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Fahrverbote in Köln und Bonn: Gerichte urteilen immer strenger

von Simon Günnewig
10. November 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Fahrverbote in Köln und Bonn: Gerichte urteilen immer strenger
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Das aktuelle Urteil des Kölner Verwaltungsgericht vom Donnerstag fordert drastische Maßnahmen zur Luftreinhaltung. 

Als hätte es Norbert Salomon geahnt. Der Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesverkehrsministeriums hatte bereits vergangenen Samstag auf der Europäischen Taximesse davon gesprochen, dass die Gerichtsurteile zur Luftreinhaltung schärfer ausfallen. Schon die Entscheidung zu Frankfurt hätte mit konkreten Fahrverboten eine andere Dimension gehabt. Das, was jetzt zu Köln geurteilt wurde, darf als weitere Verschärfung interpretiert werden, weil dort – anders als noch in Berlin – ganze Viertel gesperrt werden und nun sogar Benziner von Fahrverboten betroffen sind.

Die Komplettsperrung der Kölner Altstadt gilt ab April 2019 für Dieselkraftfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Nur fünf Monate später sollen auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeschlossen werden. Bei der Entscheidung des Gerichts sind nun auch zum ersten Mal Fahrzeuge mit Benzinmotor der Abgasnorm Euro 1 und Euro 2 betroffen. Ihnen wird ab April ein Fahrverbot in Köln auferlegt. Ob es Ausnahmen für die Personenbeförderung geben wird, ist bislang unklar.

Neben Köln sind auch zwei Bonner Straßen von den Fahrverboten betroffen. So ist ab April 2019 die Straße Belderberg für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter und Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 – 3 gesperrt. Für die Reuterstraße gilt das Fahrverbot für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5. Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 und Euro 2 sind dort ebenfalls von dem Fahrverbot betroffen. Zusätzlich ist in Bonn auch die städtische Busflotte zur Hardwareumrüstung gezwungen. Die Busse sollen zeitnah mit einer sogenannten SCRT Filtertechnologie ihre Abgasemissionen deutlich verbessern.

Das Verfahren wurde aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe aufgenommen. Medienberichten zu Folge will das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gehen.

Hoffnung macht in diesem Zusammenhang eine weitere Aussage von Herrn Salomon. Fahrzeuge der Euro 6d-Temp-Norm dürften vor Fahrverboten sicher sein, sagte der ranghohe Mitarbeiter des Verkehrsministeriums, der sich auch nicht vorstellen kann, dass bestimmte Berufsgruppen wie Taxifahrer nicht mehr unterwegs sein dürfen. sg / jh

Foto: pixabay, CC0

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Tags: BenzinerBonnDieselFahrverbotKöln
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. Hildegard Hofer says:
    7 Jahren her

    Das Überschreiten einzelner Messwerte hat weniger mit dem Schadstoffausstoß einzelner Fahrzeuge zu tun, als mit der MENGE der an der Messstelle vorbeifahrenden Fahrzeuge. Die können noch so sauber sein, sind sie aber nicht ! sind nur weniger dreckig.

    Das Fahrzeugaufkommen muss einfach verringert werden ! durch intelligente Nutzung der vorhandenen Transportkapazitäten, dazu zählen auch die Privat-PKW’s !

    Der Diesel-Abgas-Betrug spielt da auch nicht rein. Wenn ein Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht, gehört ihm die Zulassung entzogen. Schadenersatz ist beim Hersteller einzufordern. Nachrüstungen nur entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften, statt Euro 5 jetzt Euro 6. Pech gehabt, liebe Betrüger.

    Elektromobilität … wo sollen denn die ganzen Fahrzeuge geladen werden ?

    ÖPNV und Fahrrad … ist der Vorzug zu geben – in abgegrenzten Innenstadtregionen. In der Fläche klappt das nicht. Der ÖPNV pfeift jetzt schon aus dem letzten Loch, Fahrten fallen reihenweise aus.
    Fahrradfahren kann nicht jeder, bei mir ist nach 5 km Schluss, bergauf geht gar nicht. Hab mir ’ne 125’er gekauft, darf damit sogar auf die Autobahn.

    Antworten

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