Wenn ein Kunde im Frankfurter Stadtgebiet über die mytaxi-App ein Fahrzeug bestellt, darf der Auftrag nur an Taxis mit Frankfurter Konzession vermittelt werden. Dies gab das Landgericht nach mündlicher Verhandlung vom 20. Februar 2019 bekannt.
Geklagt hatte Hans-Peter Kratz, Taxiunternehmer und Vorstand der Frankfurter Taxivereinigung. Er konnte belegen, dass im März 2018 bei einer Fahrtbestellung der Auftrag nicht an ein Frankfurter Taxi, sondern an ein Fahrzeug vermittelt wurde, dessen Taxikonzession im Umland Frankfurts gültig war.
Kratz reichte daraufhin einen Antrag auf Unterlassung ein (einstweilige Verfügung), die jedoch von mytaxi nicht akzeptiert wurde, weshalb es nun zum besagten Urteilsspruch kam (AZ 3-08 O 117/18).
Mytaxi wird damit ab sofort verboten, „im geschäftlichen Verkehr […] eine Taxisuchanfrage eines Taxikunden in der Stadt Frankfurt am Main über die Smartphone-Applikation mytaxi […] an einen Taxifahrer zu übermitteln, der ein nicht für die Stadt Frankfurt am Main konzessioniertes Taxi führt, so dass die Suchanfrage über die Applikation mytaxi die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme bzw. Vertragsanbahnung zwischen dem Kunden und dem Taxifahrer des ortsfremden Taxis herstellt […].
Damit wiederholt sich für mytaxi das, was dem Unternehmen bereits in Köln untersagt wurde. Dort dürfen Aufträge im Kölner Stadtgebiet ebenfalls nur noch an konzessionierte Kölner Taxis vermittelt werden.
Am aktuellen Status Quo ändert sich für die Frankfurter durch das Urteil nichts. mytaxi hätte bereits im Dezember seine Software entsprechend umprogrammiert, so dass eine Vermittlung an ortsfremde Taxis nicht mehr stattfindet, berichtet ein Mitarbeiter der Frankfurter Taxivereinigung gegen über Taxi Times. jh
Foto: Dontworry – CC BY-SA 3.0,
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Den Kunden wird’s freuen: Wenn keine Ortstaxe vorhanden ist, kriegt er halt gar keine, auch wenn eine Fremdtaxe grad vorbei fährt, sie muss zurück !
Muss sie das wirklich ? Ich denke nicht. Es gibt keine Rückkehrpflicht für Taxen ! und ein myTaxi-Auftrag ist ein Bestellauftrag, der auch von einer auswärtigen Taxe gefahren werden darf, es ist doch kein Winker, der wäre tabu.
Dem Kunden ist die Herkunft der Taxe völlig egal, wie auch eine mögliche kleine Differenz im Tarif, er will nur gefahren werden ! mehr nicht.
Das Problem hätte anders gelöst werden können: Durch einheitliche Tarife und Vermittlungs-Priorität für Halteplatz-Taxen. Steht da auch keiner, kann doch der Kollege ran ? Was steht dem entgegen ?
Uber wird sich ins Fäustchen lachen: „Solche Probleme kennen wir nicht“.
Ich denke die „Halteplatztaxen“ werden nicht zwangsweise mit MYTAXI arbeiten sondern mit Ihrer Vermittlung! Rückkehrpflicht besteht sowie du außerhalb deines Ortskreises bist wofür auch die OK Prüfung gemacht wurde… Jeder Tarifbereich hat seine örtliche Taxivermittlung, die Nummer findest du immer auf der Homepage der Stadt!
Ich finde das Urteil gerecht! Andernfalls werden sich nicht berechtigte Taxen vorallem am Wochenende in den Großstädten positionieren. Wer in eine bestimmen Stadt Fahrten ausführen möchte braucht dafür die benötigte Konzession, sonst haben wir zum Beispiel während dem Oktoberfest die Taxen aus der gesamten Republik in München!!! Schade aber, dass die Urteile gegen Uber nicht genauso geahndet werden.
Was ist daran so schlimm, dass zum Oktoberfest die Taxen aus der gesamten Republik nach München kommen ? Sie fahren danach doch wieder weg !
Wie war’s bei Euch mit den Olympia-Taxen vor fast 50 Jahren ? Die blieben da – das System war kaputt.
Der Unterschied zwischen heimischen und auswärtigen Taxen wird durch das Bereithaltungsrecht gemacht, ordnendes Mittel ist der Halteplatz. Dies sollte auch bei der Vermittlung beachtet werden, myTaxi tut dies nicht.
Deswegen aber die Vermittlung an Ortsfremde gänzlich zu verhindern ist zu weit geschossen. Der Kunde hat das Nachsehen, weil er dann oft gar keine Taxe bekommt.
Uber bringt das System des ÖPNV völlig durcheinander, weil sie weder räumliche noch mengenmässige Beschränkungen kennen – der Verkehrskollaps ist vorprogrammiert. Für Moia scheint ähnliches zu gelten, auch weil deren Fahrten meist nur Einzelfahrten sind, für die es Taxen gibt.
Mensch „Hildegard“ ich denke du fährst Taxe! Letzter Satz von dir, mal lesen!!!
Wenn ich mit einem Kunden von Berlin nach Potsdam fahre, steht anschließend MyTaxi keine Sekunde still. In Potsdam gibt es anscheinend keine Taxen. Sollte ich in Potsdam dann einen Auftrag annehmen, freuen und wundern sich die Kunden, dass tatsächlich ein Taxi kommt. Das sind sie anscheinend nicht gewöhnt. Wenn ich am Wochenende nach Potsdam komme, und wirklich jeden Auftrag annehme, würde ich da für Stunden nicht mehr wegkommen. Hier liegt der Fehler in Potsdam, nicht bei den auswärtigen Taxen. Oder soll der Kunde lieber gar kein Taxi bekommen, statt eins aus Berlin? Wenn das da so schlecht organisiert ist, muss man nicht rumjammern, sondern das interne Problem lösen.
Nicht nur Potsdam, auch Köln und Frankfurt haben Bereiche, in denen man eine Ortstaxe in ausreichender Zeit NICHT bekommt. Springt da ’ne auswärtige Taxe ein, freut’s den Kunden, dessen Zufriedenheit das Maß der Dinge sein sollte.
Statt die Auswärtigen von der Vermittlung auszusperren, hätte auf eine Halteplatz-Vermittlung hingearbeitet werden sollen. Dort dürfen sich nur diejenigen hinstellen, die dazu berechtigt sind. Ganz im Sinne des PBefG: der Halteplatz ist das ordnende Mittel und nur Er schliesst aus, nicht irgendein Raum.
Bzgl. myTaxi sieht’s bei uns sogar so aus, dass die myTaxler eigene Halteplätze eröffen, am Ort der Fahrtenquelle. Wer dran ist, fäher etwas näher hin und erhält den Auftrag. Ein ordnendes Mittel ist also gewünscht.
Bei Uber … geht’s drunter und drüber. Da erhält immer das nahegelegenste Fahrzeug den Auftrag. Ein ordnendes Mittel kennen die nicht. Auch die Herkunft des Fzg’s ist denen egal, wie auch deren Anzahl – Willkommen Verkehrskollaps !