch deaktiviert, ohne dass eine menschliche Überprüfung stattgefunden hätte. Dies geschah zwischen 2018 und 2022.
Monique Verdier, stellvertretende Vorsitzende der niederländischen Datenschutzbehörde (AP): „Uber hat schwerwiegende Verstöße begangen. Fahrer wurden ohne Vorwarnung gesperrt, sodass sie von einem Moment auf den anderen kein Einkommen mehr über Uber erzielten. Das ist unzulässig. Ein Computer darf nicht eigenständig Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für die Fahrer treffen. Ein Mensch hätte dies zuerst prüfen müssen.“
Ort des eigentlichen Geschehens sind nicht die Niederlande, sondern Frankreich: Die AP leitete die Untersuchung gegen Uber ein, nachdem 171 französische Fahrer die Ligue des droits de l’Homme (LDH), eine französische Menschenrechtsorganisation, informiert hatten. Die LDH reichte daraufhin im Namen der Fahrer eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde ein. Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) leitete daraufhin ebenfalls eine Untersuchung ein, da sich Ubers Europazentrale in den Niederlanden befindet. Dieses Verfahren (One-Stop-Shop-Mechanismus) ist in der DSGVO geregelt. Die französische Datenschutzbehörde AP kooperierte während der Untersuchung eng mit der französischen Aufsichtsbehörde. Die AP stimmte die Bußgeldentscheidung zudem mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden ab.
Alle europäischen Datenschutzbehörden berechnen die Höhe der Geldbußen für Unternehmen nach demselben Verfahren. Diese Geldbußen betragen maximal vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Im Jahr 2025 erzielte Uber einen weltweiten Umsatz von rund 44,5 Milliarden Euro. Vier Prozent davon wären rund 1,78 Milliarden – gut das Doppelte der jetzt verhängten Strafe.
Uber hat angekündigt, gegen die Geldbuße Berufung einzulegen. Es ist die vierte Geldbuße, die die AP gegen Uber verhängt hat. Im Jahr 2018 verhängte die AP eine Geldbuße von 600.000 Euro, im Jahr 2023 eine von 10 Millionen Euro und im Jahr 2024 eine von 290 Millionen Euro. Uber wehrt sich gegen die beiden letztgenannten Geldbußen; die Verfahren hierzu sind noch anhängig. Darüber hinaus kommt die Geldbuße zu einer Reihe von Gerichtsverfahren, die bereits gegen das Technologieunternehmen wegen seines unkonventionellen Umgangs mit Fahrern eingeleitet wurden, unter anderem von der niederländische Gewerkschaft FNV.
Uber gibt wieder einmal an, seine Arbeitsweise angepasst zu haben: Fahrer würden angeblich nicht mehr aufgrund von Bewertungen deaktiviert, und Mitarbeiter würden nun in die Entscheidung über den Ausschluss von Fahrern von der Plattform einbezogen. Uber hält die Höhe der Geldstrafe für unverhältnismäßig. wf
Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)
Beitragsbild: KI-generiert







Die maximal 4% Strafe aus dem Umsatz berechnet, sind eine simple betriebswirtschaftliche Größe. Einkalkuliert. Denn bis diese Strafe verhängt und dann auch fällig wird, vergehen Jahre, viele Jahre.
Die Kalkulation geht auf, denn in der Zwischenzeit ist durch den auf unrechtmäßige Art erreichten Umsatz der Marktanteil im Sinne der Markteroberung so gestiegen, dass solche späten Konsequenzen keinen Effekt haben. Noch dazu, wo trotz Provisionen von 15 bis über 40% aus dem Umsatz der illegal tätigen Mietwagen die Kunden mit Dumpingpreisen ‚verwöhnt‘ wurden.
Taxizentralen dagegen kosten die echten Taxis oft deutlich unter 10% vom Umsatz. Insofern versteh ich keinen Kollegen, der sich derzeit an diese Plattformen anschließt. Das sind Totengräber an der eigenen Geschäftsgrundlage. Gelockt vom Zusatzumsatz neben den bisherigen Aufträgen? Wie kurzsichtig!
Die vorgebliche Rechtstreue von UberBolt&Co ist längst entlarvt als systematische Lüge.
Wir sind längst an dem Punkt, dass diese global operierenden Internetkonzerne streng geregelt werden müssen.
Nur bei entsprechendem Druck bewegt sich was. Siehe die Klagen gegen Meta und die danach eingegangenen Vergleiche in USA.
Auch das ist ein deutliches Zeichen, dass unsere Verwaltungen und das Rechtswesen viel stärker präventiv ausgerichtet werden muss.
Wie das gelingt, macht Hamburg vor.
Wo bleibt der Mut der übrigen Verwaltungen? Doch eingeschüchtert durch die (in der Substanz erfolglose Prozesshanselei) von UberBolt&Co?
Eigentlich stünde die Geldstrafe den geprellten Mietwagenunternehmern zu! Doch viele, die sich auf Uber & Co. stark stützten sind ohnehin nicht mehr da und die Behörden sehen wsl auch kein Geld. Man kann als MU faktisch nur erfolgreich sein, wenn man deren Fahrtanfragen in die eigene Stammkundschaft gewinnt.